Der Abgeordnete João Campos wollte Homosexuelle wieder heilen lassen - findet aber in Brasilien keine Mehrheit mehr dafür (Bild: PSDB)
Homosexualität darf in Brasilien weiterhin nicht als Krankheit angesehen werden, die Ärzte behandeln können. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde zurückgezogen.
Der brasilianische Abgeordnete João Campos hat am Dienstag seinen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Homo-Heilung zurückgezogen, da er keine Aussichten auf Erfolg habe. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hat Campos selbst in seiner eigenen sozialdemokratisch-zentristischen Partei PSDB keine Mehrheit.
Mitte Juni hatte der Menschenrechtsausschuss das Gesetz beschlossen, das es Psychologen erlauben würde, Homosexualität wieder als "behandlungswürdige Störung" zu behandeln (queer.de berichtete). Das war 1999 verboten worden, weil die "Heilung" von Homosexualität nach Überzeugung des Psychologenverbandes nicht möglich ist und Schwule und Lesben in die Depression oder den Selbstmord treibt. Der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, der evangelikale Pfarrer Marco Feliciano, hatte ausgenutzt, dass viele Mitglieder am Tag der Abstimmung nicht anwesend waren.
Der Beschluss des Ausschusses führte in Brasilien zu Protesten. So gingen mehrere tausend Aktivisten in São Paulo und der Hauptstadt Brasilia auf die Straßen, um gegen die Homo-Heilung zu protestieren (queer.de berichtete).
Homo-Heilung weltweit auf dem Rückzug
Erst im vergangenen Monat hat sich die größte Homo-Heiler-Organisation der Welt aufgelöst: Die amerikanische Gruppe Exodus International entschuldigte sich dabei bei den Menschen, "denen wir geschadet haben". Der Chef der fast 40 Jahre alten Gruppe gestand ein, dass eine therapeutische Veränderung der sexuellen Orientierung nicht möglich sei und nur negative Auswirkungen auf die Patienten habe (queer.de berichtete).
Brasilien ist neben Argentinien und Uruguay eines von drei Ländern in Südamerika, das die Ehe für Schwule und Lesben landesweit geöffnet hat. Es ist allerdings das einzige Land, in dem diese Gleichstellung nicht im Parlament beschlossen, sondern von Gerichten angeordnet wurde. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits 2011geurteilt, dass die Ungleichbehandlung von Homo- und Heterosexuellen im Eherecht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in der Verfassung verstoßen würde (queer.de berichtete). Der Justizrat hat dann im Mai diesen Jahres entschieden, dass Standesbeamte "verpflichtet" seien, Trauscheine an Homo-Paare auszugeben (queer.de berichtete). (dk)