Die beiden Soldaten haben auf die Nutzung eines Kondoms verzichtet
In Bayern muss ein HIV-positiver Stabsunteroffizier eine Haftstrafe absitzen, weil er ungeschützten Sex mit einem Kameraden hatte, der nach dem One-Night-Stand ebenfalls positiv getestet wurde.
Ein 27-jähriger Bundeswehrsoldat aus Stendal (Sachsen-Anhalt) hat am Donnerstag vor dem Landgericht München seine Berufung gegen ein Urteil eines Amtsgerichtes vom Januar zurückgezogen, nach dem der HIV-Positive für ungeschützten Sex zwei Jahre und drei Monate lang ins Gefängnis muss. Der Stabsunteroffizier muss damit die Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung antreten, berichtet der Münchener "Merkur".
Das Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Soldat von seiner HIV-Infektion wusste, aber beim Sex nicht auf die Nutzung eines Kondoms bestanden habe. Das sei "unverantwortlich" gewesen, entschied das Gericht.
Der Vorfall ereignete sich im Herbst 2009 in einer Kaserne im oberbayerischen Feldafing. Der 27-jährige Stabsunteroffizier traf dort bei einem Lehrgang einen 28-jährigen Feldwebel, den er zuvor über eine Datingplattform kennengelernt hatte. Mit Kameraden tranken sie in der Kaserne zunächst Alkohol. Als die beiden später alleine in ihrer Stube zurückblieben, hatten sie einvernehmlich unsafen Sex. Monate später erfuhr der 28-Jährige, dass er HIV-positiv ist. Er leide deshalb an körperlichen Beschwerden und habe außerdem viele Freunde verloren, gab er vor Gericht an.
75.000 Euro Schmerzensgeld
Der 27-Jährige hat sich bereits mehrfach bei seinem ehemaligen Sexpartner entschuldigt. Laut Gericht kann der Feldwebel zudem damit rechnen, 75.000 Euro Schmerzensgeld von dem Mann aus Sachsen-Anhalt zu erhalten.
In Deutschland werden immer wieder HIV-Positive wegen ungeschützten Geschlechtsverkehrs bestraft. So hat das Amtsgericht Hannover Anfang der Woche einen heterosexuellen Positiven zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt, weil er zwei Sexpartnerinnen seinen HIV-Status verschwiegen hatte. Die Frauen hatten sich nicht angesteckt.
Aids-Hilfe kritisiert Kriminalisierung HIV-Positiver
Aids-Organisationen haben in den vergangenen Jahren wiederholt kritisiert, dass die Staatsanwaltschaften gezielt Verfahren gegen HIV-Positive einleiten. So erklärte der Nationale Aids-Beirat der Bundesregierung im März diesen Jahres, dass Strafverfahren bei HIV-Übertragungen nach einvernehmlichem Sex "keinen Beitrag zur HIV-Prävention" leisten würden (queer.de berichtete). Das Beratungsgremium der Bundesregierung erklärte: "Jedenfalls in einer flüchtigen, einvernehmlichen sexuellen Begegnung ist jeder und jede verantwortlich für die Anwendung von Schutzmaßnahmen, unabhängig von der Kenntnis oder der Annahme des eigenen Status und des Status der anderen Person. Eine Zuschreibung als Täter oder Opfer ist dabei nicht angemessen".
Auch die Deutsche Aids-Hilfe hat wiederholt die "pauschale Kriminalisierung HIV-Positiver" verurteilt und mahnte im Fall der "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa an, "die HIV-Prävention nicht einseitig nur den positiven Menschen aufzubürden" (queer.de berichtete). Benaissa wurde in Frankfurt zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Oft werde auch nicht berücksichtigt, dass HIV-Positive unter bestimmten Bedingungen einer Kombinationstherapie das Virus nicht weiter geben würden. (dk)
Wer weiß mit wem das "Opfer" noch alles unsafen Sex hatte. Ist überhaupt erwiesen, daß die Übertragung durch den "Täter" zustande kam? Es ist schon richtig, daß Safer Sex immer die Aufgabe beider Partner ist, und Kriminalisierung ist problematisch - das ändert aber nicht, daß aufseiten des Positiven in höherem Maße unverantwortlich gehandelt wurde!