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Maas will nur Sukzessiv-Adoption regeln
Regierung kündigt Minimallösung beim Adoptionsrecht an
- 29. Januar 2014 2 Min.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gilt als Anhänger der Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben, kann sich aber nicht über die Koalitionsfreunde hinwegsetzen (Bild: BMJ)
Schwarz-Rot macht weiter, wo Schwarz-Gelb aufgehört hat: Mehr als die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts will die Bundesregierung beim Thema Adoptionsrecht nicht umsetzen, kritisiert die Opposition.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat angekündigt, verpartnerten Paaren gesetzlich ein Recht auf Sukzessiv-Adoption zu gewähren. Wie der "Tagesspiegel" meldet, sieht ein entsprechender Referentenentwurf vor, dass eine in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Person das Adoptivkind des Partners oder der Partnerin adoptieren darf. Das ist de facto bereits seit rund einem Jahr möglich, weil das Bundesverfassungsgericht im Februar 2013 das Verbot der Sukzessiv-Adoption aufgrund der sexuellen Orientierung für verfassungswidrig erklärt hatte (queer.de berichtete). Bereits vor wenigen Wochen hatte es Berichte gegeben, dass Maas an einer entsprechenden Regelung arbeite (queer.de berichtete).
"Das ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften", erklärte der Justizminister, mit dem eine bestehende Diskriminierung beseitigt werde. Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD beschlossen, "darauf hinzuwirken", Diskriminierungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften abzuschaffen (queer.de berichtete).
Grüne bringen eigenen Gesetzentwurf
Scharfe Kritik am Vorgehen der Bundesregierung kommt aus der Opposition. Volker Beck, der innenpolitische Sprecher der Grünenfraktion, erklärte in einer ersten Reaktion, dass der Gesetzentwurf "nicht einmal ein Mini-Schritt zur Gleichstellung sondern allenfalls Verrat an den Wählerinnen und Wählern" sei. "Die SPD setzt das FDP-Trauerspiel fort, sich von homophoben Ewiggestrigen in der Union die Politik diktieren zu lassen. Wir Grünen werden deshalb parallel einen Gesetzentwurf zur Adoption einbringen, die Homosexuellen ein volles Adoptionsrecht einräumt", kündigte Beck an. Er erklärte, dass das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen die Diskriminierung von Lebenspartnerschaften gegenüber (heterosexuellen) Eheleuten als verfassungswidrig ansieht.
Zwischen 2009 und 2013 musste die schwarz-gelbe Bundesregierung allein sechs Mal anordnen, die verfassungswidrige Diskriminierung von verpartnerten Paaren zu beenden, etwa im Erbschaftssteuerrecht oder bei der Einkommensteuer. Zum vollen Adoptionsrecht hat Karlsruhe bislang noch keine Entscheidung getroffen.
Aktivisten kritisieren, dass das Sukzessiv-Adoptionsrecht den Prozess der Adoption für homosexuelle Paare unnötig verlängert – und damit auch die Rechtsunsicherheit für das Kind. Es sei außerdem nicht nachvollziehbar, warum der Staat einzig aufgrund des Merkmals sexuelle Orientierung Lebenspartner benachteiligt.
Hoffnung auf eine homofreundlichere Politik des Koalitionspartners kann sich die SPD, die im Bundestagswahlkampf mit dem Slogan "100 Prozent Gleichstellung – nur mit uns" um lesbische und schwule Stimmen geworben hatte, nicht machen: CSU-Innenexperte Stephan Mayer hat am Mittwoch nach dpa-Angaben erklärt, es gebe keine Notwendigkeit, beim Thema Homo-Rechte über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinauszugehen. (dk)















Am Besten wäre, wenn Herr Beck sofort die restlichen 27 noch fehlenden Gesetze in den Gesetzentwurf der Grünen mithineinpackt, die er auf seiner Liste zur Lebenspartnerschaft stehen hat (Höfeordnung, Sprengstoffgesetz, Insolvenzordnung, Abgabenordnung, usw.)