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Einspruch abgelehnt
Indien: Oberster Gerichtshof hält an Homo-Verbot fest
- 28. Januar 2014 2 Min.

Der Oberste Gerichtshof enttäuscht Homo-Aktivisten schon zum zweiten Mal innerhalb von sechs Wochen (Bild: Wiki Commons / Legaleagle86 / CC-BY-SA-3.0)
Das auf britischem Kolonialrecht beruhende Verbot "geschlechtlicher Aktivitäten gegen die Natur" bleibt weiterhin Gesetz – die Höchstrichter lehnten einen Einspruch ab.
Der Oberste Gerichtshof Indiens hat am Dienstag das aus dem Jahr 1860 stammende Gesetz gegen gleichgeschlechtlichen Sex aufrecht erhalten, das Schwulen und Lesben zehn Jahre Haft androht. Mehrere Menschenrechts- und LGBT-Gruppen hatten Einspruch gegen das Verbot erhoben, das erst im Dezember 2013 von diesem Höchstgericht wieder eingeführt worden war (queer.de berichtete).
Die Richter haben damals entschieden, ein vorläufiges Urteil der Vorinstanz aus dem Jahr 2009 aufzuheben, das Homosexualität vorläufig legalisiert hatte (queer.de berichtete). Das führte zu weltweiter Empörung unter Menschenrechtsaktivisten. In der jetzigen Entscheidung lehnte der Gerichtshof eine Wiederaufnahme des Verfahrens kommentarlos ab.
Die Aktivisten hatten argumentiert, dass das 154 Jahre alte Verbot eine Verletzung der Grundrechte von Schwulen und Lesben sei. Besonders Homosexuelle, die sich in der Zeit der Legalität zwischen 2009 und 2013 geoutet hatten, müssten nun um ihre Freiheit fürchten.
Kritik von Aids-Aktivisten
Die Aids-Organisation NAZ Foundation erklärte in ihrem Einspruch: "Dieses Gericht hat nicht berücksichtigt, dass Paragraf 377 das Grundrecht auf Gesundheit von Männern, die Sex mit Männern haben, missachtet, denn die Kriminalisierung von gleichgeschlechtlicher Aktivität verhindert den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, darunter auch den Zugang zur HIV-Prävention".
Auch innerhalb der Regierung hatte das imageschädigende Verbot Kritik ausgelöst. So forderten Justizminister Kapil Sibal und Sonia Gandhi, die Chefin der regierenden Kongresspartei, die Abgeordneten auf, Homosexualität rasch auf legislativem Wege zu legalisieren (queer.de berichtete). Allerdings halten Beobachter eine schnelle Mehrheit im Parlament für die Abschaffung des Homo-Verbots für unwahrscheinlich, da sich das Unterhaus derzeit durch Streit selbst lahmlegt und im Mai Neuwahlen stattfinden.
Volker Beck: Außenminister Steinmeier muss handeln
Der Grünenpolitiker Volker Beck forderte am Dienstagnachmittag von der deutschen Bundesregierung, auf die indische Regierung Einfluss zu nehmen: "Bundesaußenminister Steinmeier ist hier jetzt gefragt", sagte Beck. Er erklärte, das Verbot verstoße gegen den UN-Zivil-Pakt, dem auch Indien beigetreten ist.
Homosexualität ist in der indischen Gesellschaft ein Tabuthema, auch wenn es seit der zwischenzeitlichen Legalisierung 2009 vermehrt in den Medien behandelt wurde. Immer wieder haben hochrangige Politiker in der Regierung gegen Schwule und Lesben Stimmung gemacht. So erklärte etwa Gesundheitsminister Ghulam Nabi Azad im Jahr 2011, Homosexualität sei eine "westliche Krankheit" (queer.de berichtete). Insbesondere hinduistische, muslimische und christliche Aktivisten unterstützen das Verbot von gleichgeschlechtlichem Sex als Schutz vor "unmoralischem" Verhalten. (dk)















Schlimm, das sind sehr schlechte Neuigkeiten.