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  • 20. Dezember 2013 58 4 Min.

Trotz zahlreicher Kritik aus dem Ausland wurde nun die Gesetzesverschärfung beschlossen (Bild: Outrage)

Nach jahrelanger Debatte verabschiedet das Parlament ein Gesetz, das für homosexuellen Geschlechtsverkehr – und für das Eingehen einer Homo-Ehe – eine lebenslange Haftstrafe vorsieht. Auch "Werbung" für Homosexualität wird mit Haft bestraft.

Das Parlament Ugandas hat am Freitag ein Gesetz beschlossen, das homosexuellen Aktivitäten, darunter nicht nur Geschlechtsverkehr, mit Haftstrafen bis zu lebenslänglich bestraft. Es wird damit gerechnet, dass es in den nächsten Tagen vom ugandischen Präsidenten Yoweri Museveni unterzeichnet wird und in Kraft tritt. Er könnte das Gesetz theoretisch verzögern, aber nicht stoppen.

Unter dem Begriff "Kill the Gays Bill" hatte es um die Gesetzesinitiative seit Jahren Streit und internationale Besorgnis gegeben, da immer wieder auch eine Todesstrafe ins Gespräch gebracht wurde. Zu dieser kam es nicht, allerdings auch nicht zu einer Gesetzesfassung, die homosexuelle Handlungen mit maximal 14 Jahren Haft bestraft hätte.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf samt Änderungsanträgen kann eine homosexuelle Handlung zwischen Männern oder Frauen mit lebenslanger Haft bestraft werden; dazu zählen Anal- und Oralverkehr und die Nutzung von Sextoys, um sexuelle Organe von Personen des gleichen Geschlechts zu stimulieren oder zu penetrieren. Das "Vergehen von Homosexualität" ist auch gegeben, wenn "er oder sie eine andere Person mit der Intention berührt, einen homosexuellen Akt zu begehen".

Der Versuch eines homosexuellen Aktes ist mit bis zu sieben Jahren Haft strafbar, ebenso wie eine Unterstützung etwa durch eine Beratung oder die Einrichtung von Räumen "zum Zwecke homosexueller Handlungen". Zudem wird das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder Lebenspartnerschaft mit lebenslänglicher Haft bestraft. Wer eine solche Zeremonie anbietet, wird nach einer neuen Regelung mit sieben Jahren Haft bestraft.

Ein Absatz, der Personen bestraft hätte, die homosexuelle "Vergehen" nicht den Behörden melden, wurde gestrichen. Alle Strafen gelten auch dann für Bürger und dauerhafte Bewohner Ugandas, wenn sie im Ausland begangen wurden.

Ein Paragraf verbietet zudem die "Bewerbung" von homosexuellen Aktivitäten. Wer homosexuelle Aktivitäten sponsert oder diese durch Internet, Mobiltelefone, Medien oder ähnliches bewirbt, kann mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden. Organisationen droht in diesem Fall das Verbot, Verantwortliche müssen mit bis zu sieben Jahren Haft rechnen.

Ursprünglich war bei "verschärften" Bedingungen eine Todesstrafe vorgesehen. Dazu zählten wiederholte "Verstöße", Sex mit Minderjährigen, Behinderten oder Schutzbefohlenen oder eine HIV-Infektion des "Täters".

Verbot von Pornografie und Miniröcken

Aktivisten zeigten sich von der plötzlich erfolgten Verabschiedung nach nur kurzer Debatte überrascht. Ugandas Premierminister Amama Mbabazi überprüft Medienberichten zufolge, ob bei der Abstimmung genügend Abgeordnete anwesend waren. Ein Abgeordneter des Parlaments hat angekündigt, gegen das Gesetz beim Obersten Gericht des Landes zu klagen.

"Ich hätte nicht gedacht, dass das heute passiert", sagte der ugandische LGBT-Aktivist Frank Mugisha. "Ich dachte, wir hätten noch Zeit. Ich bin schockiert." Man werde alles tun, um weiter gegen das Gesetz zu kämpfen. "Ab heute bin ich offiziell illegal."

"Wir brauchen die internationale Community, die Aufmerksamkeit auf das verabschiedete Gesetz lenkt", so Mugisha zu "Gay Star News" aus England. "Wir brauchen sehr viel Aufmerksamkeit, jetzt!" Man befürchte eine Hexenjagd und Tote. Ugandische Tabloids hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach Homosexuelle und vermeintliche Homosexuelle geoutet.

"Das ist ein Sieg für Uganda", sagte der Abgeordnete David Bahati, der das Gesetz 2009 ins Parlament eingebracht hatte. "Ich bin froh, dass sich das Parlament gegen das Böse entschieden hat." Es sei in diesem Kampf auch unwichtig, was das Ausland denke, so Bahati.

Bereits seit der britischen Kolonialzeit gibt es einen Unzuchtsparagrafen, der theoretisch bei homosexuellem Geschlechtsverkehr eine lebenslange Haftstrafe vorsah. In der Praxis stand bislang auf Homosexualität eine maximale Haftstrafe von sieben Jahren, seit einer Gesetzesreform im Jahr 2000 auch für lesbischen Sex.

Bislang war eine Verabschiedung des Gesetzes immer wieder verschoben worden. Am Donnerstag war bereits überraschend ein seit zwei Jahren debattierter Gesetzentwurf zum Verbot von Pornografie verabschiedet worden, der bereits die Abbildung von Brüsten oder Hintern verbietet oder Bilder, die die Moral "gefährden". In der Praxis führt es ebenso zu einer Zensur in Theatern und Medien sowie zum Verbot des Tragens von Miniröcken und ähnlicher Bekleidung in der Öffentlichkeit.

Beck fordert Handeln der Bundesregierung

In dem überwiegend christlichen Land hatten evangelikale Gruppierungen vor allem aus den USA mit für die Gesetzesverschärfung gekämpft.

"Die Gesetzgebung in Uganda ist ein angsterregendes Weihnachtsgeschenk an christliche Fundamentalisten", kommentierte der Grünenpolitiker Volker Beck in einer ersten Reaktion. "Wir fordern von der katholischen Kirche und evangelikalen Gruppen eine klare Distanzierung. Die Bundesregierung muss nun diplomatische Konsequenzen ziehen und den ugandischen Botschafter einbestellen."

Zudem sollte sie Menschenrechtsverteidiger vor Ort aktiver unterstützen, so Beck. "Dies kann zum Beispiel durch die juristische Unterstützung einer Klage vor dem ugandischen Verfassungsgericht erfolgen. Die Bundesregierung sollte auch ihre Bereitschaft erklären, verfolgten Schwulen und Lesben in Deutschland aufzunehmen. Die Botschaft in Kampala kann dabei als Anlaufstelle zum Schutz vor Gewalt und Mord fungieren."

Ausländische Regierungen hatten Uganda immer wieder mit Sanktionen wie dem Stopp von Entwicklungshilfen gedroht, sollte es das Gesetz verabschieden. Auch der Menschenrechtsbeauftragte der Deutschen Bundesregierung, der FDP-Politiker Markus Löning, hatte sich gegen eine Strafverschärfung eingesetzt. Der im Auswärtigen Amt angesiedelte Posten ist allerdings derzeit unbesetzt. (nb)

-w-

#1 InteressenAnonym
#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 20.12.2013, 12:46h
  • Das Urteil ist eine Menschenrechtsmißachtung von allerster Qualität! KEINE finanzielle Unterstützung mehr für den ostafrikanischen Staat!
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#3 David77Anonym
  • 20.12.2013, 13:00h

  • Sankt blabla 08-15 wird gleich anmerken, dies sei ja nur zum schutz der gays, damit die wüssten, wann schluss sei... Widerlich.
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