11 Kommentare
- 04.11.2013, 17:25h
- Dumm gelaufen!
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- 04.11.2013, 18:01h
- Und was ist mit dem Recht auf das eigene Bild? Hinzukommt, dass ausgerechnet italienische Gerichte behaupten dadurch würden sich keine Nachteile ergeben, spottet ja wohl jeder Beschreibun, bei der von der katholischen Kirche geschürten Homophobie in Italien, aber zum Glück gibt es ja noch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ich hoffe er wendet sich dorthin.
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- 04.11.2013, 18:21hBad Oeynhausen
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Bullshit.
Der Mann ist in der Öffentlichkeit unterwegs gewesen. Nach Deiner Logik dürfte es keinen einzigen Fernsehbeitrag geben, wo Menschen zu sehen sind, die nicht einzeln befragt wurden, ob sie etwas dagegen haben, gefilmt zu werden. - |
- 04.11.2013, 18:25h
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ich kenne nicht das italienische gesetz. in deutschland ist es meines wissens so, dass man menschen auch ohne deren einverständnis fotografieren oder filmen darf, sofern sie sozusagen "teil der szenerie" sind, also z.b. als teil einer passant_innengruppe, wanderer in einer landschaft oder auch als teilnehmer_in von öffentlichen veranstaltungen. das "recht am eigenen bild" gilt für aufnahmen, bei denen man als erkennbare person selber zum bildmittelpunkt wird. natürlich gibt es da jede menge grenzfälle.
in deutschland gilt aber eine ausnahme. offenbar hat sich der kläger im artikel auf ein ähnliches gesetz berufen:
>"Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten [...] verletzt wird."
womit ich nicht sagen will, dass das in diesem fall zuträfe. - |
- 04.11.2013, 18:49h
- Klemmschwester
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- 04.11.2013, 18:50hSeligenstadt
- Du schießt mal wieder schnell aus der Hüfte.
Kennst Du dich so gut mit der Rechtslage in Italien aus?
Ich jedenfalls nicht genug, um das werten zu können.
Wenn ich das richtig verstanden habe hat der Gute nicht am CSD teilgenommen sondern war nur zur falschen Zeit am falschen Ort.
Subjektiv kommt es mir aber so vor, als ob hier das recht gebogen wird, bis es passt. Manstelle sich einmal vor, Bunga-Bunga Silvio wäre zufällig durchs Bild gelaufen. Der Redakteur säße vermutlich hinter Gittern.
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- 04.11.2013, 19:41h
- Ohje, ich wurde mal bei einer Hetero-Veranstaltung gefilmt. In der Nähe waren sogar aufreizend gekleidete Frauen, die angesichts des Sommerwetters in Hotpants, Miniröcken, etc. rumliefen.
Darf ich jetzt auch irgendwen verklagen? Nicht, dass mich am Ende noch jemand für hetero hält oder mich gar mit diesen Frauen in Verbindung bringt...
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- 05.11.2013, 01:47hHannover
- Was´n das jetzt ?
Welche Nachteile hat ein Mann der zum Shoppen in die Stadt rennt und nicht weiß das an dem Tag ein CSD stattfindet ?
Ich lauf auch nicht so einfach durch die Demo von Nazi´s, und wenn dann ist deutlich zu erkennen das ich gegen die demonstriere !
Kann ich jetzt auf Schadensersatz hoffen wenn ich zufällig als ZAUNGAST einer Karfreitags-Prozession gefilmt werde ?
Was folgt als nächstes ?
Das "Recht am eigenem Bild" wenn Mann als zufälliges Beiwerk auf einem Blitzerfoto erkenntlich ist, vielleicht als Passant oder gar als Beifahrer ?
Totaler Schwachsinn.. - |
- 05.11.2013, 09:35hberlin
- eu je... 2000 -rom das war wirklich ein hammer.
erinnere mich , dass die veranstaltungsstände entlang der via del circo massimo aufgebaut waren, wovon die via delle termine deciane abgeht hin zur "santa prisca" wo auch ein kolleg untergebracht ist für studierende theologen.
Zur erinnerung; gleichzeitig zum worldpride war ja noch das 2000 jährige duldungsfest der christlichen besatzungsmacht zu feiern...
So waren auf die ganze stadt christliche veranstaltungen verteilt mit teilnehmenrn aus der ganzen welt..
Btw...Wie sich doch die bilder gleichen!
Aus welchen unerfindlichen gründen auch immer, mussten so täglich priesterschüler-lehrer und konkressteilnehmer sich durch die reihen der "sünder schlängeln weil die strasse zur ciesa hin nicht befahrbar war.
Also stiegen die aus ihren schicken kleinbussen aus, sammelten sich hinter ihren schäfer und lustwandelten durch das abbild von sodom und gomorrah.
Am meisten musste ich lachen, als das damalige mitglied des deutschen ethikrates Prof. W . ( nicht zu verwechseln mit den heutigen W's im rat..) aus dem bus aussteigend mir in die augen schaut..
und bewundere noch heute seine zivilcourage: er ging lächelnd auf mich zu, grüsste mich vor seinen kollegen , fragte, wie es mir hier erginge und war wirklich entspannt mit der situation.
Lies sich sogar von mir zwei stände zeigen und parlierte mit den dortigen leuten..
Warum die kleine anekdote...
nicht das ich mich als vip tussi aufspiele, wir kannten uns eben vom gemeinsamen wohnort in italien, wo er sein ferienhaus hatte..
Persönlich habe ich ihn sehr schätzen gelernt, als ich 2001 konfrontiert mit meiner infektion mich auf einer reise von reggio calabria nach rom, im zug über sinn von leben und sterben unterhielt. Er damals kurz zuvor seine frau verloren hatte..
Das öffnete raum für viele fragen.
Mal einer der sich christ nennt und trotzdem sich zurück halten konnte.
P.s..Prof.W. hat meines wissen keine klage geführt. Sah wohl in der tatsache einen schwulen zu kennen, keinen wirtschaftlich entstehenden schaden..
was weiter für den mann spricht... - |
- 05.11.2013, 10:05hberlin
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ich kann nach damalig itl. recht darauf bestehen, dass weitere veröffentlichungen mit m/seinem foto untersagt werden, und im dann erfolgenden falle auf schadensersatz klagen.
Nicht aber grundsätzlich eine in der öffentlichkeit aufgenommen aufnahme mit einem streitwert an sich "bezahlen lassen.
Das gabs schon vorher in italien, dass man über presseveröffentlichenungen geld einzutreiben suchte. Ist aber m.w. mittlerweile geändert..??
@Finn hingegen hat recht: wehe man bringt mich jemals mit heterosexuellen verlustigungen und umzügen in verbindung.
Klagen bis zum volksgerichtshof .. ähm wollt sagen europäischen gerichtshof... damit das eigen bild zu seinem recht komme..
zittern sollen sie vor meinem rechtanspruch auf einmaligkeit! - |