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  • 16. Januar 2014 21 2 Min.

Maas-Poster aus dem Saarland: Sachlich, fair und verfassungskonform - ein neuer Politikstil auch für Berlin? (Bild: spdsaar / flickr / by-nd 2.0)

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will "sehr bald" ein Gesetz vorlegen, das eingetragene Lebenspartner bei der sogenannten Sukzessivadoption gleichstellt.

Die Frist endet am 30. Juni 2014. Bis dahin muss der Gesetzgeber verpartnerte Schwule und Lesben bei der Sukzessivadoption heterosexuellen Eheleuten gleichstellen, so verlangte es das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 19. Februar des vergangenen Jahres (queer.de berichtete). Dabei geht es um Fälle, in denen einer der Partner ein Kind adoptiert hat – künftig soll es dann auch der eingetragene Lebenspartner adoptieren dürfen. Das bestehende Verbot verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz in Artikel drei des Grundgesetzes, urteilten die obersten Richter.

Während Schwarz-Gelb nur beim (späteren) Karlsruher Urteil zum Ehegattensplitting aktiv wurde und die Vorgabe zur Sukzessivadoption einfach ignorierte, will der neue Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun "sehr bald" die Initiative ergreifen. Dies erklärte Ministeriumssprecher Steffen Rülke am Mittwoch gegenüber der "NRZ". Spätestens Ostern müsste der Entwurf dann vorliegen. Die Umsetzung der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts hatten Union und SPD auch im Koalitionssvertrag vereinbart (queer.de berichtete).

Karlsruhe entscheidet in diesem Jahr über Volladoption

Unterdessen bestätigte das Karlsruher Gericht, dass es noch in diesem Jahr darüber entscheiden wird, ob eingetragene Lebenspartner auch gemeinschaftlich ein Kind adoptieren dürfen – das Amtsgericht Berlin-Schöneberg legte dem höchsten deutschen Gericht zwei Verfahren zur Entscheidung vor. Allgemein wird damit gerechnet, dass das bestehende Verbot ebenfalls für verfassungswidrig erklärt wird. Wer das Karlsruher Urteil zur Sukzessivadoption lese, könne "einen deutlichen Fingerzeig" in Richtung eines vollständigen Adoptivrechts erkennen, räumte auch der neue familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Marcus Weinberg ein, der zur Gruppe der "Wilden 13" gehört.

In den Koalitionsverhandlungen blockierte die Union jedoch die SPD-Forderung nach einem vollem Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) versicherte unterdessen gegenüber der "NRZ": "Ich werde weiter dafür werben und mich einsetzen, dass solche Paare nicht benachteiligt werden". CDU-Politiker Weinberg ließ sie allerdings prompt auflaufen: Im Moment gebe es "keinen Ansatz für eine politische Initiative". (cw)

-w-

#1 LorenEhemaliges Profil
  • 16.01.2014, 11:33h
  • Am vergangenen Sonntag hat der Bundesinnenminister de Maiziere nochmals bekräftigt, dass die Union gegen die rechtliche Gleichstellung ist und die Adoption ausdrücklich genannt (letzte Minute des Interviews):

    berlindirekt.zdf.de/

    Da die SPD die rechtliche Gleichstellung im Koalitionsvertrag praktisch aufgegeben hat, wird es wohl und hoffentlich das BVerfG richten und die Bundesregierung zu einem Regierungshandeln zwingen, welches dem GG entspricht.
  • Direktlink »
#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
#3 m123Anonym
  • 16.01.2014, 12:26h
  • Was soll daran besonders toll sein, wenn das Bundesverfassungsgericht im Februar 2013 die Bundesregierung aufgefordert hat bis Juni 2014 beim Sukzessivadoptionsrecht gleichzustellen und der Bundesjustizminister nun bis April 2014 einen Gsetzentwurf lediglich vorlegen wird, der dann womöglich erst im Mai oder Juni 2014 verabschiedet wird, also kurz vor Ende der Frist? Außerdem ist es doch keine Leistung die Urteile des Bundesverfassungsgericht umzusetzen. Vielmehr MUSS die Bundesregierung das tun, da die Urteile des BVerfG verbindlich sind. Die Bundesregierung ist dazu GEZWUNGEN! Das als besondere Leistung zu verkaufen ist lächerlich.

    Wo bleibt die Öffnung der Ehe? In den Ausschüssen liegt ein Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe (Drucksache 18/8). Damit es überhaupt zur Öffnung der Ehe über diesen Gesetzentwurf kommen kann, müssen aber erstmal zwei Dinge geschehen:

    1. Der Gesetzentwurf muss von den Ausschüssen verabschiedet und dem Bundestag zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden.

    2. Der Gesetzentwurf muss die Mehrheit des Bundestages erhalten, wobei es aufgrund der Koalition entscheidend auf die Stimmen der SPD ankommen wird bzw. ob es zu einer Gewissensentscheidung ohne Koalitionszwang kommen wird.

    Union und SPD könnten den Gesetzentwurf in den Ausschüssen sehr lange Zeit blockieren, so dass es erst gar nicht zur endgültigen Abstimmung im Bundestag kommt. Und wenn es zur endgültigen Abstimmung im Bundestag kommt, dann könnte die SPD zwar mit einer Fraktionsmehrheit ihrer Abgeodneten für die Eheöffnung stimmen um den Anschein zu erwecken sie würde als SPD-Fraktion insgesamt für die Eheöffnung stimmen. Da der Union aber nur wenige Stimmen zur absoluten Mehrheit fehlen, genügt nur eine Hand voll SPD-Abgeordnete, die nicht für die Eheöffnung stimmen, und dann ist die Öffnung der Ehe abgelehnt.

    Diese beiden Hürden (Zustandekommen der endgültigen Abstimmung, Mehrheit des Bundestages) zu nehmen hängt also davon ab wie sich die SPD in den Ausschüssen als auch im Plenum des Bundestages verhält, d. h. ob sie sich an ihren Wahlkampfslogan "100% Gleichstellung nur mit uns" hält.

    Ich bezweifel stark, dass die SPD die Öffnung der Ehe durchsetzen wird. Dass der Bundesjustizminister erst Ende April 2014 einen Gesetzentwurf zum Sukzessivadoptionsrecht vorlegen will, zeigt, dass die SPD den Gesetzentwurf über die Öffnung der Ehe zumindest bis Mitte 2014 entweder in den Ausschüssen blockieren will oder aber die SPD im Bundestag die Öffnung der Ehe blockieren will. Wahrscheinlich aber auch noch länger blockieren will. Würde die SPD nämlich tatsächlich die Öffnung der Ehe durchsetzen wollen, so würde sich das SPD-geführte Bundesjustizministerium wohl kaum die Mühe machen einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung im Sukzessivadoptionsrecht anzufertigen, denn der Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe wurde schon viel früher eingebracht und eine Öffnung der Ehe würde automatisch nicht nur das Sukzessivadoptionsrecht sondern das volle Adoptionsrecht zur Folge haben.

    Im Grunde beweist die SPD mit diesem Schritt, das Sukzessivadoptionsrecht bis Ende Juni 2014 (gesetzte Frist vom BVerfG) umzusetzen, dass es wahrscheinlich mit der SPD und ohne das Bundesverfassungsgericht nicht 100% Gleichstellung, sondern 0% Gleichstellung geben wird.
  • Direktlink »

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