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  • 19. Dezember 2013 39 2 Min.

Das Bundearbeitsgericht in Erfurt hat die Rechte von HIV-positiven Arbeitnehmern gestärkt (Bild: helmuthess / flickr / by 2.0)

Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen vor Entlassungen aufgrund ihres HIV-Status. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden und damit die Entscheidung der Vorinstanz kassiert.

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hat am Donnerstag geurteilt, dass eine HIV-Infektion kein Kündigungsgrund sein darf (6 AZR 190/12). Die Infektion sei einer Behinderung gleichzusetzen, so die Richter – und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist Behinderung eines von acht Merkmalen, aufgrund derer Arbeitnehmer nicht diskriminiert werden dürfen. Zu den anderen gehören Rasse, Geschlecht oder sexuelle Identität.

Geklagt hatte ein 2011 ein damals 24-jähriger chemisch-technischer Assistent. Er war von einem Berliner Pharmaunternehmen in der Probezeit entlassen worden, nachdem seine HIV-Infektion publik geworden war (queer.de berichtete). Das Berliner Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben die Kündigung zunächst für rechtens erklärt. Der Arbeitgeber habe das Recht, "den Einsatz erkrankter Arbeitnehmer" für die Medikamentenherstellung im "Reinbereich" auszuschließen.

Dem widersprach jetzt das Bundesarbeitsgericht. Eine Entlassung wegen einer HIV-Infektion stelle eine unmittelbare Benachteiligung dar und sei daher gesetzeswidrig – selbst in der Probezeit. Das Gericht entschied jedoch nicht im konkreten Fall, sondern wies ihn wieder an das Landesarbeitsgericht zurück.

Entscheidung "höchst erfreulich"

Der Kläger wurde unter anderem von der Deutschen Aids-Hilfe und dem Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. unterstützt. Die Aktivisten begrüßten die Entscheidung. "Das Gericht hat klargestellt, dass eine Diskriminierung wegen einer HIV-Infektion ebenso wenig zulässig ist wie die Ungleichbehandlung auf Grund von Geschlecht oder Hautfarbe", erklärte Valentin Aichele, der Leiter der "Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention".


Harald Petzold kritisiert, dass der Gesetzgeber nicht ausdrücklich chronisch kranke Menschen in das AGG aufgenommen hat (Bild: Die Linke)

Harald Petzold, der queerpolitische Experte der Linksfraktion im Bundestag, nannte die Entscheidung "überfällig" und "höchst erfreulich". "Die damalige Kündigung des Arbeitnehmers war skandalös und ein Nackenschlag für HIV-positive Menschen in Deutschland", sagte Petzold. "Zur misslichen Situation des Klageweges für den Arbeitnehmer kam es, weil das Allgemeine Gleich­behandlungs­gesetz chronisch erkrankte Menschen, so wie es HIV-Positive bei einem symptomfreien Verlauf der Infektion sind, nicht explizit erfasst und somit nicht vor einer Kündigung schützt". Die Linkspartei fordere weiterhin eine Erweiterung des Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes um das Merkmal chronische Erkrankung mit dem Beispiel HIV, "auch um ein deutliches Zeichen gegen die Diskriminierung und Stigmatisierung HIV-positiver Menschen in Deutschland zu setzen", so Petzold.

Die Deutsche Aids-Hilfe hat stets argumentiert, dass HIV im Arbeitsalltag nicht übertragbar sei und keine Gefährdung von Kunden des Unternehmens bestanden habe. Daher sei die Entlassung aufgrund des HIV-Status Diskriminierung, die lediglich durch längst überwunden geglaubte Vorurteile befeuert werde. (dk)

-w-

#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
#2 TheDad
  • 19.12.2013, 15:51hHannover
  • Na endlich..

    Ein wegweisendes Urteil das endlich eine weitere Diskriminierung in diesem Land beendet, und das sicherlich auch Auswirkungen auf andere Menschen mit anderen Erkrankungen haben wird..
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#3 FinnAnonym
  • 19.12.2013, 17:10h
  • Gut so!

    Ich wünschte, das würde auch für Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle gelten...

    Denn die Kirche darf z.B. dank der Ausnahmen im AGG weiterhin GLBTI nach Lust und Laune entlassen...

    Wir brauchen endlich ein AGG ohne Ausnahmen! Und die Aufnahme der Merkmale "sexuelle Identität" und "sexuelle Orientierung" im Art. 3 GG!
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