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  • 01. Oktober 2013 20 2 Min.

Auch Eingetragene Lebenspartner haben seit dem Sommer ein rückwirkendes Recht auf Ehe­gatten­splitting. Beantragen muss es jedoch jedes Paar selbst (Bild: Wiki Commons / Steschke / CC-BY-SA-2.0)

Seit wenigen Monaten können auch Eingetragene Lebenspartner die Steuervorteile von Eheleuten in Anspruch nehmen. Wann lohnt es sich und wann nicht?

Zu den steuerlichen Splittingverfahren zählt vor allem das Ehegattensplitting, welches in den letzten Jahren immer wieder heiß diskutiert worden ist. Viele Parteien haben sich schon gegen diese Form des ehelichen Vorteils ausgesprochen, es gibt aber auch Befürworter.

Generell bedeutet Ehegattensplitting eine Berechnung der Einkommenssteuer, wodurch es finanzielle Vorteile geben kann, wenn die Steuerklassen gut verteilt werden. Die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird somit nicht an den einzelnen Ehe- oder Lebenspartnern durchgeführt, sondern diese werden vom Staat als wirtschaftliche Partner anerkannt, die selber bestimmen können, wie die Besteuerung aufgeteilt werden soll.

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Splitting – so wird es günstiger


Ehegattensplitting: Insbesondere Eheleute und Lebenspartner mit unterschiedlichen Einkommen können jede Menge Steuern sparen (Bild: schrift-architekt / flickr / by-sa 2.0)

Zunächst wird das Gehalt des Paares zusammenaddiert und anschließend durch zwei geteilt und dann der Steuersatzwert errechnet. Ein Ehe­gatten­splitting lohnt sich dann besonders, wenn die Gehälter von beiden Paaren weit auseinandergehen – so wie zum Beispiel bei einer Vollzeitbeschäftigung und einem Ehepartner, der zu Hause bleibt und die Kinder verpflegt und somit teilweise arbeitslos ist. Das Splitting hat sich im Laufe der Jahre immer weiterentwickelt und wird wohl auch in Zukunft noch einige Entwicklungsprozesse durchlaufen.

Viele Politiker kritisieren dieses Modell, da selbstverständlich durch gute Berechnungen immense Steuervorteile entstehen und somit dem Staat einiges an Geldern verloren geht. Vor allem an die Lohnsteuerhilfe können Fragen gestellt werden, so dass viele Ehepartner sich für das Ehe­gatten­splitting entscheiden. Ein weiterer Kritikpunkt liegt darin, dass viele Paare nur heiraten, weil sie sich davon steuerliche Vorteile erhoffen und dies nicht aus Liebe tun. Das Ehe­gatten­splitting ist dann ungerecht, wenn es unterschiedliche Lohndifferenzen innerhalb der Ehen gibt und damit einige Eheleute mehr sparen können als andere.

Früher gab es auch häufig das Argument, dass homo­sexuelle Paare diskriminiert werden, da sie vom Ehe­gatten­splitting ausgeschlossen waren. Dieses grundgesetzwidrige Verbot wurde jedoch nach einem entsprechenden Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts von der schwarz-gelben Koalition Ende Juni 2013 aufgehoben (queer.de berichtete). Nun können auch eingetragene Lebenspartner in allen Bundesländern das Ehe­gatten­splitting durchführen und dadurch Vergünstigungen erreichen.

Wie lange dies jedoch noch anhalten wird, ist nicht zu sagen, da Politiker immer wieder über die Abschaffung des Ehe­gatten­splittings nachdenken.

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#1 timpa354Ehemaliges Profil
  • 01.10.2013, 21:42h
  • Ich bin stinksauer, wenn Politiker versuchen an das Ehegattensplitting zu gehen, denn wenn dass auch noch fällt, gründet niemand mehr Familie. Zumal Familien sowieso schon nach Strich und Faden veräppelt werden und keine Planungssicherheiten mehr haben.
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#2 maküboAnonym
  • 01.10.2013, 22:31h
  • Das Ehegattensplitting ist keinesfalls ungerecht. Das Einkommen der Ehe (egal ob hetero- oder homosexuell) wird als Gesamtheit betrachtet - sowohl in der Einkommenssteuer als auch in der gegenseitigen Unterhaltspflicht. Je geringer das Einkommen einer der Partner ist, desto höher ist die Unterhaltspflicht des anderen, mehr verdienenden Partners - auch nach einer eventuelle Scheidung. Bei gleichen Einkommen gibt es nur eine theoretische Unterhaltspflicht. Genau das aber spiegelt das Splitting wider: Je größer der Unterschied beider Einkommen ist, desto größer der Splittingvorteil. Somit hat der Staat dem weniger oder nichts verdienenden Partner gegenüber keine Fürsorgepflicht, die trägt einzig und allein der besser verdienende Partner. Das Splitting ist also eine sehr einfache, steuerliche Lösung für den Nachteilsausgleich.
    Wenn man es abschafft, müsste der Nachteil der Fürsorgepflicht anderweitig ausgeglichen werden.
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#3 TheDad
  • 01.10.2013, 23:38hHannover
  • Antwort auf #1 von timpa354
  • ""denn wenn dass auch noch fällt, gründet niemand mehr Familie""..

    Ach, echt ?

    Dann müßen diejenigen die Kinder außerhalb einer Ehe in die Welt setzen irgendwie etwas falsch verstanden haben..
    Aber Spaß beiseite..

    Was genau spricht Deiner Meinung denn dagegen das Ehegattensplitting zugunsten eines Familiensplittings umzubauen, und den Familien in denen Kinder leben, das Geld zu geben was jetzt noch die ganzen Eheleute ohne unterhaltspflichtige Kinder abräumen ?

    Dann würden endlich auch die Alleinerziehenden Familien, die langsam aber sicher die Mehrheit der Familien stellen, vom Splitting profitieren..

    Es gibt nämlich keinen vernünftigen Grund solche Familien wie die der Kanzlerin oder der von Fr.Steinbach steuerlich zu subventionieren, während tausende Familien mit Kindern überhaupt keine Vorteile gegenüber der "breiten Masse" an DINK´s haben..

    Also :
    Das Splitting gibt es dann nur noch zusammen mit dem Kindergeld, sobald das Kind geboren ist, und fällt auch wieder weg, sobald die Kinder eigenes Geld nach der Ausbildung oder Studium verdienen..

    Meiner Meinung nach ein vernünftiges Konzept um Familien, aber allem voran, Kinder zu fördern..
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