6 Kommentare
- 15.11.2004, 17:23h
- muss meinem vorredner recht geben, es geht nur noch nach quoten, man macht gerade soviel, wie man eben muss.
überzeugend ist das nicht
aber der januar wird auch in diesem land einigen leuten die augen öffnen !!
wenn die letzten dödel gemerkt haben,dass sie jahrelang in die arbeitslosenkasse gezahlt haben und keinen pfennig mehr sehen, nur weil der partner noch einen job hat.
die partner werden sich bedanken, zumal sie das immer noch nicht steuerrechtlich geltend machen können.
welcher partner gibt seine lebensversicherungen auf, nur um einen "partner" durchzuziehen ???? - |
- 15.11.2004, 17:43h
- Bin überrascht, daß die Grünen überhaupt so viel durchgesetzt haben, gegen Zypries und Co. Müssen ja ziemlich die Fetzen geflogen sein...
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- 15.11.2004, 21:29h
- Eben dieses "Negativgelaber"...
Erstmal ist es ein Fortschritt, wenn die Antidiskriminierugsgesetze kommen und die sexuelle Identität darin nicht nur im Arbeitsbereich sondern auch im Zivilbereich mitberücksichtigt wird.
Das ist erstmal anzuerkennen-egal was an Vorgeschichte war.
Zweitens dass überhaupt diese Gesetze kommen, verdanken wir in erster Linie den Grünen und keiner anderen Partei, was das Thema "Antidiskriminierung" angeht: denn beispielweise die FDP würde immer ihre marktwirtschaftliche Sicht der "Vertragsfreiheit" nicht ändern wollen.
Und daher erstmal vielen Dank, das diese Gesetze endlich kommen; denn dieses Gesetz wirkt in erster Linie präventiv: Vertragspartner werden vor einer offensichtlichen Diskriminierung zurückschrecken... - |
- 16.11.2004, 12:32h
- Das ist wieder mal ein Beispiel für die Wahltaktik der SPD: zuerst mal klammert man die Lesben und Schwulen aus. Wenn man dann merkt, dass dies zu viele Stimmen kostet, macht man gerade so viel, dass diejenigen, die ob jahrelanger Diskriminierung für jedes Sandkorn an Verbesserung dankbar sind, wieder treu zu den Genossen stehen.
Natürlich bin auch ich für jede kleine Verbesserung dankbar, aber es bleibt Fakt, dass Diskriminierung nicht komplett bekämpft wird, sondern nur in Teilen und auch da nur gerade so viel, dass es für die Befriedigung des größten Teils der Zielgruppe reicht. - |
- 18.11.2004, 11:27h
- Die Bundesregierung hat nun ein sogenanntes "Anti-Diskriminierungsgesetz" vorgelegt, durch das angeblich Minderheiten wie Farbige, Behinderte oder auch Homosexuelle vor sogenannten "Diskriminierungen" in Form von verweigerten Vertragsabschlüssen "geschützt" werden sollen.
Das hat zur Folge, daß die Vertragsfreiheit, d.h. die Freiheit, eigenverantwortlich zu entscheiden, was für Verträge ich mit wem (nicht) abschließe, quasi abgeschafft wird. Denn künftig kann sich ein Angehöriger einer der geschützten Minderheiten bei verweigertem Vertragsschluß stets darauf berufen, daß er ja wegen seiner Zugehörigkeit zu einer angeblich benachteiligten Gruppe "diskriminiert" wurde.
Wo aber kommen wir in einer freiheitlichen Gesellschaft hin, wenn jeder sich aufgrund irgendwelcher vorgeblichen Minderheitenrechte in Jobs, Mietverhältnisse, Gaststätten und dergleichen einklagen kann? Gehört es nicht zum Wesen der Freiheit, daß man sich nicht rechtfertigen muß, wenn man mit irgendwem keine Geschäfte machen will?
Ich bitte hier auch um Berücksichtigung der Tatsache, daß es nicht um den Schutz bereits bestehender sogenannter Dauerschuldverhältnisse geht. Es dürfte unumstritten sein, daß die Kündigung z.B. eines Mietvertrages wegen der Homosexualität des Mieters oder einer Arbeitsstelle wegen des moslemischen Glaubens des Arbeitnehmers aufgrund vertraglicher Treuepflichten auch des Vermieters bzw. Arbeitgebers nicht hinzunehmen wäre.
Hier geht es aber um die obrigkeitsstaatliche "gutmenschliche" Reglementierung ganz normaler Alltagsgechäfte! - |
Pfui SPD für diese Berechnung!