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Teil-Gleichstellung
Bundesrat beschließt Ehegattensplitting für Homo-Paare
- 05. Juli 2013 2 Min.

Homo-Paare sind nach der Order aus Karlsruhe wieder mal in einem Bereich gleichgestellt worden. (Bild: Dominic Hallau / flickr / by-nd 2.0)
Die Länderkammer winkt das schwarz-gelbe Gesetz durch, das Homo-Paaren das Ehegattensplitting gewährt – die Opposition fordert aber viel mehr.
Der Bundesrat hat am Freitag in seiner letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode dem Gesetz zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern im Einkommensteuerrecht zugestimmt. Das Gesetz ist erst vor gut einer Woche im Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen worden (queer.de berichtete). Es setzt eins zu eins das Urteil des Bundesverfassungerichts um, das die steuerliche Ungleichbehandlung für einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz erklärte (queer.de berichtete).
Mit dem neuen Gesetz kommen eingetragene Lebenspartner in den Genuss des Ehegattensplittings. Dieses fördert Ehepaare, die besonders ungleich verdienen, mit einer Steuersubvention von bis zu 15.000 Euro im Jahr – unabhängig davon, ob das Paar Kinder hat oder nicht.
Damit ist die größte Ungleichbehandlung zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und heterosexuellen Ehen beseitigt. In etwa 100 Bereichen – beispielsweise im Zivilprozessordnung oder im Zwangsversteigerungsgesetz – werden Homo-Paare aber weiterhin wie Fremde behandelt. Ein Gesetzentwurf "zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" (LPartBerG) von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist am Widerstand aus der Union gescheitert. Außerdem sind Homo-Paare im Adoptionsrecht nicht gleichstellt.
"Stümperhaft und unvollständig"
Die Opposition kritisiert, dass die Bundesregierung nur umsetzt, was von Karlsruhe angeordnet wird. So sei die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft "stümperhaft und unvollständig", erklärte der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck.
Im Bundesrat haben erneut alle Bundesländer, in denen Union und FDP nicht an der Regierung beteiligt sind, die Bundesregierung zur Öffnung der Ehe aufgefordert. "Wir begrüßen es zwar, dass der Bund das Urteil [des Bundesverfassungsgerichts] umgesetzt hat", erklärte am Freitag die rheinland-pfälzische Familienministerin Irene Alt (Grüne). "Aber wir kritisieren, dass auch hier wieder nur das Allernötigste umgesetzt wird. Die vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist längst überfällig – wir gehen einen Schritt weiter und fordern: Öffnen Sie endlich die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare". Einem entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat bereits Im März zugestimmt (queer.de berichtete). Allerdings wurde dies von der Bundesregierung ignoriert. (dk)














