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- 15. November 2004 1 Min.
Berlin Das geplante Antidiskriminierungsgesetz wird Schwule offenbar doch vor Diskriminierung im Zivilrecht schützen. Nach Informationen der "taz" einigten sich SPD, Grüne und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) bei einem Spitzengespräch am Freitagabend weitgehend auf einen Entwurf, der Diskriminierung aufgrund von "Rasse", ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität im Arbeitsleben und Zivilrecht verhindern soll. Bei den letzten sechs Kriterien, die bei den geplanten Regelungen im Zivilrecht über die Anforderungen der EU hinausgehen, gibt es jedoch einen Kompromiss: der Schutz soll nur bei "Massengeschäften ohne Ansehen der Person" oder bei Verträgen, bei denen die Auswahl des Partners "nachrangige Bedeutung" hat, gelten, so die "taz". Bei Versicherungen, Kaufhäusern und Restaurants gilt der Entwurf also beispielsweise, jedoch nicht bei der Vergabe von Krediten und bei den meisten Vermietungen. Inwieweit Ausnahmen für Kirchen gelten, auch im Arbeitsrecht, und ob auch große Vermietungsfirmen diskriminieren dürfen, darüber wird offenbar noch diskutiert. (nb)














Pfui SPD für diese Berechnung!