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Europäischer Gerichtshof
Verfolgte Homosexuelle sollen EU-weit Asylrecht erhalten
- 11. Juli 2013 2 Min.

Generalanwältin Eleanor Sharpston
EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston hat am Freitag bei einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof empfohlen, ein EU-weites Asylrecht für Homosexuelle aus Verfolgerstaaten zu schaffen.
Das Luxemburger Gericht verhandelt derzeit drei Klagen von schwulen Männern aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal, die in den Niederlanden Asyl beantragt hatten. Der niederländische Staatsrat hat die Fälle daraufhin dem Europäischen Gericht vorgelegt, um diese zu prüfen. Der Gerichtshof folgt gewöhnlich den Empfehlungen der Generalanwälte. Eine Entscheidung wird aber erst in einigen Monaten erwartet. Bislang gibt es keine EU-weite Regelung zu homosexuellen Asylbewerbern.
Sharpston erklärte laut einer Pressemitteilung des Gerichts, dass Homosexuellen nicht zugemutet werden dürfe, ihre sexuelle Orientierung in ihrem Heimatland geheim zu halten oder besondere Zurückhaltung zu üben. In ihrer Beurteilung beruft sich die Britin auf eine europäischen Richtlinie, nach der Angehörige einer verfolgten "sozialen Gruppen" Asyl erhalten müssten.
Bereits im Februar hatte das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärt, dass Homosexuelle in Deutschland grundsätzlich Asyl erhalten sollen, wenn ihnen in ihrer Heimat Verfolgung droht (queer.de berichtete). Zuvor hatten Abschiebegerichte oft argumentiert, dass man als Homosexueller in einem Verfolgerstaat gut leben könne, wenn man seine sexuelle Ausrichtung geheim hält. So wollte ein bayerischen Gericht eine Lesbe in den Iran zurückschicken, weil sie dort "bei entsprechend zurückhaltenden Lebenswandel" keiner Gefahr ausgesetzt sei (queer.de berichtete).
Gerade in Afrika werden Homosexuelle systematisch verfolgt. Letzten Monat erklärte Amnesty International in einem neuen Bericht, dass sich die Lage für Schwule und Lesben südlich der Sahara sogar noch verschlechtere (queer.de berichtete). (dk)














