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  • 19. Februar 2014 14 2 Min.

Schwarz-Rot will Regenbogen­familien weiterhin mehr Steine in den Weg legen als traditionellen Familien (Bild: Wiki Commons / Kurt Löwenstein Educational Center International Team / CC-BY-2.0)

Der Deutsche Notarverein hat in einem Brief an das Bundesjustizministerium kritisiert, dass die Bundes­regierung derzeit nicht plant, gleich­geschlechtliche Paare im Adoptionsrecht gleichzustellen.

In dem Schreiben vom Montag äußert der Dachverband der Notare "Bedenken" gegen den Gesetzentwurf von Schwarz-Rot, der eingetragenen Lebenspartnern lediglich ein Recht auf Sukzessiv-Adoption einräumen will – das bedeutet, dass eine in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Person das Adoptivkind des Partners oder der Partnerin adoptieren darf. Das ist zwar bereits seit rund einem Jahr möglich, weil das Bundes­verfassungs­gericht das Verbot für verfassungswidrig erklärt hatte (queer.de berichtete). Es gibt aber bislang noch keine gesetzliche Regelung.

Der Notarverein sieht in der Nichtgewährung des vollen Adoptionsrecht einen möglichen Diskriminierungsgrund: "Das BverfG hat die Fragen offengelassen, ob der Ausschluss der Lebenspartnerschaft von der gemeinschaftlichen Adoption mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die überwiegende Literatur scheint dies eher zu verneinen", heißt es in dem Brief, der von Vereinspräsident Dr. Oliver Vossius unterschrieben wurde.

Außerdem ergebe es schlicht keinen Sinn, die Sukzessiv-Adoption zu erlauben, die Voll-Adoption aber nicht. Das bedeute lediglich zwei gerichtliche Verfahren statt eines einzigen: "Das stellt eine unnötige Belastung der Gerichte dar". Der längere Prozess könne zudem für die betroffenen Kinder zu erheblichen Nachteilen etwa im Erbrecht führen, wenn der Antragsteller vor dem Ende des Verfahrens verstirbt.

"Es erscheint uns aus vorstehenden Gründen sinnvoll, die Adoption durch Lebenspartner parallel zur Adoption durch Ehepaare zu regeln", so der Verband, der bereits einen Gesetzestext vorschlägt. So soll es in Paragraf 9, Absatz 6 des Lebenspartnterschaftsgesetzes heißen: "Für die Annahme als Kind durch Lebenspartner gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Annahme als Kind durch Ehegatten entsprechend". (dk)

-w-

#1 FelixAnonym
  • 19.02.2014, 15:45h

  • Eine weitere Blamage für die Bundesregierung, dass immer mehr Fachleute deren homophobe Politik offen kritisieren.

    Aber auch das wird Frau Merkel und ihre braune Truppe nicht von weiterer Diskriminierung abhalten...

    Diese völlig durchgeknallte Regierung, die jeden Realitätsbezug verloren hat, kann nur noch der Wähler stoppen.
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#2 JeyeAnonym
  • 19.02.2014, 16:40h

  • Eine tolle Positionierung des Notarvereins mit fachlicher Begründung! Wenn das Bundesverfassungsgericht die Gesetze zur Sukzessivadoption kippt, müsste die Regierung eigentlich einen Schritt weiter denken, bevor die nächste Schelte kommt. Tut sie aber nicht...

    Ich habe nicht vergessen, wie die SPD vor der Wahl die Regierung hierfür mehrmals verhöhnt und scharf kritisiert hat. Sowas ist einfach, wenn man in der Opposition sitzt. Und wenn man dann um jeden Preis in die Regierung möchte, vergisst man seine Prinzipien und Versprechen schnell wieder.

    So langsam gehen mir die wählbaren Parteien aus, CDU, AfD, FDP schon gar nicht, die SPD vergisst auch ganz gerne Versprechen wenns an Eingemachte geht (und hat ziemlich unmögliche Gestalten wie Gabriel und Nahles). Was bleibt? Bei den Grünen, der Linken und den Piraten bin ich noch seehr skeptisch. :/
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#3 Simon HAnonym
  • 19.02.2014, 16:41h

  • Diese Bundesregierung ist unbelehrbar...
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