Der Mann muss nach dem Urteil eines Schöffengerichts für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Verteidigung hat jedoch eine Revision angekündigt (Bild: Wiki Commons / Mylius / GFDL-1.2)
Ein aus dem Jemen stammender Mann muss ins Gefängnis, weil er den Freund seines schwulen Schwagers mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt hatte.
Das Landgericht in Kiel hat nach einer viertägigen Verhandlung die Verurteilung eines 25-jährige zweifachen Vaters im Fall "Rachekommando" bestätigt. Das erklärte eine Gerichtssprecherin gegenüber den "Kieler Nachrichten". Der Beschuldigte war von einem Schöffengericht zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden, nachdem er Ende Februar 2012 einen schwulen 44-Jährigen in dessen Wohnung in Kiel-Gaarden mit einem Messer attackiert hatte.
Das Opfer erlitt schwere Schnittverletzungen im Gesicht und am Unterarm. Der Grund für den Überfall: Der 19-jährige Bruder der Frau des Angeklagten führte eine Beziehung mit dem 44-Jährigen. Mit dem Angriff wollte der mutmaßlich homophobe Täter dem schwulen Mann eine Lektion erteilen, war das Schöffengericht überzeugt.
Das Landgericht schloss sich diesem Urteil an. Es stützte sich auf die Aussage des Opfers, das schwere Schnittverletzungen im Gesicht und am Unterarm erlitten hatte. Noch heute ist eine neun Zentimeter lange Narbe vom Mundwinkel bis ans Jochbein sichtbar. Der Angeklagte schwieg zum Tathergang.
Verteidigerin kündigt Revision an
Dennoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig: Verteidigerin Annette Marberth-Kubicki will Revision einlegen. Dieses Rechtsmittel erlaubt nicht, neue Beweise oder Argumente vorzulegen; die Verteidigung kann lediglich Rechtsfehler geltend machen. Die Anwältin rügt in diesem Fall, dass der 19-jährige Schwager von Polizeibeamten nicht über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt wurde. Dem junge Mann, der sich zur Tatzeit verängstigt im Badezimmer eingeschlossen hatte, sei nicht mitgeteilt worden, dass er nicht gegen seinen Onkel hätte aussagen müssen, weil er mit ihm verwandt ist. Daher sei seine Aussage vor Gericht nicht verwertbar, so die Anwältin. Das Verfahren wird voraussichtlich frühestens im Herbst eröffnet.
Im Urteil der ersten Instanz fiel strafverschärfend ins Gewicht, dass der vorbestrafte mutmaßliche Täter unter Bewährung stand. Auch die psychischen Folgen für das Opfer führten zur vergleichsweise hohen Haftstrafe: Der 44-Jährige gab nicht nur seine Wohnung auf, sondern zog aus Angst in eine andere Stadt. (cw/dk)
Das Opfer wurde im Gesicht entstellt. Das Urteil gegen diesen Homohasser ist sogar noch viel zu milde...