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Niederlage für Österreich und Griechenland
Siege für Homo-Aktivisten in Straßburg
- 07. November 2013 2 Min.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg wacht über die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die von fast allen Ländern auf dem Kontinent anerkannt wird (Bild: Maribelle71 / flickr / by 2.0)
In zwei Entscheidungen verurteilt der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Griechenland und Österreich wegen Homo-Diskriminierung.
Am Donnerstag hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof die Rechte von Schwulen und Lesben auf dem Kontinent gestärkt: Die Straßburger Richter befassten sich sowohl mit Lebenspartnerschaften als auch mit der Frage der Rehabilitierung.
In den Verfahren aus Österreich (Az. u.a. 31913/07) hatten fünf Männer geklagt, die auf Grundlage des bereits 2002 abgeschafften Paragrafen 209 verurteilt worden sind, dem österreichischen Äquivalent des deutschen Paragrafen 175. Die Männer hatten gefordert, dass die Verurteilungen aus ihren polizeilichen Führungszeugnissen gestrichen werden sollten, was allerdings von den lokalen Behörden abgelehnt wurde. Das habe gegen das Diskriminierungsverbot sowie den Schutz der Privatsphäre verstoßen, urteilten die Straßburger Richter. Die Kläger erhalten der Entscheidung zufolge je 5.000 Euro Schmerzensgeld aus der Staatskasse.
Das sogenannte "Schutzalter" war bis vor wenigen Jahren in vielen europäischen Ländern für Homosexuelle (meist ausschließlich Schwule) höher als für Heterosexuelle. So wurden in Deutschland noch bis 1994 Männer verurteilt, die mit unter 18-jährigen männlichen Jugendlichen Sex hatten. Heterosexuelle Männer durften sich dagegen bereits mit 14-Jährigen vergnügen. Bis 1969 waren gar homosexuelle Kontakte generell verboten. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat erst im Juni eine Debatte darüber abgelehnt, ob bundesdeutsche Opfer der staatlichen Schwulenverfolgung rehabilitiert werden sollen (queer.de berichtete).
Griechenland und Litauen müssen Gesetze ändern
Im Falle Griechenlands (Az. u.a. 29381/09) hatten vier homosexuelle Paare gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz geklagt, das nur Heterosexuellen offen steht. Hier argumentierte das Gericht, dass Homo-Paare genau wie Hetero-Paare stabile Beziehungen aufbauen könnten und daher durch den Ausschluss aus der Institution diskriminiert worden seien. Damit sei auch das Familienleben der Paare behindert worden, was ebenfalls ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention sei. Auch in diesem Fall erhalten die insgesamt acht Kläger je 5.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf Litauen, das neben Griechenland der einzige europäische Staat ist, der eingetragene Partnerschaften ausschließlich für Heterosexuelle anbietet.
Die Entscheidungen des Menschengerichtshofs sind für die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates rechtlich bindend. Ihm gehören alle europäischen Länder außer Weißrussland, Kasachstan und dem Vatikanstaat an. Gegen die Urteile kann noch Berufung eingelegt werden. (dk)















"Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat erst im Juni eine Debatte darüber abgelehnt, ob bundesdeutsche Opfer der staatlichen Schwulenverfolgung rehabilitiert werden sollen"
Wenigstens die FDP hat die Quittung dafür bekommen. Dieses verlogene FDP-Pack macht immer einen auf homofreundlich, schadet uns aber in Wirklichkeit, wo es nur geht.