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Urteil aus München
Mehr als vier Jahre Haft für ungeschützten Sex
- 12. Dezember 2013 2 Min.

Hartes Urteil: Das Gericht ging sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus (Bild: Chris Potter / flickr / by 2.0)
Bereits zum zweiten Mal ist ein HIV-positiver Ex-Soldat in Bayern zu einer Haftstrafe verurteilt worden, weil er ungeschützten Sex mit einem Partner hatte und dieser dann ebenfalls positiv getestet wurde.
Das Landgericht München hat am Donnerstag einen 27-jährigen Mann aus Sachsen-Anhalt zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil er fahrlässig einen Kameraden beim Sex mit dem HI-Virus infiziert haben soll. Die Strafkammer war daher der Überzeugung, dass der Angeklagte eine schwere Körperverletzung begangen habe. Mit dem harten Urteil liegt das Gericht noch neun Monate über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Außerdem muss der Mann 60.000 Euro an den Partner zahlen.
Der Vorfall ereignete sich bereits im September 2009 in einer Bundeswehrkaserne im oberbayerischen Pöcking. Zu diesem Zeitpunkt war dem Stabsunteroffizier bereits seit einem Jahr sein positiver HIV-Status bekannt. Allerdings habe er laut Medienberichten aus der Verhandlung seinem Partner auf Anfrage versichert, dass er keine sexuell übertragbaren Krankheiten habe. Der Partner, ein junger Soldat, war zwar zu diesem Zeitpunkt mit einer Frau liiert, wollte es aber laut seiner Aussage "noch mal mit einem Mann probieren", berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Er habe nach dem positiven HIV-Test zunächst Angst gehabt, dass er auch seine Freundin angesteckt haben könnte. Sie hatte aber ein negatives Testergebnis.
Der Angeklagte hatte seinem Partner zunächst versichert, zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs nichts von seiner HIV-Infektion gewusst zu haben. Als er aber vor einem Jahr vor Gericht stand, weil er einen anderen Partner angesteckt haben soll, zeigte ihn der junge Soldat an.
Für den ersten Fall war der Angeklagte bereits vom Amtsgericht Starnberg zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden, die Strafe wurde in das neue Urteil einbezogen.
Hilfsorganisationen kritisieren Verfolgung HIV-Positiver
Aids-Organisationen haben derartige Verfahren gegen HIV-Positive in den letzten Jahren immer wieder kritisiert. So warnte die Deutsche Aids-Hilfe vor einer "pauschalen Kriminalisierung HIV-Positiver". Im Fall der "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa wurde angemahnt, "die HIV-Prävention nicht einseitig nur den positiven Menschen aufzubürden" (queer.de berichtete).
Auch der Nationale Aids-Beirat der Bundesregierung kritisierte Anfang des Jahres, dass Strafverfahren bei HIV-Übertragungen nach einvernehmlichem Sex "keinen Beitrag zur HIV-Prävention" leisten würden (queer.de berichtete). Das Beratungsgremium der Bundesregierung erklärte: "Jedenfalls in einer flüchtigen, einvernehmlichen sexuellen Begegnung ist jeder und jede verantwortlich für die Anwendung von Schutzmaßnahmen, unabhängig von der Kenntnis oder der Annahme des eigenen Status und des Status der anderen Person. Eine Zuschreibung als Täter oder Opfer ist dabei nicht angemessen". (dk)














Die Verantwortung liegt bei beiden ...Das Strafmaß Liegt 9 Monate über Das geforderte ....Typische Gay Basching eines Homophoben Richters Da die Neutralität nicht gewahrt ist....
Hauptsache Die eine Tot prügeln bekommen Bewährung was .....Armes Deutschland