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Schritt zur Gleichbehandlung
Nordkirche stellt verpartnerte Pfarrer gleich
- 04. März 2014 2 Min.

Landesbischof Gerhard Ulrich unterstützt eine weniger repressive Linie der Kirche gegen Schwule und Lesben (Bild: presse-nordelbien / flickr / by 2.0)
Die nördlichste evangelische Landeskirche in Deutschland erlaubt künftig homosexuellen Pfarrern, mit ihrem Lebenspartner im Pfarrhaus zusammenleben.
Die lutherischen Pfarrhäuser in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern werden in Zukunft auch den Lebenspartnern von lesbischen Pastorinnen und schwulen Pastoren offen stehen. Das hat die Synode der Nordkirche in Lübeck-Travemünde am Wochenende mit großer Mehrheit beschlossen. Von den 156 Stimmberechtigten votierten lediglich zwei gegen den Entwurf, berichtete die taz.
Homosexuelle Pfarrer sollen damit in Zukunft genau gleichbehandelt werden wie heterosexuelle verheiratete Pastoren. Damit ist ein Zusammenleben im Pfarrhaus erst gestattet, wenn sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind. "Wir wollten eine Regelung finden, die der Realität Rechnung trägt", erklärte Landesbischof Gerhard Ulrich im Vorfeld der Entscheidung. "Neben der Ehe gibt es viele andere Lebensformen."
Regional unterschiedliche Regelungen
Bislang regeln die Landeskirchen unterschiedlich, ob homosexuellen Pfarrern erlaubt wird, mit einem Lebenspartner zusammenzuleben. Das ist etwa in Braunschweig und Hannover erlaubt. So musste etwa in Württemberg ein Pfarrer sein Amt aufgeben, weil er sich verliebt hatte, und fand schließlich in Hessen-Nassau Asyl (queer.de berichtete).
In manchen Landeskirchen sind schwule Pfarrer und lesbische Pfarrerinnen auf die Toleranz ihrer Vorgesetzten angewiesen: So dürfen verpartnerte Homosexuelle beispielsweise in Sachsen nur zusammenleben, wenn sie die Zustimmung des gesamten Kirchenvorstandes erhalten – heterosexuelle Pfarrer müssen diese Genehmigung nicht einholen (queer.de berichtete).
Die Nordkirche ist ein 2012 umgesetzter Zusammenschluss der ehemaligen Landeskirchen Nordelbien, Mecklenburg und Pommern. Nordelbien, das die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein umfasste, galt in dieser Gruppe als die homofreundlichste Landeskirche, wo die Segnungen schwuler und lesbischer Paare weitgehend problemlos möglich waren und sind. Im Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern können Segnungen von Homosexuellen nach wie vor von Vorgesetzten verhindert werden – eine Regelung, die nicht für Heterosexuelle gilt.
Die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte im vergangenen Jahr mit einem Familienpapier für Aufregung gesorgt, in dem homosexuelle Partnerschaften als "gleichwertig" mit heterosexuellen Beziehungen genannt wurden (queer.de berichtete).
Allerdings wurde dieses nicht verbindliche Papier nicht von allen Landeskirchen umgesetzt – insbesondere die Kirchen in Baden und Württemberg betrachten Homosexualität als nicht gleichwertig und kämpfen gemeinsam mit Rechtspopulisten gegen den Bildungsplan der Landesregierung in Stuttgart, die durch schulische Aufklärung Diskriminierungen von Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen abbauen will. Die Landeskirche in Baden argumentiert etwa, dass die baden-württembergische Landesverfassung "das christliche Menschenbild als prägendes Element der Kultur unseres Landes" festschreibe – und daher offenbar auch in Schulen Homosexuelle nicht als gleichwertig gelten könnten (queer.de berichtete). (dk)














Insofern ist die große Mehrheit im Kirchenparlament ein erfreuliches Zeichen gegen einen neoreaktionären menschenfeindlichen Zeitgeist (Kuby, Kelle, Steeb, Matussek, Sarazzin etc. etc.).
Dass Kirchen das Klima in einem de facto so stark säkularisierten Land vollständig dominieren können, liegt auch an der mangelnden politischen Durchsetzungskraft der konzeptionslosen relativen Mehrheit der Konfessionslosen hierzulande.