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Entscheidung des Obersten Gerichtshofes
Frankreich: Bürgermeister müssen Homo-Paare trauen
- 18. Oktober 2013 2 Min.

Der Verfassungsrat hat entschieden, dass Bürgermeister Schwule und Lesben beim Zugang zur Ehe nicht diskriminieren dürfen
Bürgermeister dürfen nicht aus Abneigung gegen Homo-Paare gleichgeschlechtliche Eheschließungen verweigern, hat das höchste Gericht entschieden.
Der französische Verfassungsrat hat am Freitag die Rechte von Schwulen und Lesben gestärkt: Die Höchstrichter des "Conseil constitutionnel" wiesen eine Klage von konservativen Bürgermeistern zurück, die sich geweigert hatten, homosexuelle Paare wegen deren sexueller Orientierung zu trauen. Doch ihre Verpflichtung durch das Gesetz zur Ehe-Öffnung sei verfassungskonform, so das Gericht.
Die Bürgermeister, die in Frankreich traditionell Ehen schließen, hatten argumentiert, dass sie in der Lage sein sollten, aus Gewissensgründen die Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren zu verweigern. Sie verwiesen dabei auf die in der Verfassung garantierte Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Argument wiesen die Richter in ihrer fünfseitigen Urteilsbegründung zurück. Das Gesetz entspreche der staatlichen Pflicht der Neutralität. Damit drohen Bürgermeistern, die nur Heterosexuelle trauen wollen, Geld- oder sogar Haftstrafen.
Klage beim Menschenrechtsgerichtshof geplant
Die entsprechenden Bürgermeister haben bereits angekündigt, vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof ziehen zu wollen. So erklärte Jean-Michel Colo, der die südwestfranzösische Stadt Arcangues regiert: "Der Verfassungsrat wurde von der Politik manipuliert. Das ist eine politische Entscheidung."
Die homofeindliche Gruppe "Manif Pour Tous", die in den vergangenen Monaten die teilweise gewalttätigen Proteste gegen die Ehe-Öffnung organisiert hatte, bietet den Bürgermeistern Unterstützung an. Diese hätten "viel Mut bewiesen", so die Organisation in einer ersten Reaktion auf das Urteil.
Die von den regierenden Sozialisten kontrollierte Nationalversammlung hatte die Ehe-Öffnung im April beschlossen (queer.de berichtete). Der Verfassungsrat erklärte einen Monat später das Gesetz für grundsätzlich verfassungsgemäß (queer.de berichtete). Das Gesetz gibt homosexuellen Ehepaaren fast die gleichen Rechte wie heterosexuellen. Eine Einschränkung ist der Zugang zu künstlicher Befruchtung.
Ehe-Verbot für bestimmte Ausländer
Zuletzt ist auch bekannt geworden, dass Homosexuelle aus elf Ländern keine gleichgeschlechtliche Ehe in Frankreich schließen dürfen. Grund sind bilaterale Verträge mit Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kambodscha, Kosovo, Laos, Marokko, Montenegro, Polen, Serbien, Slowenien und Tunesien. Hier gilt in Frankreich teilweise das Recht des Heimatlandes. In allen elf Ländern ist Homosexuellen die Eheschließung untersagt.
Erst vor wenigen Tagen untersagte die Stadt Chambery die Hochzeit eines Franzosen mit einem Marokkaner. Das Paar hat allerdings bereits Klage gegen das Verbot eingereicht. (dk)















Was wollen diese konservativen Bürgermeister eigentlich?! Sie werden ja nicht gezwungen selbst gleichgeschlechtlich zu heiraten. Und wenn sie sich weigern Trauungen vorzunehmen, dann ist das Arbeitsverweigerung.
Vor allem, was hat das mit deren Gewissen zu tun, wenn andere Menschen heiraten wollen.
Diese Typen leiden unter massiver Gehirnerweichung durch frühkindliche Verdummbibelung!!!