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- 17. Januar 2014 1 Min.

Von dem Urteil zur Samenspende profitieren auch heterosexuelle Paare
In Österreich ist Frauen in lesbischen Lebensgemeinschaften künftig die Erfüllung ihres Kinderwunsches durch künstliche Fortpflanzung mittels Samenspende erlaubt. Der Verfassungsgerichtshof hielt ein entsprechendes Gesetz laut einer am Freitag bekannt gewordenen Entscheidung für eine unbegründete Diskriminierung.
Die Entscheidung gilt zunächst nur für das Frauenpaar, das gegen das Verbot geklagt hatte. Der Gesetzgeber hat bis zum Jahresende Zeit, eine neue Regelung zu treffen. Seitens des Gerichts hieß es, die Argumentation der Regierung, man wolle Leihmutterschaften vermeiden, greife nicht, da es sich hier anders als bei Eizellenspende und ähnlichen Verfahren um einen natürlichen Schwangerschafts- und Geburtsvorgang handele.
Auch könne der "Schutz der Familie" das Verbot nicht rechtfertigen. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften seien nach EU-Recht weitgehend wie Eheleute zu behandeln. Auch Heterosexuelle profitieren von dem Urteil: Das Gericht hob auch Passagen auf, die ihnen ebenfalls Einschränkungen bei diesem Fortpflanzungsweg machten.
Kritik kam von der katholischen Kirche: Kinder wünschten sich Vater und Mutter und hätten darauf auch ein Recht, sagte der Bischof von St. Pölten, Klaus Küng. (nb)















Küng sollte erstmal bei sich aufräumen. Wo ist denn bei priesterkindern das recht auf mutter UND vater? Und wieso spricht man kindern in lesbischen beziehungen das recht auf leben ab? Soviel zum kindeswohl und glaubwürdigkeit als abtreibungsgegner.