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Ende einer Odyssee
Hessen stellt rückwirkend gleich
- 24. Mai 2013 2 Min.

Das Landtagsgebäude in Wiesbaden (Bild: dierk schaefer / flickr / by 2.0)
Der hessische Landtag hat am Donnerstag beschlossen, eingetragene Lebenspartner im Landesrecht rückwirkend zum 1. August 2001 mit heterosexuellen Eheleuten gleichzustellen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung beugt sich damit mehreren Gerichtsurteilen. Anders als in Bayern (queer.de berichtete) gilt die Rückwirkung für Landes-Beamte und -Richter unabhängig davon, ob die Betroffenen ihre Ansprüche zeitnah geltend gemacht haben.
Hessen ist damit das zweite CDU-geführte Bundesland (nach dem damals schwarz-grün regierten Hamburg), das ohne jede Einschränkung rückwirkend zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes gleichstellt. Entsprechende Regelungen gelten sonst nur in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Hessen hatte bereits 2010 die Gleichstellung beschlossen, damals aber nicht rückwirkend (queer.de berichtete). Daraufhin hat aber ein Verwaltungsgericht angeordnet, dass Hessen die Gleichstellung ab 2003 gewähren muss, weil zu diesem Zeitpunkt die Gleichstellungsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2000/78/EG) in Kraft getreten ist (queer.de berichtete).
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem anderen Fall schließlich vergangenes Jahr nach einer Klage von verpartnerten Bundesbeamten entschieden, dass die Gleichstellung bereits ab dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2001 umgesetzt werden muss, da sonst der Gleichbehandlungsgrundsatz im deutschen Grundgesetz verletzt werden würde (queer.de berichtete).
Die Grünen, die sich in Hessen bereits seit Jahren für die Gleichbehandlung eingesetzt haben, begrüßten die Entscheidung: "Neben den fortschrittlichen politischen Kräften gilt unser Dank besonders der Beharrlichkeit der Verbände und dem Mut der Kläger vor den Verwaltungsgerichten. Die schwarz-gelbe Landesregierung hat sich erst durch die eindeutigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Bewegung gesetzt", sagte Kai Klose, lesben- und schwulenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion. (dk)















Dann fehlen da ja nur noch Thüringen, Sachsen, Bayern und der Bund..
Und nach dem Urteil des BVG kann die Maxime im Zuge der Gleichstellung für alle Bundesländer und den Bund nur bedeueten, rückwirkende Gleichstellung zum jahr 2001 !
Und zwar zügig, denn durch die weitere Verzögerungshaltung der Bundesregierung wird die Sache nicht billiger..