65 Kommentare
- 01.06.2013, 16:08h
- Hier beginnt der Prozeß übrigens am 15. September.
www.montrealgazette.com/news/Luka+Magnotta+lawyer+speaks+tri
al+date+Sept+2014/8310543/story.html
abcnews.go.com/International/slideshow/canadian-porn-star-lu
ka-magnotta-caught-berlin-16492343 - |
- 01.06.2013, 17:22h
- So, So also 3 1/2 Jahre dafür einen Menschen lebenslang entstellt zu haben, ihn seiner Heimat beraubt zu haben und dann auch noch den Bruder seiner Frau in dauerhafte Todesangst versetzt zu haben ,aber im Namen der Ehre ist das natürlich akzeptabel für deutsche Gerichte, bestimmt kommt er wegen guter Führung schneller raus, wenn die 3 1/2 Jahre bestätigt werden und dann kann er ja im Namen der Ehre auch noch den Bruder seiner Frau töten. Ich habe ja an andere Stelle schon mal darauf hingewiesen, dass hier in Deutschland die Unversehrtheit eines Menschen nichts wert ist. In Amerika würde er nie mehr auf die Menschheit losgelassen werden und das ist auch gut so.
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- 01.06.2013, 17:24h
- Ich bin nicht ausländerfeindlich, aber bei solchen Elementen, da kommt doch Wut hoch.
Es rutscht mir raus: die sollen hingehen wo der Pfeffer wächst, wenn Sie meinen, einem anderen Menschen zu diktieren mit wem er zu leben hat. - |
- 01.06.2013, 17:36h
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Zerstückelte er nur Chinesen oder Asieaten generell? Gibt es in Kanada Hate Crime Gesetze?
news.nationalpost.com/2012/06/01/accused-killer-luka-rocco-m
agnotta-linked-to-far-right-u-s-white-supremacists-in-messag
e-board-posts/ - |
- 01.06.2013, 17:36h
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Ja, da stimme ich dir voll zu! In den USA ist man aber meist zu streng und die Todesstrafe ein Unding.
In West-Europa aber wieder viel zu mild. 20 Jahre fände ich angemessen.
Bekommen hätte er in der Schweiz vielleicht 8 Jahre. Als Ausländer allerdings wäre er nach Verbüssung der Strafe ausgeschafft worden mit einer wohl lebenslangen Einreisesperre.
Wie ist das bei euch? - |
- 01.06.2013, 18:16h
- Und hoffentlich kümmert sich jemand um den 19jährigen.
Kann der nicht in eine Wohngruppe in einer anderen Stadt, um sicher zu sein? - |
- 01.06.2013, 18:35h
- Nicht falsch verstehen, ich bin absoluter Gegner der Todesstrafe, weil Mord Mord ist auch gesetzlich angeordneter und weil zu viele Menschen unschuldig verurteilt werden z.B. wegen der falschen Hautfarbe oder mangelndem Rechtsbeistand u.s.w. , was wir uns aber wirklich von der Schweiz abschauen sollten, ist die Ausweisung der Täter in ihr Ursprungsland.
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- 01.06.2013, 18:38hHannover
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Das kommt ganz auf die Umstände an..
Ist er ein "geduldeter" Asylbewerber, dessen Verfahren noch nicht abgeschloßen ist, wird er nach der Haftstrafe in den Jemen abgeschoben, wenn ihm dort nicht wegen des Asylgrundes nach dem Leben getrachtet wird..
Ist ein Verfahren abgeschloßen wird er nicht ausgewiesen..
Hat er gar inzwischen die Staatsangehörigleit angenommen, wird er sowieso nicht ausgewiesen..
In einigen Bundesländern gilt die Haftstrafe nicht als Grund dafür, eine beantragte Staatsangehörigleit zu verweigern, was heißt, er könnte sie sogar noch innerhalb der Haft bekommen, und so hier bleiben..
Die genaue Situation in Schleswig-Holstein kenne ich gerade nicht, aber ich gehe davon aus, das er aufgrund der gängigen Praxis der letzten Jahre unter der damaligen CDU-geführten Landesregierung ausgewiesen wird, weil die neue SPD-geführte Landesregierung hier die Praxis noch nicht verändert hat..
Unabhängig davon wird die Haftstrafe nicht höher ausfallen als in der ersten Instanz..
Das Berufungsgericht kann das Urteil bestätigen, oder die Strafe "abmildern" was wohl Zweck des Angeklagten ist, denn bei unter 3 Jahren wird er nicht ausgewiesen..
Insgesamt betrachtet wäre die Ausweisung nach der Haft eine Zweifelhafte "Doppelbestrafung", denn es gilt zu bedenken das der Mann 2 Kinder hat, denen damit der Vater genommen würde, und eine Frau der Mann das Zusammenleben mit ihrem Gatten verweigert..
Damit würden dann zusätzlich drei unschuldige Menschen "mit-verurteilt", eine Tatsache die Mann als "Sippenhaft" bedenken muß..
Nach der Berufung gäbe es noch das Rechtsmittel der Revision, die sich aber nicht gegen das Urteil selbst, sondern gegen Verfahrensfehler wendet..
Diese könnten in den zögerlichen Aussagen von Zeugen liegen, oder aber in "Vermutungen" die das Gericht in die Urteilsfindung mit einfließen ließ..
Wenn dem stattgegeben würde, käme es zu einem neuem Prozess vor dem gleichem Gericht..
Insgesamt kann sich das Verfahren dann über mehrere Jahre hinweg ziehen, was letztlich dem Angeklagtem zu Gute käme..
Die Rechtsanwältin im Prozess Annette Marberth-Kubicki, ist die Frau des FDP-Fraktionsvorsitzenden im Kieler Landtag Wolfgang Kubicki, was nahelegt das der Fall an sich eine politische Dimension hat..
Mann darf also durchaus gespannt sein wie sich der Fall entwickelt..
Im Jemen ist Homosexualität illegal, was zumindest die Annahme stützen würde, der Mann habe aus homophoben Gründen gehandelt.. - |
- 01.06.2013, 20:52hHannover
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Täter aus der Gesellschaft zu "entfernen" konterkariert den Ansatz des modernen Strafvollzuges den Täter durch die Haft zu resozialisieren und nach der Haft in die Gesellschaft zu reintegrieren..
Die auslösenden Faktoren solcher Taten gilt es aus der Gesellschaft zu eliminieren :
Hass, Fremdenhass, Rassismus, Antisemitismus, Islamophobie, Homophobie..
All diese Faktoren fußen auf den gleichen Wurzeln :
Vorurteile, Bildungslücken, mangelnde Aufklärung, fehlerhafte Sozialisation..
Und um´s mir endgültig zu verderben :
Mehr als 2 Drittel aller fehlerhafter Soazialisation resultiert aus Religiösität..
IN dieser Religiösität spielt der Islam in Deutschland definitv eine untergeordnete Rolle, weil es hier nur wenige Muslime gibt.. - |
Und in Bezug auf den anderen Artikel über Pro Köln: nicht weil er Migrant ist, sondern weil er ein gewalttätiger Homohasser ist.