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"Rachekommando"
Messerattacke auf Freund des schwulen Schwagers
- 01. Juni 2013 2 Min.

Gerichtshaus in Kiel: Zwei weitere Verhandlungstage wurden angesetzt (Bild: Wiki Commons / TH. Korr / CC-BY-3.0)
In Kiel steht ein aus dem Jemen stammender 25-Jähriger zum zweiten Mal wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.
In erster Instanz war der Angeklagte zu dreieinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Von einem "Rachekommando" ist in dem Urteil des Schöffengerichts die Rede: Am 27. Februar des letzten Jahres soll der heute 25 Jahre Vater zweier Kleinkinder einen 44-jährigen Schwulen in seiner Wohnung in Kiel-Gaarden mit einem Messer attackiert haben. Das Opfer erlitt schwere Schnittverletzungen im Gesicht und am Unterarm. Der vermutete Grund für den Überfall: Der 44-Jährige führte eine Beziehung mit dem jüngeren Bruder seiner Frau, mit der er nach islamischem Recht verheiratet ist. Mit dem Angriff wollte der mutmaßlich homophobe Täter dem schwulen Mann eine Lektion erteilen, war das Schöffengericht überzeugt.
Der aus dem Jemen stammende Angeklagte legte jedoch Rechtsmittel ein – in Kiel hat nun in der vergangenen Woche der Berufungsprozess begonnen. Doch auch diesmal schweigt der Angeklagte zum Tathergang. "Er bestreitet den Vorwurf", erklärte seine Rechtsanwältin Annette Marberth-Kubicki gegenüber den "Kieler Nachrichten". Zwei weitere Verhandlungstage wurden angesetzt.
Der schwule Schwager fürchtet um sein Leben
Der 19-Jährige (Ex-)Freund des Opfers war als Zeuge geladen, erschien jedoch nicht vor Gericht. Bereits in der ersten Instanz sagte er nur sehr zögerlich aus. Während der Tat soll sich der junge Schwule verängstigt im Bad eingeschlossen haben. Nachdem seine Homosexualität gegenüber der Familie öffentlich wurde, habe er sogar Angst gehabt, vom Angeklagten getötet zu werden.
Im Urteil der ersten Instanz fiel strafverschärfend ins Gewicht, dass der vorbestrafte mutmaßliche Täter unter Bewährung stand. Auch die psychischen Folgen für das Opfer führten zur vergleichsweise hohen Haftstrafe: Der 44-Jährige gab nicht nur seine Wohnung auf, sondern zog aus Angst auch in eine andere Stadt. Die neue Adresse brauchte er vor Gericht nicht öffentlich zu nennen.
Als Nebenkläger nimmt er dennoch am Prozess teil. An den Überfall vor einem Jahr erinnert eine unübersehbar große Narbe, die vom Mundwinkel bis zu seinem linken Ohr führt. (cw)














Und in Bezug auf den anderen Artikel über Pro Köln: nicht weil er Migrant ist, sondern weil er ein gewalttätiger Homohasser ist.