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Nächste Klatsche für die amtierende Bundesregierung
Bundesfinanzhof stellt Homo-Paare beim Kindergeld gleich
- 23. Oktober 2013 2 Min.

Verpartnerte Eltern werden in Zukunft beim Kindergeld nicht mehr wegen ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt (Bild: Wiki Commons / Tim / CC-BY-SA-2.0)
Gleichstellung gibt es in Deutschland offenbar nur noch über Gerichtsentscheidungen: Jetzt fällt die Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Paaren beim Kindergeld.
In einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil vom 8. August (VI R 76/12) hat der Bundesfinanzhof in München entschieden, dass einer Lebenspartnerin ein Kindergeldanspruch auch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin zusteht. Damit wandten die Richter die für (heterosexuelle) Ehegatten geltende Regelung auf Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft an.
Das bedeutet, dass im Haushalt lebende gemeinsame Kinder der Paare zusammengezählt werden. Diese Regelung ist bei mehr als zwei Kindern im Haushalt günstiger für die betroffenen Paare. Denn das Kindergeld steigt ab dem dritten Kind von 184 Euro auf 190 Euro pro Monat an und beträgt für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro.
Richter berufen sich auf Karlsruhe
In seiner Urteilsbegründung beruft sich das Gericht auf die diesjährige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, eingetragene Lebenspartner beim Ehegattensplitting gleichzustellen (queer.de berichtete). Nach diesem Urteil seien die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zu heterosexuellen Ehegatten auch auf lesbische oder schwule Lebenspartner anzuwenden, so das Gericht. In den letzten Jahren hatte Karlsruhe die schwarz-gelbe Bundesregierung außerdem bereits gezwungen, verpartnerte Paare bei der Grunderwerbsteuer, beim Familienzuschlag, der Erbschaftsteuer, der Hinterbliebenversorgung und der Sukzessiv-Adoption gleich zu behandeln.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat bislang systematisch die Gleichstellung verhindert
Im vorliegenden Fall wohnt die verpartnerte Klägerin gemeinsam mit ihren beiden minderjährigen Kindern, ihrer eingetragenen Lebenspartnerin sowie mit deren beiden minderjährigen Kindern in einem Haushalt. Für ihre Kinder erhält sie Kindergeld. Darüber hinaus begehrte sie für den Zeitraum ab Dezember 2009 vergeblich Kindergeld für die in dem gemeinsamen Haushalt versorgten Kinder ihrer Lebenspartnerin. Ein Finanzgericht wies ihre Klage zunächst ab. Der Bundesfinanzhof hob diese Vorentscheidung nun auf. Sie gilt in anderen Fällen nur, wenn die Kindergeldfestsetzungen noch nicht bestandskräftig sind.
Im Juni hatte sich die schwarz-gelbe Koalition noch geweigert, eingetragene Lebenspartner beim Kindergeld gleichzustellen (queer.de berichtete). In einer ersten Reaktion erklärte der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck, dass die Strategie von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gescheitert sei, "nur zu regeln, was gerade von den Gerichten verordnet wird". Er ergänzte: "Die teure und unnötige Dauerbeschäftigung der Justiz belastet die Gerichte und ist für die betroffenen Paare unzumutbar. Die SPD sollte sich das neue Urteil genau durchlesen, bevor sie bei der Gleichstellung im Adoptionsrecht klein beigibt". (dk)














