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https://queer.de/?1980
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- 15. November 2004 1 Min.
Jerusalem Das Bezirksgericht in Nazareth hat mit Mehrheitsbeschluss homosexuellen Paaren ein Erbrecht zugesprochen. Geklagt hatte ein 77 Jahre alter Mann, dessen Freund vor vier Jahren verstarb. Nach dem Urteil darf der Kläger die Wohnung, in der das unverheiratete Paar 40 Jahre lang zusammen lebte, erben. Das Gericht begründete die Entscheidung mit der Rechtspraxis, in der Öffentlichkeit bekannte Paare im Erbschaftssteuerrecht als Ehepaare anzusehen, selbst wenn diese nicht verheiratet sind. Diese Praxis galt bisher jedoch nur für Paare aus Mann und Frau. (nb)











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