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Verbot des Standesamtes
Österreichische Aktivisten klagen in Straßburg
- 27. Mai 2013 2 Min.

Der Gerichtshof für Menschenrechte hat sich schon wiederholt mit Fragen der Homo-Rechte beschäftigt
Die Homo-Gruppe Rechtskomitee Lambda klagt vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen das Verbot in Österreich, Lebenspartnerschaften im Standesamt zu schließen.
Wie die Gruppe am Montag mitteilte, hat sie in Straßburg eine Beschwerde gegen die "sexuelle Rassentrennung" eingebracht. Der oberste Verfassungsgerichtshof Österreichs hatte im letzten Jahr das Verbot für verfassungsgemäß erklärt (queer.de berichtete). Derzeit müssen Homo-Paare in Bezirksverwaltungsbehörden eingetragene Partnerschaften schließen. In diesen Behörden werden u.a. Gewerbebewilligungen oder Führerscheine ausgegeben.
Die unterschiedliche Behandlung homo- und heterosexueller Paare erfolgte auf Drängen der Österreichischen Volkspartei (ÖVP), die in einer Koalition mit der sozialdemokratischen SPÖ der eingetragenen Partnerschaft nur unter dieser Bedingung zustimmen wollte (queer.de berichtete). Ein besonders engagierter Gegner des Standesamtes war damals der heutige ÖVP-Chef und Außenminister Michael Spindelegger, der es heterosexuellen Paaren nicht zumuten wollte, dass sie bei Ihrer Heirat mit gleichgeschlechtlichen Paaren konfrontiert werden. Das sei die gleiche Logik wie bei "ethnischer Rassentrennung", bei der es "Weißen nicht zugemutet werden sollte, mit Schwarzen in einem Bus zu sitzen oder eine Gaststätte zu teilen", kommentierte das Rechtskomitee Lamda das Verbot.
In Deutschland wurde wegen des unionsgeführten Bundesrates der Ort der Eintragung einer Lebenspartnerschaft den Bundesländern oder Kommunen überlassen. Mehrere Länder verwiesen Schwule und Lesben daraufhin für ihre Verpartnerung in andere Behörden, teilweise sogar in Kfz-Zulassungsstellen. Als letztes Bundesland öffnete Baden-Württemberg zum 1. Januar 2012 das Standesamt (queer.de berichtete).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits mehrfach zugunsten von Homo-Rechten entschieden. So erklärten die Richter Anfang des Jahres, dass der Glaube keine Rechtfertigung mehr sei für die Diskriminierung von sexuellen Minderheiten (queer.de berichtete).
Die Entscheidungen des Menschengerichtshofs sind für die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates rechtlich bindend. Ihm gehören alle europäischen Länder außer Weißrussland, Kasachstan und dem Vatikanstaat an. (dk)














Es ist ein Unding, dass man die eingetragene Partnerschaft nicht im Standesamt schließen kann, obwohl es ja eine Standesänderung ist.
Und das auch noch mit dem Segen des obersten österreichischen Gerichts.
Das zeigt nur wieder mal, dass die eingetragene Partnerschaft eine Ehe 2. Klasse für Menschen 2. Klasse ist. Und dass nur die Eheöffnung echte Gleichstellung bringen kann.
Daumen drücken, dass diese diskriminierende und menschenverachtene Regelung vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gekippt wird.