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  • 02. Juni 2013 45 3 Min.

Letzte Hoffnung: Ein Ausschluss der Rechtsextremen von der CSD-Parade könnte aus Sicherheitsgründen im Rahmen der polizeilichen Gefahrenprognose erfolgen

Nach einem Gutachten des ehemaligen Bonner Polizeipräsidenten Michael Kniesel kann der Cologne Pride lediglich den Standort der Rechtsextremen in der Parade bestimmen.

Der Kölner Lesben- und Schwulentag (KLuST) als Veranstalter des Cologne Pride hatte sich sicher ein anderes Ergebnis erhofft. Nach einem von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten hat er keine Handhabe, die rechtsextreme Partei Pro Köln von der diesjährigen Parade auszuschließen.

Der ehemalige Bonner Polizeipräsident und Rechtsanwalt Michael Kniesel führt in seinem einseitigen Papier zunächst aus, dass Paragraf 6, Absatz 1 des Versammlungsgesetzes für die CSD-Parade nicht angewendet kann: "Eine Beschränkung des Teilnehmerkreises ist bei Versammlungen unter freiem Himmel nicht zulässig."

Dennoch könnte der KLuST theoretisch "durch nicht personenbezogene, sondern objektive inhaltliche Vorgaben in seiner Einladung mittelbar einen Ausschluss für ihn nicht akzeptabler Teilnehmer bewirken, indem er seiner Veranstaltung ein bestimmtes Gepräge gibt", erklärte Kniesel. Als Beispiel führte er an, dass die Veranstalter eines Schweigemarsches Teilnehmer, die Sprechchöre skandieren, von der Polizei entfernen lassen darf.

Der KLuST kann den Standort von Pro Köln bestimmen

Unterlässt der Veranstalter eine solche "Präzisierung" in seiner Einladung, so müsse er nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 203/209) hingegen jeden Teilnehmer akzeptieren, sogar solche, die eine kritische Distanz zum Demonstrationsgegenstand zum Ausdruck bringen wollen. Kniesel merkte zudem an: "Da bei der Einladung zum CSD 2013 eine solche inhaltliche Präzisierung nicht erfolgt ist (und für den Unterzeichner auch schwer vorstellbar ist, wie man mit abstrakten, nicht personenbezogenen inhaltlichen Vorgaben Personen wie Mitglieder bzw. Anhänger von 'Pro Köln' mittelbar ausschließen könnte), versagt der […] mittelbare Ausschluss."

Einziges Trostpflaster: Über ihr Anwesenheitsrecht hinaus haben CSD-Teilnehmer "keinen Anspruch auf Mitgestaltung der Versammlung", so der ehemalige Bonner Polizeipräsident. So könnte der KLuST den Wagen von "Pro Köln" problemlos ganz an das Ende der Parade setzen.

Laut Gutachter Kniesel könnte nur noch die Polizei eine Teilnahme der Rechtsextremen verhindern: "Ob die Anhänger bzw. Mitglieder von 'Pro Köln' überhaupt einen Wagen mitführen können, ob zwischen ihnen und den vor ihnen gehenden bzw. fahrenden Teilnehmern ein Sicherheitsabstand eingehalten werden muss und ob sie möglicherweise aus Sicherheitsgründen gar nicht teilnehmen können, ist Gegenstand der polizeilichen Gefahrenprognose, die zu entsprechenden Auflagen nach § 15 Abs.1 VersG führen kann."

Michael Kniesel (67) war von 1988 bis 1993 Polizeipräsident in Bonn. Als Experte für Versammlungsrecht hat er mehrere Bücher mit Gesetzeskommentaren veröffentlicht. Sein Gutachten wird am Dienstag, den 4. Juni bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung des KLuST um 19 Uhr im NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln im EL-DE-Haus vorgestellt. Die Veranstaltung ist öffentlich. (cw)

-w-

#1 alexander
  • 02.06.2013, 22:41h
  • ALSO HABEN WIR OFFENBAR "LÜCKEN" IN UNSEREM VERSAMMLUNGSRECHT???
    weil bei "normalen demos" kein mensch auf die idee kommt, für die "gegenseite mitzudemonstrieren"???
    IM KLARTEXT, SCHWULE WERDEN AUCH NOCH IN DIESEM BEREICH ALS "LÜCKENBÜSSER", FÜR MANGELHAFTE GESETZE MISSBRAUCHT!!!

    absurder geht's nimmer!

    [Michael Kniesel (67) war von 1988 bis 1993 Polizeipräsident in Bonn. Als Experte für Versammlungsrecht hat er mehrere Bücher mit Gesetzeskommentaren veröffentlicht.]

    soll er, aber wir schreiben das jahr 2013 und ich denke, wenn dieser EXPERTE so wief ist, hätte er diese "gesetzeslücke" entdecken müssen!()
    aber nun haben die kölner ja den freibrief und können völlig "gewissensfrei" ihren TUNTENKARNEVAL GENIESSEN!!!
    schöne neue SCHWULE WELT!!! ich warte mal den tag danach ab und bin sehr gespannt auf die reaktion der "mitschwestern und brüder"???
    ICH AHNE NICHTS GUTES!!!
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#2 FelixAnonym
  • 02.06.2013, 22:54h
  • Das darf doch wohl nicht wahr sein!

    Wird man in Deutschland tatsächlich gezwungen, auf einem CSD Rassisten und Homohasser mitmachen zu lassen, die der Idee des CSD entgegenstehen und ihn für ganz andere Zwecke missbrauchen?!
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#3 SebiAnonym
  • 02.06.2013, 22:59h
  • Naja, ein Gutachten eines ehemaligen Polizeipräsidenten ist ja kein Gerichtsurteil!

    Nicht umsonst hat man in einer Demokratie Gewaltentrennung und der Mann war ja nie in der Judikative.

    Mal abgesehen davon, dass ich so ein Urteil eher von einem Jura-Professor hätte machen lassen, würde ich es da auf einen Prozess ankommen lassen und das notfalls bis zur letzten Instanz durchziehen.

    Hier geht es um eine ganz grundsätzliche Frage für die Zukunft der CSDs. Ansonsten müssten wir auch in Zukunft die NPD mitmachen lassen oder Leute, die auf dem CSD Werbung für "Heilungstherapien" machen oder beim CSD behaupten, Homosexuelle seien pervers. Das kann doch wohl nicht sein...

    Das muss man jetzt bis zuletzt durchkämpfen.

    Also:
    Teilnahme verbieten und wenn die dann wirklich klagen (was man noch nicht mal weiß, vielleicht ist denen das Risiko zu groß und die behaupten das nur), das ganze durchziehen.
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