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Bericht der Antidiskriminierungsstelle
In Deutschland wird fleißig diskriminiert
- 13. August 2013 4 Min.

Gerade Schüler leiden oft an Diskriminierung - hier sollten die Landesregierung mehr tun, fordert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Bild: John Steven Fernandez / flickr / by 2.0)
Im Job und im Bildungsbereich sind Minderheiten weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt, beklagt die Antidiskriminierungsstelle in ihrem neuen Bericht – sexuelle Minderheiten werden etwa an Schulen und von Kirchen benachteiligt.
Von Dennis Klein
Schon von Kindesbeinen an sind Menschen in Deutschland vor Mobbing und Diskriminierung nicht sicher: Das ist das Ergebnis des zweiten Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Das 450-seitige Werk listet auf, wie in der Bildungs- und Arbeitswelt Menschen wegen bestimmter Merkmale benachteiligt werden. Diese Ungleichbehandlungen, so beklagt die Bundesbehörde, ist schlecht für die Leistungsfähigkeit und die Arbeitsmotivation und daher ein gesamtgesellschaftliches Problem.
Insgesamt verzeichnete die Bundesstelle zwischen 2010 und 2012 für den Bereich "sexuelle Identität" 356 Beschwerden. Das entspricht rund sechs Prozent aller Anfragen. Am meisten Anfragen gab es in den Bereichen Behinderung und ethnische Herkunft, die je ein Viertel aller Beschwerden ausmachen. An dritter und vierter Stelle liegen Alter und Geschäft mit jeweils rund 20 Prozent. Am seltensten gibt es Beschwerden für das Merkmal "Religion/Weltanschauung". Hier liegt der Anteil bei fünf Prozent.
Homosexualität als Abweichung von der Norm

Die Studie wird alle vier Jahre veröffentlicht
In Schulen ist die Diskriminierung von sexuellen Minderheiten verbreiteter als später im Berufsleben: So beklagt die Antidiskriminierungsstelle, dass in den meisten Schulbüchern Homo- und Bisexualität zur "Abweichung von der Norm" erklärt wird. "Einige neuere Studien, aber auch die Gespräche mit den Experten zeigen, dass Schulen teilweise nicht tolerant gegenüber Jugendlichen mit nonnormativen sexuellen Orientierungen sind", heißt es unter der Überschrift "Heterosexismus".
Lesbische, bisexuelle, schwule und Trans-Lebensweisen seien "noch immer ein Tabuthema, das Berührungsängste auslösen kann und nur am Rande angesprochen wird". Kinder aus Regenbogenfamilien oder Jugendliche, die selbst LGBT sind, würden so keine Unterstützung erfahren, sondern würden nicht von Mitschülern, sondern oft auch von Lehrern diskriminiert.
Aber auch homosexuelle Lehrer spürten den Druck, nicht von der Norm abzuweichen. Daher sei es immer noch schwierig, "die sexuelle Orientierung offenzulegen"
Arbeitgeber "offen feindselig"
Auch am Arbeitsplatz setzt sich die Diskriminierungswut fort. So bezeichnet die Antidiskriminierungsstelle etwa den Umgang mit transsexuellen Mitarbeitern in vielen Fällen als "offen feindselig". Auch seien LGBT in Führungspositionen "deutlich unterrepräsentiert".
Problematisch sei, dass eine Diskriminierung oft schwer nachzuweisen ist. Nicht alle Arbeitgeber führen die sexuelle Orientierung als Grund dafür an, einen Bewerber nicht einzustellen. Oft geschieht das nur durch Zufall: So dokumentiert der Bericht einen Bewerber, der als Familienstand "eingetragene Lebenspartnerschaft" angegeben und sich damit als schwul geoutet hatte. Als ihm die Firma eine Ablehnung samt seiner Bewerbungsunterlagen zuschickte, war sein Familienstand farbig markiert – ein klares Indiz für eine Ungleichbehandlung. Die Antidiskriminierungsstelle berichtet auch von Auswahlgesprächen, in denen Kandidaten "explizit nach ihrer sexuellen Identität gefragt" wurden.
Zugleich bieten viele Firmen Kurse im "Diversity Management" an, versuchen also ihre Mitarbeiter für Unterschiede zu sensibilisieren. Allerdings liege hier das Hauptaugenmerk auf den Merkmalen Geschlecht, gefolgt von Alter, Herkunft und Behinderung. "Den Dimensionen Religion und sexuelle Orientierung wird dagegen deutlich seltener Aufmerksamkeit geschenkt", wird beklagt.
Kirchen haben Sonder-Diskriminierungsrecht
Die christlichen Glaubensgemeinschaften, immerhin mit 1,3 Millionen Angestellten der zweitgrößte Arbeitgeber nach dem öffentlichen Dienst, tauchen wiederholt in dem Bericht auf, meist im Zusammenhang mit Geschlechterdiskriminierung, Diskriminierung von Andersgläubigen und der Benachteiligung von Schwulen und Lesben. Die Kirchen können wegen einer Ausnahmeregelung im Gleichbehandlungsgesetz völlig legal diskriminieren, weil ihnen erlaubt ist, ein "loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses" von ihrem Angestellten zu verlangen.
"Insbesondere die katholische Kirche nutzt diese Ausnahmevorschrift, um weitgehende Anforderungen an die sexuelle Orientierung der eigenen Mitarbeiter zu stellen. So lehnt die katholische Kirche die Beschäftigung von homosexuellen Mitarbeitern ab, die ihre sexuelle Orientierung ausleben", heißt es in dem Bericht. Es bleibe aber abzuwarten, ob dieses legale Diskriminierung einer EU-Antidiskriminierungsrichtlinie entspricht. Das wurde bislang weder von der deutschen Justiz noch dem Europäischen Gerichtshof entschieden.
Der Bericht wird am Dienstag dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Die Antidiskriminierungsstelle schlägt insbesondere vor, im Bereich der Schule und Hochschule mehr zu tun, etwa unabhängige Landes-Beschwerdestellen für Opfer von Diskriminierung zu schaffen. Deutschland könne es sich schlicht nicht leisten, "ganze Gruppen von Schülerinnen und Schülern am Bildungserfolg nicht chancengerecht teilhaben zu lassen", sagte Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle.
Links zum Thema:
» Die gesamte Studie herunterladen (PDF)














