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  • 21. Februar 2014 83 3 Min.

Es dauert noch etwas länger mit der Gleichstellung (Bild: Mehr Demokratie / flickr / by-sa 2.0)

Das Bundesverfassungsgericht weist eine Vorlage eines Berliner Amtsgerichts zur vollständigen Gleichstellung von Homo-Paaren beim Adoptionsrecht aus formalen Gründen ab.

Von Norbert Blech

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird sich in diesem Jahr wohl doch nicht mehr wie angekündigt mit dem vollständigen Adoptionsrecht für Lebenspartnerschaften beschäftigen. Wie das Gericht am Freitag bekannt gab, hat es eine entsprechende Vorlage eines Amtsgerichts aus formalen Gründen abgewiesen. Weitere Verfahren zu der Frage sind derzeit in Karlsruhe nicht anhängig.

Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hatte am 8. März 2013 entschieden, eine Klage eines lesbischen Paares auf die gemeinsame Adoption zweier ehemaliger Pflegekinder dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Dort entschied nun die erste Kammer des ersten Senates, dass sich das Amtsgericht zuwenig mit seiner Rechtsprechung auseinandergesetzt habe.

Die Richter verwiesen vor allem auf ihr Urteil zur Sukzessivadoption aus dem letzten Jahr, das in dem Vorlagebeschluss des Gerichts überhaupt keine Rolle gespielt habe. Dabei müsse das Gericht klar darlegen, warum ein Gesetz seiner Meinung nach gegen die Verfassung verstößt. Nur das Bundesverfassungsgericht kann Gesetze als verfassungswidrig erklären und das nur unter bestimmten formalen Bedingungen, um nicht übermächtig zu werden.

Erneut Andeutung für vollständige Gleichstellung

Karlsruhe hatte vor ziemlich genau einem Jahr, am 19. Februar 2013, geurteilt, dass das Verbot der Sukzessivadoption für Lebenspartner gegen die Verfassung verstößt (queer.de berichtete). Das Gericht erlaubte die Sukzessivadoption bis zu einer Neuregelung des Adoptionsrechts, für die das einstimmig ergangene Urteil dem Gesetzgeber Zeit bis zum 30. Juni 2014 gab.

Zwar urteilte das Gericht, "neben der naheliegenden Angleichung der Adoptionsmöglichkeiten eingetragener Lebenspartner an die für Ehepartner bestehenden Adoptionsmöglichkeiten" wäre auch eine allgemeine Beschränkung der Adoptionsmöglichkeiten denkbar, also für Hetero- wie Homopaare gleichermaßen. Letztlich bedeutete das Urteil aber, dass eine komplette Überarbeitung der Adoptionsregelungen sowie eine vollständige Gleichstellung erwünscht wäre: "Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten, bestehen nicht".

In der heute bekannt geworden Entscheidung ergänzt das Gericht, Sukzessivadoption und gemeinschaftliche Adoption durch Lebenspartner wiesen "teilweise ähnliche oder identische verfassungsrechtliche Vorfragen auf". Es ist ein weiterer Hinweis an den Gesetzgeber, für eine komplette Gleichstellung zu sorgen.

Allerdings hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vor wenigen Wochen angekündigt, nur die Sukzessivadoption regeln zu wollen (queer.de berichtete) – gegen eine weitere Gleichstellung sträubt sich die Union als Koalitionspartner.

Politik zum Handeln aufgefordert

"Bundestag und Bundesregierung können sich nicht hinter der formalen Zurückweisung verstecken", kommentierte der Lesben- und Schwulenverband. "Die Entscheidung des Gerichts macht deutlich, dass für die verfassungsrechtliche Frage der gemeinschaftlichen Adoption die gleichen Grundsätze gelten wie bei der Sukzessivadoption. Das heißt: Keine Diskriminierung. Wir fordern den Gesetzgeber auf, das Adoptionsrecht endlich entsprechend zu reformieren", so LSVD-Sprecher Manfred Bruns.

"Die Politik muss jetzt handeln und darf nicht auf die nächste Richtervorlage warten", sagte auch der Grünenpolitiker Volker Beck. "Ich rechne damit, dass eine solche Richtervorlage nicht lange auf sich warten lässt. (…) Karlsruhe verweist in seiner Ablehnung auf die bisherige Rechtsprechung zur Adoption, die sehr klar ist: seit 2009 fordern die Verfassungsrichter unmissverständlich die Beendigung der Diskriminierung der Lebenspartnerschaften auch beim Adoptionsrecht."

-w-

#1 RobinAnonym
  • 21.02.2014, 11:26h
  • War doch klar, dass das Bundesverfassungsgericht sich dem Druck der Regierung sowie der zunehmenden Homophobie beugt. Die wollen ganz eindeutig Tempo rausnehmen und erst mal abwarten, wie sich die öffentliche Meinung weiter entwickelt.

    Mit Rechtsstaatlichkeit, einer unabhängigen Justiz und demokratischen Gewaltenteilung hat das leider nicht mehr viel zu tun.
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#2 Rechts-StaatAnonym
  • 21.02.2014, 11:30h
  • Warum ist die deutsche Unrechtsjustiz nach allen Verbrechen, die sie sich gerade gegenüber Schwulen erlaubt hat, eigentlich nicht in der Lage, endlich glasklar die Verfassungswidrigkeit SÄMTLICHER Ungleichbehandlungen - sowohl im Ehe- als auch Adoptionsrecht - festzustellen und nach jahrelangen Demütigungen eine klare Frist für deren Beseitigung zu benennen??

    Ein Skanal oberster Güte, dass hier weiter verzögert und verschleppt und die Verwirklichung des Gleichheitsgrundsatzes nicht sichergestellt wird, während Faschisten und ihre konservativen Steigbügelhalter immer aggressiver homosexuelle Menschen und deren Familien herabwürdigen!
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#3 m123Anonym
  • 21.02.2014, 11:31h
  • Ein trauriger Tag. Jetzt wird sogar das eigentlich sicher für 2014 erwartete Urteil zum vollen Adoptionsrecht nicht mehr in diesem Jahr kommen.

    Ein Verfassungsgericht sollte nicht so pingelig bei Formfehlern sein, wenn es um das Grundrecht auf Gleichbehandlung geht. Außerdem habe ich mir die Richtervorlage durchgelesen und dort keinen größeren Formfehler entdecken können. Dass die Ungleichbehandlung verfassungswidrig sei wurde ausführlich begründet.

    Ich kann das Bundesverfassungsgericht nicht verstehen. Offenbar hat das Bundesverfassungsgericht genausowenig Menschlichkeit wie der Supreme Court in den USA, der die Klage wegen Prop 8 in Kalifornien auch formal abgelehnt hat, weil die Gegner der Gleichstellung angeblich kein "standing" hätten.
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