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Gleichgeschlechtliche Partner sind keine "Angehörigen"

Steuerrecht: Schäuble sabotiert Gleichstellung

  • 12. Oktober 2013 85 2 Min.

Hintertreibt die steuerliche Gleich­behandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern auf dem Verwaltungsweg: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) (Bild: Bundesministerium der Finanzen, Ilja C. Hendel)

Nach einem Anwendungserlass des Finanzministeriums werden eingetragene Lebenspartner weiterhin diskriminiert.

Trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2013 und einem Beschluss des Bundestages nur drei Wochen später sind Eingetragene Lebenspartner im Steuerrecht noch immer nicht komplett heterosexuellen Eheleuten gleichgestellt. Weil die schwarz-gelbe Mehrheit des Parlaments keine Vorgaben zur Anwendung des neuen Rechts machen wollte, nutzte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" seinen Spielraum, um Lesben und Schwule weiterhin zu diskriminieren.

Zwar kommen eingetragene Lebenspartner nun in den Genuss des Ehegattensplittings. Doch nach einem sogenannten Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums, der am 1. Oktober an die Bundesländer verschickt wurde und ab sofort gültig ist, gelten verpartnerte Lesben und Schwule im steuerrechtlichen Sinne weiterhin nicht als "Angehörige". Sie werden damit schlechter behandelt als etwa ein heterosexueller Verlobter oder gar die Schwester eines Ehemanns.

Kein gemeinsamer Steuerbescheid für Homo-Paare

Darüber hinaus sollen verpartnerte Lesben und Schwule – anders als Ehepaare – weiterhin keinen gemeinsamen Steuerbescheid erhalten. Bei den Pflichten hatte Schäuble dagegen keine Probleme mit der Gleichstellung: So können nun auch eingetragene Lebenspartner bei groben steuerrechtlichen Verstößen des anderen Partners in Haftung genommen werden.

Die Grünen im Bundestag kritisieren den Anwendungserlass des Finanzministeriums als einen "Akt der Respektlosigkeit vor Lesben und Schwulen und eine Missachtung des Bundesverfassungsgerichtes". "Diskriminieren soweit es irgendwie geht, das ist die Haltung, die aus diesem Erlass spricht", heißt es in einer Pressemitteilung der menschenrechtspolitischen Sprechers Volker Beck vom Samstag. Es sei nun an der Zeit, die Ehe zu öffnen, "statt diese Handwerkelei fortzusetzen". (cw)

-w-

#1 FelixAnonym
  • 12.10.2013, 13:09h
  • Damit ignoriert die CDU/CSU ein Urteil des höchsten deutschen Gerichts!

    Die Union labert zwar immer viel von Rechtsstaat um ihre Ziele durchzusetzen, aber nur solange wie es ihnen passt. In Wirklichkeit ist die Union keine rechtsstaatliche Partei!

    Wenn die Union sich nicht mal an Urteile des Bundesverfassungsgerichts halten will, sollte die Parlamentsmehrheit aus Linken, Grünen und SPD sofort die Eheöffnung beschließen. Anders ist der Homohasser-Union nicht beizukommen und ich sehe nicht ein, dass wir nochmal 4 Jahre warten sollen, weil CDU und CSU die Faschisten in ihren Reihen bedienen müssen...
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#2 PetterAnonym
  • 12.10.2013, 13:12h
  • Das ist wieder mal ein Beleg, dass die CDU/CSU trotz Gerichtsurteilen Schwule und Lesben so weit wie möglich und so lang wie möglich diskriminieren will!

    Und es zeigt wieder mal, dass ein separates Rechtsinstitut trotz Gerichtsurteilen immer in irgendwelchen Details diskriminierend sein wird. Und dass man immer wieder für jeden noch so kleinen Scheiß neu kämpfen muss!

    Man sieht wieder mal: echte Gleichstellung kann es nur mit der vollständigen Eheöffnung geben!
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#3 Linu86
  • 12.10.2013, 13:14h Aachen

  • Ich hab so die Schnauze voll... das mag jetzt hart klingen, aber: Schade, dass der Mann nur im Rollstuhl sitzt!
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