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Diskriminierung von Lebenspartnerschaften
Schwuler Witwer siegt gegen Bundeswehr
- 11. Juni 2013 2 Min.

Die Bundeswehr muss Lebenspartner von Soldaten gleich behandeln
Dem hinterbliebenen Lebenspartner eines 2004 gestorbenen Soldaten steht Witwer- und Sterbegeld zu. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Bremen in einem Grundsatzurteil entschieden.
Wie die "taz" berichtet, hat sich das Gericht in seinem Urteil (Az. 2 A 409/05) auf die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie berufen, die 2003 in Kraft getreten ist. Sie besagt, dass niemand in Beschäftigung und Beruf wegen seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden darf. Außerdem verwiesen die Richter auf eine ähnliche Entscheidung aus Baden-Württemberg: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte letztes Jahr dem Witwer eines Gymnasiallehrers recht gegeben, dem ebenfalls das Witwergeld verweigert worden war (queer.de berichtete).
Im vorliegenden Fall hat der Lebenspartner eines pensionierten Oberstleutnants geklagt. Dieser war 1994 aus der Bundeswehr ausgeschieden und hatte sich nach einer Scheidung von seiner Frau 2002 mit dem jetzigen Kläger verpartnert. Zwei Jahre später ist der Ex-Soldat verstorben. Die Bundeswehr weigerte sich jedoch, das Witwergeld auszuzahlen, weil es sich bei dem Paar nicht um heterosexuelle Eheleute gehandelt habe.
In erster Instanz hat ein Verwaltungsgericht 2005 mit dem Verweis auf den "besonderen Schutz der Ehe" (Artikel 6 Grundgesetz) die Klage noch abgelehnt. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen jedoch klar gestellt, dass eine grundlose Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnern nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gegen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz (Artikel 3) verstößt. Erst vergangene Woche hatten die Karlsruher Richter die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern beim Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (queer.de berichtete). Seit 2009 gab es insgesamt sechs Siege für Homo-Paare vor dem höchsten deutschen Gericht. (dk)















Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Gleichheit auch im
Eherecht.