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Diskriminierung von Lebenspartnerschaften

Schwuler Witwer siegt gegen Bundeswehr

  • 11. Juni 2013 6 2 Min.

Die Bundeswehr muss Lebenspartner von Soldaten gleich behandeln

Dem hinterbliebenen Lebenspartner eines 2004 gestorbenen Soldaten steht Witwer- und Sterbegeld zu. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Bremen in einem Grundsatzurteil entschieden.

Wie die "taz" berichtet, hat sich das Gericht in seinem Urteil (Az. 2 A 409/05) auf die EU-Gleich­behandlungsrichtlinie berufen, die 2003 in Kraft getreten ist. Sie besagt, dass niemand in Beschäftigung und Beruf wegen seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden darf. Außerdem verwiesen die Richter auf eine ähnliche Entscheidung aus Baden-Württemberg: Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte letztes Jahr dem Witwer eines Gymnasiallehrers recht gegeben, dem ebenfalls das Witwergeld verweigert worden war (queer.de berichtete).

Im vorliegenden Fall hat der Lebenspartner eines pensionierten Oberstleutnants geklagt. Dieser war 1994 aus der Bundeswehr ausgeschieden und hatte sich nach einer Scheidung von seiner Frau 2002 mit dem jetzigen Kläger verpartnert. Zwei Jahre später ist der Ex-Soldat verstorben. Die Bundeswehr weigerte sich jedoch, das Witwergeld auszuzahlen, weil es sich bei dem Paar nicht um heterosexuelle Eheleute gehandelt habe.

In erster Instanz hat ein Verwaltungsgericht 2005 mit dem Verweis auf den "besonderen Schutz der Ehe" (Artikel 6 Grundgesetz) die Klage noch abgelehnt. Inzwischen hat das Bundes­verfassungs­gericht in mehreren Entscheidungen jedoch klar gestellt, dass eine grundlose Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnern nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung gegen das Diskriminierungs­verbot im Grundgesetz (Artikel 3) verstößt. Erst vergangene Woche hatten die Karlsruher Richter die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern beim Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (queer.de berichtete). Seit 2009 gab es insgesamt sechs Siege für Homo-Paare vor dem höchsten deutschen Gericht. (dk)

-w-

#1 GesetzeAnonym
  • 11.06.2013, 18:06h

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte. Gleichheit auch im
    Eherecht.
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#2 sanscapote
  • 11.06.2013, 18:11h
  • Super !

    Seitdem das BVG das Urteil z.G. von uns Schwulen und Lesben gesprochen hat, ziehen auch immer mehr die Gerichte nach.

    Glueckwunsch an den hinterbliebenen Lebenspartner, dass trotz des persoenlichen Leides durch den Tod des Liebsten jetzt das Ueberleben gesichert ist.

    Die ehemalige Begruendung der BW: ""weil es sich bei dem Paar nicht um heterosexuelle Eheleute gehandelt habe"" ist der letzte Schrott
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#3 finnAnonym
  • 11.06.2013, 19:39h
  • Ehen müssen zwar nach neuerem Recht ein Jahr bestanden haben, ehe ein Anspruch auf Witwerrente besteht. Es reicht aber in der Praxis schon, noch am Sterbebett zu heiraten, um an die Pension zu kommen. Es muss nur von offizieller Seite bestätigt werden, dass das Paar bereits vorgehabt hat zu heiraten, es aber eben nicht mehr rechtzeitig zum Standesamt geschafft hat. Eine offizielle Seite wäre z. B. ein Notar, Anwalt etc. Hoffentlich bricht nach diesem Urteil kein Ansturm auf pflegebedürftige Beamte aus.
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