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- 13. Juni 2013 2 Min.

Homosexuelle Lebenspartner dürfen derzeit nicht gemeinsam ein Kind adoptieren (Bild: Wiki Commons / Kurt Löwenstein Educational Center International Team / CC-BY-2.0)
Der Druck auf die Merkel-Regierung wächst weiter: Nach der Klatsche aus Karlsruhe appellieren nun die Justizminister der Bundesländer an Schwarz-Gelb, Homo-Paaren das Adoptionsrecht zu gewähren.
Die Justizministerkonferenz hat am Donnerstag die Bundesregierung aufgefordert, eingetragene Lebenspartner beim Adoptionsrecht mit heterosexuellen Eheleuten gleich zu stellen. Die schwarz-gelbe Regierung solle "zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Lebenspartner wie Ehepaare gemeinschaftlich Kinder adoptieren können", heißt es in dem Antrag. Dem mit großer Mehrheit angenommenen Antrag stimmte auch der Berliner Justizminister Thomas Heilmann (CDU) zu, obwohl dessen Partei nach wie vor am Status quo festhält. Insgesamt stellen CDU und CSU nur drei der 16 Landesjustizminister.
SPD, FDP, Linke und Grüne befürworten die Gleichstellung im Adoptionsrecht. Inzwischen gibt es auch bei den Christdemokraten prominente Abweichler. So hat sich zuletzt die Vize-Parteichefin und Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen für eine Gleichbehandlung ausgesprochen (queer.de berichtete).
Merkel-Regierung lehnte bereits vor rund drei Jahren ab
Die Justizministerkonferenz hatte bereits im November 2010 die Forderung nach einer Gleichstellung im Adoptionsrecht erhoben (queer.de berichtete). Die Merkel-Regierung hat das jedoch abgelehnt. Im Februar des aktuellen Jahres hat schließlich das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Sukzessiv-Adoption für verfassungswidrig erklärt (queer.de berichtete). In der Praxis bedeutet das, dass eine Einzelperson ein Kind zunächst adoptieren kann, einige Jahre später kann dann der Lebenspartner des Adoptivelternteiles das Kind nachadoptieren. Der bürokratische Aufwand ist damit für gleichgeschlechtliche Lebenspartner weiterhin viel größer als für heterosexuelle Eheleute.
Der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck fordert nun die Bundesregierung auf, die Forderung der Justizministerkonferenz in der nächsten Sitzungswoche umzusetzen. "Wir werden darüber eine Abstimmung erzwingen", so Beck. Er verweist dabei auf die Karlsruher Urteilsbegründung bei der Sukzessiv-Adoption. Darin heißt es: :"Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht; insbesondere sind beide Partnerschaften gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt."
Der Bundestag wird morgen zunächst über die Gleichstellung beim Einkommensteuerrecht beraten (queer.de berichtete). Das Thema wurde von der Bundesregierung auf die Tagesordnung gesetzt, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Woche zuvor die Ungleichbehandlung in diesem Bereich für verfassungswidrig erklärt hatte (queer.de berichtete).














