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Freudenstadt
Strafe für Verschweigen der HIV-Infektion
- 29. August 2013 2 Min.

Ein Teil der Strafe geht an die Aids-Hilfe (Bild: Images Money / flickr / by 2.0)
In Baden-Württemberg muss ein schwuler Mann 2.500 Euro zahlen, nachdem er den damaligen Freund nicht über seine HIV-Infektion aufgeklärt hatte. Zu einer Infektion kam es nicht.
Das Amtsgericht in Freudenstadt hat eine Geldstrafe gegen einen 22-Jährigen aus Villingen-Schwenningen verfügt, weil er seinem früheren Sex-Partner seine HIV-Infektion verschwiegen hatte.
Wie der "Schwarzwälder Bote" berichtet, verhängte das Gericht nach der Verhandlung eine Geldstrafe gegen eine vorläufige Einstellung des Verfahrens. Der junge Mann muss wegen eines "Verschuldens im unteren Bereich" 1.000 Euro an den Ex-Freund, 1.000 Euro an die Aids-Hilfe und 500 Euro an die Gerichtskasse zahlen. Der Richter erklärte nach Angaben der Zeitung: "Sie haben die Pflicht, andere zu schützen, wenn sie etwas haben."
Der Klage war eine turbulente Beziehung vorausgegangen, in der sich das Paar mehrmals getrennt und wieder versöhnt hatte. Die beiden Männer hatten sich im April 2012 in einem Chat-Raum getroffen, im Juni sind sie zusammengezogen und lebten bis Oktober unter einem Dach. Es konnte wegen unterschiedlicher Aussagen nicht geklärt werden, ob das Paar Safer Sex betrieben hat.
Der 33-jährige Ex-Freund aus Schiltach (Landkreis Rottweil) hatte erklärt, er habe Angst gehabt, sich mit HIV infiziert zu haben, nachdem er von der Infektion erfahren hatte – am Ende erhielt er jedoch ein negatives Testergebnis.
Der Angeklagte hat zugegeben, bereits seit 2009 von seiner Infektion gewusst zu haben. Er hat erklärt, er habe nicht den Mut gefunden, seinem Partner davon zu erzählen. Medizinische Details aus dem Verfahren sind nach dem Zeitungsbericht teilweise unklar, das Gericht hörte allerdings Sachverständige. HIV-Positive sollten geschützten Sex haben, gab demnach eine Sachverständige bei der Verhandlung an.
Wiederholt Kritik an Kriminalisierung Positiver
Aids-Organisationen haben in den vergangenen Jahren wiederholt kritisiert, dass die Staatsanwaltschaften gezielt Verfahren gegen HIV-Positive einleiten. So erklärte der Nationale Aids-Beirat der Bundesregierung im März diesen Jahres, dass Strafverfahren nach einvernehmlichem Sex "keinen Beitrag zur HIV-Prävention" leisten würden (queer.de berichtete). Es sei "jeder und jede verantwortlich für die Anwendung von Schutzmaßnahmen, unabhängig von der Kenntnis oder der Annahme des eigenen Status und des Status der anderen Person. Eine Zuschreibung als Täter oder Opfer ist dabei nicht angemessen".
Auch die Deutsche Aids-Hilfe hat wiederholt die "pauschale Kriminalisierung HIV-Positiver" verurteilt und angemahnt, "die HIV-Prävention nicht einseitig nur den positiven Menschen aufzubürden". Es sei auch zu berücksichtigen, dass bei einer gut funktionierenden Kombinationstherapie unter bestimmten Bedingungen eine Weitergabe der Infektion beinahe ausgeschlossen ist. (dk)

Und wieder ein falsches Urteil..
Und wieder werden Positive Menschen kriminalisiert..
Damit schreitet die Kriminalisierung von Positiven munter fort..
Strafrecht hat im Schlafzimmer nichts zu suchen so lange dort 2 Menschen (oder mehrere) einvernehmlich miteinander verkehren..
Wer etwas anderes fordert und fördert vergeht sich am verfassungsgemäßem Recht auf Selbstbestimmung, und treibt staatliches Bespitzeln und damit den gläsernen Menschen voran..