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- 10. Februar 2014 2 Min.

In Österreich ist es keine Beleidigung mehr, jemanden als homosexuell zu bezeichnen (Bild: Markus Daams / flickr / by 2.0)
Wenn jemand in Österreich als schwul oder lesbisch geoutet wird, kann er oder sie nach einer Entscheidung des Höchstgerichtes nicht mehr dagegen klagen, weil Homosexualität an sich nichts "Ehrenrühriges" mehr sei.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat am letzten Donnerstag entschieden, dass das Outing einer homosexuellen Person nicht mehr strafrechtsrelevant ist. Damit revidierten die Höchstrichter eine Begründung aus dem Jahr 1995, als sie die Offenbarung von derartigen "geschlechtliche Praktiken" noch als diskriminierend angesehen hatten.
Homosexualität wird im dem Urteil erstmals als "gleich zu behandeln" betrachtet. "In ihr liegt nichts Ehrenrühriges", heißt es in der Begründung aus Wien. In den letzten Jahren habe sich die "(gesamt)gesellschaftliche Werthaltung" zu Homosexualität so stark geändert, dass diese sexuelle Orientierung nicht mehr als "verächtliche Eigenschaft" angesehen werden könne.
Anlass für die Feststellung war das Verfahren gegen einen früheren Politiker der rechtspopulistischen FPÖ, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger zu 14½ Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Der Pädagoge hatte minderjährige Jungs zu Sex gezwungen, indem er ihnen damit drohte, den Eltern etwas über deren angebliche Homosexualität zu erzählen. Nach Ansicht des OGH sei das aber keine Drohung mehr. Damit muss der Strafprozess gegen den Ex-Politiker neu aufgerollt werden.
"Gut gemeintes" Urteil
Helmut Graupner, der Chef der LGBT-Gruppe Rechtskomitee Lambda, begrüßte in der Zeitung "Kurier" das "gut gemeinte" Urteil: "Wunderbar, wenn nun auch der OGH feststellt, dass Homosexualität nichts Verachtenswertes ist." Gleichzeitig seien dadurch aber auch potenzielle Opfer, gegen die wegen ihrer Homosexualität Druck ausgeübt wird, weniger geschützt.
Die Opferanwälte warnten davor, dass das Urteil zu einer drastischen Strafreduzierung des Täters führen könne. Aber: "Grundsätzlich ist diese Erkenntnis zur Homosexualität positiv zu beurteilen", so Anwalt Johannes Stephan Schriefl gegenüber der Nachrichtenagentur APA. (dk)















Die Fragen sind: Schutzalter und Erpressung.
In Österreich liegt das Schutzalter bei vierzehn Jahren, in besonderen Fällen von Unreife bei sechzehn.
Sex durch Drohung und Erpressung zu erzwingen sollte in jedem Fall drastisch bestraft werden, unabhängig vom Inhalt der Erpressung.
Ob - 'schuldigung: wie heißt das? - "Ehrenrührig" oder nicht: Zwangsouting ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Speziell bei einem Jugendlichen, weil .. muß ich nicht erklären, gell.