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  • 10. November 2013 63 1 Min.

Ein Plakat der CDU aus dem Jahr 2000, das sich gegen die Einführung von Lebenspartnerschaften aussprach. Dreizehn Jahre später kämpft die Partei noch immer mit der Gleichstellung homo­sexueller Paare.

Bei ihrem Landesparteitag in Magdeburg sprachen sich die CDU-Mitglieder gegen ein Adoptionsrecht für Homo-Paare und die Ehe-Öffnung aus.

Die CDU in Sachsen-Anhalt hat sich bei ihrem Landesparteitag am Samstag in Magdeburg ein neues Grundsatzprogramm gegeben. Darin enthalten ist auch eine Ablehnung der weiteren Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe, berichtet die Nachrichtenagentur DPA.

"Wir werben für Toleranz und wenden uns gegen jede Form von Diskriminierung", heißt es demnach im mit großer Mehrheit angenommenen neuen Grundsatzprogramm. "Eine Gleichstellung mit der Ehe zwischen Mann und Frau als Kern der Familie lehnen wir jedoch ebenso ab wie ein Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare."

"Toleranz und Weltoffenheit"

Die Passage war laut der Agentur direkt von der CDU-Antragskommission empfohlen worden. Die CDU regiert in Sachsen-Anhalt unter Ministerpräsident Reiner Haseloff zusammen mit der SPD in einer Großen Koalition.

Im ersten Entwurf zum Grundsatzprogramm, der vor einem Jahr in Leuna verabschiedet wurde, spielte die Homo-Ehe noch keine Rolle. Unter dem Punkt "Toleranz und Weltoffenheit" heißt es, "jedwede Form des politischen und religiösen Extremismus" stelle "Grundlagen des Zusammenlebens infrage". "Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und religiöse Intoleranz dürfen in unserem Land keine Chance haben." (nb)

-w-

#1 hammaAnonym
  • 10.11.2013, 11:56h

  • Juden - JA
    Mischehen - NEIN

    warum interessiert das die Medien eigentlich überhaupt nicht???
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#2 Timm JohannesAnonym
  • 10.11.2013, 12:11h
  • Die CDU in Sachsen-Anhalt sollte sich schämen, dass sie homosexuellen Paaren das gemeinschaftliche Adoptionsrecht verwehren will.

    Damit stellt sich die CDU gegen die Haltung des Bundesverfassungsgerichtes, das im Februar 2013 noch klar einstimmig (!) geurteilt hatte, dass die sukzessive Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare erlaubt werden muß und dessen Verbot verfassungswidrig ist.

    Ebenso urteilte bereits schon vor einigen Jahren das Bundesverfassungsgericht bezüglich der gemeinschaftlichen Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare, dass dies erlaubt werden muss und ein Verbot verfassungswidrig ist.

    Somit wurden bereits die gemeinschaftliche Stiefkindadoption sowie die sukzessive Zweitadoption durch gleichgeschlechtliche Paare höchstgerichtlich in Deutschland erlaubt.

    Es verbleibt die noch am BVerfG ausstehende Entscheidung zur Berliner Richtervorlage, die im Ersten Senat rechtshängig ist. Auch hier bei diesem Verfahren zur gemeinschaftlichen Adoption nichtleiblicher Kinder dürfte das BVerfG ebenso zugunsten gleichgeschlechtlicher Paare urteilen und diese in Deutschland erlauben. Die Frage ist nur, wieviele Jahre dies am BVerfG dauern wird, bis dies Verfahren aus Berlin entschieden wird.
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#3 8zzzzzzzzzzzzzzAnonym