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Kein Prozess gegen den Rapper
Gericht: Bushidos homophobe Gewaltfantasien sind "Kunst"
- 22. November 2013 3 Min.

Rapper Bushido muss vorerst nicht vor Gericht: Für das Amtsgericht Tiergarten ist sein Hasslied "Stress ohne Grund" durch die Kunstfreiheit geschützt (Bild: N24)
Wegen seines Hasslieds "Stress ohne Grund" wurde der Rapper wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung angeklagt – doch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.
Niederlage für die Staatsanwaltschaft. Wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung wollte sie den Berliner Rapper Bushido vor Gericht stellen, doch dazu kommt es vorerst nicht. Wie der "Tagesspiegel" berichtet, habe das Amtsgericht Tiergarten die Zulassung der Anklage verweigert. "Das Gericht sieht die Tatbestände nicht als erfüllt an", zitiert die Berliner Tageszeitung Bushidos Anwalt Stefan Conen. Die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit lasse solche Formen der Darstellung noch zu.
Anlass für die Anklage war Bushidos Song "Stress ohne Grund", den er im Juli gemeinsam mit seinem Zögling Shindy veröffentlich hatte. Wegen Mordfantasien und homophoben Aussagen hatte das Lied für eine Welle der Empörung gesorgt (queer.de berichtete). So rappte Bushido: "Du Schwuchtel wirst gefoltert", dazu heißt es im Refrain unter anderem "Es ist ganz normal: Männer lutschen keine Schwänze". Auch wurde zwei Politikern der Tod gewünscht: "Ich will, das Serkan Tören jetzt ins Gras beißt", sang Bushido, und: "Ich schieß auf Claudia Roth und sie kriegt Löcher wie ein Golfplatz."
"Stress ohne Grund" ist bereits seit Ende Juli indiziert

Leiche im Kofferraum: Rapper Bushido und Shindy im Video zum Song "Stress ohne Grund" (Bild: Youtube)
Noch im Juli hatte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die Musik-CD "NWA" des Interpreten Shindy mit dem Bushido-Song auf den Index gesetzt, sie darf nur noch an Erwachsene verkauft werden (queer.de berichtete). Der Text wirke verrohend, reize zu Gewalttätigkeiten an und diskriminiere Frauen sowie Homosexuelle, hieß es zur Begründung. Ebenfalls bereits im Juli hatte die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung der Geschäftsräume von Bushidos Plattenlabel angeordnet (queer.de berichtete). In dem Beschluss hieß es: "In dem Musikstück soll namentlich die Bevölkerungsgruppe der männlichen Homosexuellen dadurch herabgewürdigt werden, dass sie zum Objekt von Gewalttätigkeiten gemacht werden darf. Zudem sollen einzelne Personen in Zusammenhang mit angeblicher oder tatsächlicher Homosexualität in ehrverletzender Weise abgewertet worden sein."
Das Amtsgericht Tiergarten wollte dieser Argumentation nach Informationen des "Tagesspiegel" nicht folgen. Die Tatbestände der Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung seien nicht erfüllt, das Lied müsse als Kunst betrachtet werden. Bushidos Anwalt begrüßte diese Entscheidung und kritisierte zugleich die Staatsanwaltschaft. Diese habe sich öffentlichem Druck gebeugt und das Lied nur deshalb für Bushido negativ ausgelegt.
Gegen die Entscheidung, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, kann noch Beschwerde eingelegt werden – sowohl von der Staatsanwaltschaft selbst als auch von allen Anzeigeerstattern. U.a. hatte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit Strafanzeige gegen Bushido gestellt; über den SPD-Politiker heißt es im Lied: "Du wirst in Berlin in deinen Arsch gefickt wie Wowereit". Dann muss in nächster Instanz das Berliner Landgericht entscheiden.
Bushido war in der Vergangenheit mehrfach wegen Körperverletzungen und Beleidigungen verurteilt worden, nie jedoch wegen homophober Aussagen. Im Jahr 2010 wurde ein Strafverfahren gegen ihn wegen Hetze gegen mehrere Teilnehmer des Transgenialen CSDs zugunsten einer weiteren Strafe wegen Polizistenbeleidigung eingestellt (queer.de berichtete). (cw)
Update 15.15h: Ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft kündigte am Freitagnachmittag an, gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten Beschwerde einzulegen.














