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  • 26. Juni 2013 18 2 Min.

Im NDR-Fernsehen machte Ehsan Abri auf seine Lage aufmerksam

Der Bundesinnenminister stoppte die Abschiebung eines Iraners, der wegen seiner Homosexualität und seiner politischen Einstellung in seiner Heimat in Lebensgefahr wäre.

Der iranische Asylbewerber Ehsan Abri wird auf Initiative des schleswig-holsteinischen Innenministers Andreas Breitner (SPD) nicht abgeschoben. Der Minister hatte am Sonntag eine E-Mail an Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) geschrieben und um "eine humanitäre Lösung" gebeten. Dem 25-jährigen Jurastudenten drohe im Iran die Todesstrafe, weil er nach eigener Darstellung homosexuell und Mitglied der Kommunistischen Partei des Irans" ist, so Breitner an Friedrich. Der Bund ist für diesen Fall zuständig, weil Abri von der Bundespolizei aufgegriffen worden war.

Das Bundesinnenministerium stoppte daraufhin die bereits angelaufene Abschiebung. Der Bund werde jetzt den Fall erneut prüfen, sagte Landesminister Breitner. Er nannte Friedrich in einem NDR-Interview einen "Bundesinnenminister, der schnell, flexibel und unbürokratisch geholfen hat und dem auch menschliche Schicksale nicht fremd sind".

Flucht über Ungarn


Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) (Bild: Wiki Commons / Freud / CC-BY-SA)

Abri war zunächst vom Iran nach Ungarn geflohen. Als er in einem Zug über Deutschland nach Kopenhagen fahren wollte, geriet er in einer Polizeikontrolle. Seither saß Abri in Rendsburg in Abschiebehaft.

Er sollte zurück nach Ungarn geschickt werden, von wo aus nach Angaben des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein regelmäßig Abschiebungen in den Iran stattfinden. Die Asylanträge würden dort weder geprüft noch gebe es Schutz vor einer Ausweisung in Drittländer. Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis bereits gerügt, allerdings habe sich bislang offenbar noch wenig verändert.

Abri wurde nach der Intervention der Politik am Montag aus der Haft entlassen und vom Landesamt für Ausländerangelegenheiten in Neumünster aufgenommen. Die zuständigen Bundesbehörden entscheiden jetzt, wie das Verfahren weitergeht. So lange wird Abri in Deutschland geduldet. (dk)

-w-

#1 res publicaAnonym
  • 26.06.2013, 14:36h
  • »Wir kritisieren die einmal mehr offenbarte systematische Inhaftierungs- und Abschiebungspraxis der Bundespolizei in Schleswig-Holstein, die zu einer Schutzlücke für politisch Verfolgte führt. Nur durch die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit von Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, Presse, Abgeordneten der Grünen, der Linken, der SPD und der Piratenpartei im Landtag als auch im Bundestag sowie von Organisationen wie antira.info [3] und der Internationalen Förderation iranischer Flüchtlinge konnte die Abschiebung von Eshan Abri durch die Bundespolizei im Auftrag von Innenminister Friedrich in den möglichen Tod verhindert werden.

    www.piratenpartei.de/2013/06/24/abschiebungsstopp-des-flucht
    lings-ehsan-abri-darf-kein-einzelfall-bleiben/
  • Direktlink »
#2 TheDad
  • 26.06.2013, 15:30hHannover
  • Antwort auf #1 von res publica
  • Bestandteil dieser Schutzlücke sind aber auch Staaten in der EU wie Ungarn, die zwar als "sichere Drittstaaten" gelten, die aber wie hier ganz offensichtlich, den Asylantrag nicht einmal bearbeiten bevor sie zur Abschiebung greifen..

    Dies widerspricht dem Asylrecht..

    Der Asylsuchende hat ein Anrecht auf das Verfahren, und wenn offensichtlich wird daß das Drittland das Verfahren nicht durchführt, so hat er Anspruch auf Aufnahme und Verfahren in der BRD..

    So jedenfalls habe ich das Asylrecht verstanden..

    Darüberhinaus muß es außer Frage stehen Menschen denen aufgrund ihrer sexuellen identität Haft oder gar die Todesstrafe drohen nicht abgeschoben werden dürfen, und sofort Asyl erhalten !
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