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Gerüchte über anstehendes Urteil

Karlsruhe vor Entscheidung über Ehe­gatten­splitting

  • 05. Juni 2013 28 3 Min.

Bereits seit mehreren Jahren warten die Kläger auf eine Entscheidung aus Karlsruhe, nachdem sie in Vorinstanzen gescheitert waren (Bild: Mehr Demokratie / flickr / by-sa 2.0)

Vielleicht schon am Donnerstag könnte das Bundesverfassungsgericht sein lange erwartetes Machtwort über die Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaft und Ehe bei der Einkommenssteuer sprechen.

Von Norbert Blech

Die Gerüchte verdichten sich, dass das Bundesverfassungsgericht in den nächsten Tagen sein lange erwartetes Urteil zur Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht bekannt geben wird. Der LSVD Saar hat gar vorsichtshalber via Facebook zu einer Party am morgigen Donnerstag eingeladen – spricht inzwischen aber von einer Party am Tag der Verkündung, was auch der Freitag sein könnte.

Anlass für die Gerüchte sind offenbar zunächst nicht mehr als Spekulationen über mögliche Termine bis zur Sommerpause; eine Bestätigung für den sich inzwischen hektisch im Internet verbreiteten angeblichen Verkündungstermin gibt es nach queer.de-Informationen bislang nicht gegenüber den Verfahrensbeteiligten. Allerdings haben sowohl "Tagesschau" als auch dpa für den Donnerstag Interview-Termine bei den Klägern angefragt; ein Indiz, dass in der Justizpressekonferenz des Gerichts akkreditierte Medien mehr wissen könnten.

Anhängig sind die Verfassungsbeschwerden dreier Paare in Lebenspartnerschaften, die mit ihren Klagen auf steuerliche Zusammenveranlagung 2006 und 2007 vor dem Bundesfinanzhof scheiterten. Einer der Kläger, vertreten durch Maria Sabine Augstein, ist Hasso Müller-Kittnau, Vorstandssprecher des LSVD Saar. Er hatte seinen Partner am 1. August 2001, dem Tag des Inkraftretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes, "geheiratet", und danach den Klageweg für mehr Rechte beschritten.

Positives Urteil erwartet


(Vorzeitiger?) Jubel des LSVD Saar bei Facebook am Mittwoch

Es darf angenommen werden, dass das Gericht im Sinne der Kläger urteilt und zum Abschluss des Verfahrens ohne mündliche Verhandlung eine Gleichstellung verlangt – in den letzten Jahren hatte Karlsruhe die Bundes­regierung bereits wiederholt aufgefordert, verfassungswidrige Diskriminierungen von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber heterosexuellen Eheleuten aufzuheben. So erklärten die Richter in der Regierungszeit von Schwarz-Gelb die Ungleichbehandlung beim Familienzuschlag, der Erbschaftssteuer, der Hinterbliebenversorgung und der Sukzessiv-Adoption in zunehmend deutlich angenervten Ton für verfassungswidrig.

Erst vor wenigen Wochen hatte das Gericht der Bundes­regierung ein Ultimatum gesetzt, bis zum 18. Juni ein Urteil zur Gleichstellung bei der Grunderwerbssteuer umzusetzen (queer.de berichtete). Zuvor hatten sich mehrere aktive Richter und Richter im Ruhestand in die Debatte über die Gleichstellung innerhalb der Union im Frühjahr eingeschaltet und zwischen den Zeilen überdeutlich zu erkennen gegeben, dass eine vollständige Gleichstellung erwartet wird.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte genau in diese Debatte hinein zudem verkündet, das Gericht werde zu der Frage der Einkommenssteuer noch vor der Sommerpause entscheiden. Trotzdem hatte die schwarz-gelbe Koalition nach der Debatte nicht zu einem eigenen Handeln finden können. Nach der Frage, wann das Urteil verkündet wird, folgt daher die wichtige: Wie deutlich und umfassend wird es ausfallen? Mit einer Öffnung der Ehe hat das Urteil – einer heutigen Eilmeldung der Kollegen der "Box" zum Trotz – übrigens nichts zu tun.

-w-

#1 PeterchenAnonym
  • 05.06.2013, 20:09h
  • Ach ja.
    Nach 12 Jahren kein Grund zum Feiern. Traurig, dass es so lange brauchte. 2001 sagte ich meiner Mutter, in 5 Jahren ist "das Ding" gleichgestellt. Nichtmals nach 10 Jahren waren wir so weit. Es so verbrieft zu haben, als anders abgestempelt zu werden, tut mir ehrlich gesagt weh.
  • Direktlink »
#2 reiserobbyEhemaliges Profil
  • 05.06.2013, 20:17h
  • Dann feiert mal schön, doch die Zivil-Ehe ist das Problem: Sexualität und Liebe bedarf keiner Kontrolle, und sollte schon mal gar nicht scheinheilig missbraucht werden, um andere zu diskriminieren. Möchte beileibe niemanden absprechen sich zu lieben, zusammen zu leben und Verantwortung füreinander zu übernehmen. Ich wünsche mir aber nicht, das andere Formen der Liebe und des Zusammenlebens diskriminiert werden. Man könnte auch einwerfen, dass eine Erweiterung der Ehe über Zweierliebespaare hinaus, die Ehe beschädigt, aber so argumentieren aktuell auch christliche oder erzkonservative Hardliner gegen die "Homo-Ehe". Dem kann und möchte ich mich nicht anschließen, weil es nicht stimmt. Bin übrigens ein sehr großer Romantiker, gerade deshalb lehne ich Kontrolle der Liebe durch den Staat strikt ab. Was spreche ich ab, sich zu lieben, zusammen zu leben, Verantwortung füreinander zu übernehmen? Nein, ich wünsche mir aber nicht, das andere Formen der Liebe und des Zusammenlebens diskriminiert werden. Man könnte auch einwerfen, dass eine Erweiterung der Ehe über Zweierliebespaare hinaus, die Ehe beschädigt, aber so argumentieren aktuell auch christliche oder erzkonservative Hardliner. Dem kann und möchte ich mich nicht anschließen, weil es nicht stimmt. Bin übrigens ein sehr großer Romatiker, gerade deshalb lehne ich Kontrolle der Liebe durch den Staat strikt ab.
    Warum Ehe voll doof ist, habe ich mal aufgeschrieben.
    reiserobby.de/ehe-ist-doch-doof-wider-der-anpassung-ans-fals
    che/
  • Direktlink »
#3 Wie bitteAnonym

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