13 Kommentare
- 22.02.2014, 12:53h
BM sollten dann job verlieren und als es schon war ca 75 000 eur für Ablehnung zahlen, weil es das staatliche Gesetz gilt.- |
- 22.02.2014, 14:15h
- Die Klage wird abgewiesen!
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- 22.02.2014, 14:23h
- lebten alle nach dem Motto "meine Freiheit endet sich dort, wo die des anderen beginnt", gäbe es in der Welt weniger überflüssige Fragen und mehr simple Antworten.
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- 22.02.2014, 16:10h
- Mein Gott, Bürgermeister die diskriminieren wollen sind sowieso fehlbesetzt in ihrem Amt, also zurücktreten, dann haben sie auch keine Gewissensnot.
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- 22.02.2014, 16:55hFrankfurt
- und die Gewissensgründe sind wiederum nichts anderes als Homophobie.
Vor dem Gesetz ist die gleichgeschlechtliche Ehe in Frankreich legal und als vollkommen gleichwertig zu behandeln.
Wenns den Bürgermeistern nicht passt, dann sind sie in ihrem Amt fehl am Platz, denn sie verstoßen damit gleichzeitig gegen Grundrechte in einer modernen Verfassung.
Der Europäische Gerichtshof ist gehalten, Menschenrechte zu schützen. - |
- 22.02.2014, 17:00h
- Die können sich einfach nicht mit Demokratie und Rechtsstaat abfinden...
Als Staatsdiener muss man den Gesetzen folgen, auch wenn man selbst vielleicht Gesetze nicht gut findet. Wer das nicht will, darf dann eben nicht mehr für den Staat arbeiten. Es steht ja jedem frei, zu kündigen, wenn er diese Arbeit nicht mehr machen will...
Es wäre schon eine ziemliche Bananenrepublik, wenn sich ausgerechnet Staatsdiener und Repräsentanten des Staats aussuchen könnten, welche Gesetze sie beachten und welche nicht. Das darf niemand, aber erst recht nicht diese Personenkreise. - |
- 22.02.2014, 17:11h
- Hoffentlich scheitern die auf ganzer Linie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es wäre schon ein Skandal, wenn ausgerechnet dieses Gericht die Missachtung von Menschenrechten durch Fanatiker erlauben würde.
Normalerweise scheint mir die Sache auch klar. Als Bürger eines Staates habe ich mich an die Gesetze zu halten. Erst recht, wenn ich für diesen Staat arbeite und ihn repräsentiere. Die haben ihren Job zu machen, Punkt. Und wenn ihnen das nicht passt, müssen sie kündigen.
Aber bei dem konservativen Rollback, der zu beobachten ist und der immer mehr Fahrt aufnimmt, weiß man ja nie, wie das Gericht entscheiden wird. Lasst uns hoffen, dass sie auf ganzer Linie scheitern und dann gibt es auch keine höheren Instanzen, an die die sich noch wenden könnten... - |
- 22.02.2014, 17:13h
- Meine Güte... Die geben wohl nie auf. Sind schon in Frankreich in allen Instanzen gescheitert und jetzt müssen die auch noch die Zeit des Europäischen Gerichtshofs für ihre blöden Hass- und Dominanz-Spielchen missbrauchen.
Als ob die Richter nichts anderes zu tun hätten und es nicht genug wichtigere Dinge gäbe... - |
- 22.02.2014, 17:57h
- der Bürgermeister sollte sich in bestimmten Fällen sogar verweigern, etwa wenn zwei Homophobe, zwei Rassisten oder zwei Nazis getraut werden wollen. Das hielte ich für unerträglich, wenn er solche Leute trauen würde.
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Genausogut könnte ein Bürgermeister aus religiösen Gründen ablehnen wollen interrassische Paare zu ehelichen. Oder Paare wegen irgendeinem sonstigen Merkmal. Das widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz in der französischen Verfassung.
Aber religiöskonservative Arschlöcher sehen offenbar nicht alle Menschen als gleichwertig an und wollen unbedingt eine Minderheit haben, die sie als minderwertig ansehen können, um auf diese Minderheit herabblicken und sich dabei besser fühlen zu können.