https://queer.de/?20152
Steuerrecht
Ehegattensplitting – eine Ungerechtigkeit?
- 01. Oktober 2013 2 Min.

Auch Eingetragene Lebenspartner haben seit dem Sommer ein rückwirkendes Recht auf Ehegattensplitting. Beantragen muss es jedoch jedes Paar selbst (Bild: Wiki Commons / Steschke / CC-BY-SA-2.0)
Seit wenigen Monaten können auch Eingetragene Lebenspartner die Steuervorteile von Eheleuten in Anspruch nehmen. Wann lohnt es sich und wann nicht?
Zu den steuerlichen Splittingverfahren zählt vor allem das Ehegattensplitting, welches in den letzten Jahren immer wieder heiß diskutiert worden ist. Viele Parteien haben sich schon gegen diese Form des ehelichen Vorteils ausgesprochen, es gibt aber auch Befürworter.
Generell bedeutet Ehegattensplitting eine Berechnung der Einkommenssteuer, wodurch es finanzielle Vorteile geben kann, wenn die Steuerklassen gut verteilt werden. Die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird somit nicht an den einzelnen Ehe- oder Lebenspartnern durchgeführt, sondern diese werden vom Staat als wirtschaftliche Partner anerkannt, die selber bestimmen können, wie die Besteuerung aufgeteilt werden soll.
Splitting – so wird es günstiger

Ehegattensplitting: Insbesondere Eheleute und Lebenspartner mit unterschiedlichen Einkommen können jede Menge Steuern sparen (Bild: schrift-architekt / flickr / by-sa 2.0)
Zunächst wird das Gehalt des Paares zusammenaddiert und anschließend durch zwei geteilt und dann der Steuersatzwert errechnet. Ein Ehegattensplitting lohnt sich dann besonders, wenn die Gehälter von beiden Paaren weit auseinandergehen – so wie zum Beispiel bei einer Vollzeitbeschäftigung und einem Ehepartner, der zu Hause bleibt und die Kinder verpflegt und somit teilweise arbeitslos ist. Das Splitting hat sich im Laufe der Jahre immer weiterentwickelt und wird wohl auch in Zukunft noch einige Entwicklungsprozesse durchlaufen.
Viele Politiker kritisieren dieses Modell, da selbstverständlich durch gute Berechnungen immense Steuervorteile entstehen und somit dem Staat einiges an Geldern verloren geht. Vor allem an die Lohnsteuerhilfe können Fragen gestellt werden, so dass viele Ehepartner sich für das Ehegattensplitting entscheiden. Ein weiterer Kritikpunkt liegt darin, dass viele Paare nur heiraten, weil sie sich davon steuerliche Vorteile erhoffen und dies nicht aus Liebe tun. Das Ehegattensplitting ist dann ungerecht, wenn es unterschiedliche Lohndifferenzen innerhalb der Ehen gibt und damit einige Eheleute mehr sparen können als andere.
Früher gab es auch häufig das Argument, dass homosexuelle Paare diskriminiert werden, da sie vom Ehegattensplitting ausgeschlossen waren. Dieses grundgesetzwidrige Verbot wurde jedoch nach einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von der schwarz-gelben Koalition Ende Juni 2013 aufgehoben (queer.de berichtete). Nun können auch eingetragene Lebenspartner in allen Bundesländern das Ehegattensplitting durchführen und dadurch Vergünstigungen erreichen.
Wie lange dies jedoch noch anhalten wird, ist nicht zu sagen, da Politiker immer wieder über die Abschaffung des Ehegattensplittings nachdenken.














