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"Unausgegorener Bericht"
Streit über Antidiskriminierung im EU-Parlament
- 26. September 2013 2 Min.

Die frühere DDR-Bürgerrechtlerin Elisabeth Schroeter sitzt seit 1994 für die deutschen Grünen im Europaparlament (Bild: Wettach / CC-BY-SA-3.0)
Im Sozialausschuss des Europaparlamentes ist am Donnerstag ein von den Konservativen eingereichter Bericht über Diskriminierung am Arbeitsplatz abgelehnt worden, weil dieser nach Ansicht der Mehrheit unausgewogen ist.
19 Ausschussmitglieder stimmten gegen den Entwurf, darunter Sozialdemokraten und Grüne, nur 17 Mitglieder votierten dafür. In dem Entwurf wird die Umsetzung der Antidiskriminierungsdirektive 2000/78 zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf analysiert, außerdem stellen die Autoren Forderungen an EU-Kommission und Mitgliedsstaaten.
Kritiker des von Berichterstatter Ádám Kósa (Europäische Volkspartei, Ungarn) eingereichten Dokuments bemängelten, dass der Bericht die falschen Schwerpunkte setze, in dem er sich etwa fast ausschließlich auf das Merkmal "Behinderung" beruft. Außerdem würden damit nur schwache Forderungen an die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten gestellt, die dem wahren Ausmaß der Diskriminierung in Europa nicht gerecht werden würden.
Das deutsche Ausschussmitglied Elisabeth Schroedter (Grüne) kritisierte den Entwurf scharf: "Für uns war es eine rote Linie, als der Ausschuss in einem Kompromiss einen Zusatz beschlossen hat, in dem es hieß, es gebe keinen wirklichen Beweis für Diskriminierung im Arbeitsrecht innerhalb der EU", so Schroedter. Daher sei es nötig gewesen, den "unausgegorenen Bericht" zurückzuweisen.
Der Vize-Präsident der schwul-lesbischen Intergroup im Europaparlament, der spanische Grüne Raül Romeva, erklärte nach der Ablehnung, dass Diskriminierung in der EU "weit verbreitet" sei und die Initiative des EU-Parlaments gefragt sei: "Im Ausschuss haben wir den Bericht noch etwas gestärkt, allerdings nicht genug."
Die EU-Antidiskriminierungsrichtlinien beinhalten beim Arbeitsrecht auch das Merkmal "sexuelle Ausrichtung". Der Europäische Gerichtshof hat daraufhin mehrfach die Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen die 2003 in Kraft getretene Richtlinie verurteilt. Die Luxemburger Richter entschieden etwa Ende letzten Jahres, dass Lebenspartnern von Beamten in Krankheitsfällen die Beihilfe zusteht (queer.de berichtete). (dk)
Links zum Thema:
» Erste Fassung des Entwurfs














