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- 12. März 2014 2 Min.

Die Merkmale sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität sollen nach dem Willen des EU-Parlaments auch beim Datenschutzrecht verankert werden (Bild: European Union)
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit eine Novelle zur EU-Datenschutzverordnung beschlossen, die auch ausdrücklich LGBT schützt.
621 von 653 Abgeordneten stimmten in Straßburg in erster Lesung für die Verordnung. Zuvor hatte der federführenden Innenausschuss die Merkmale "sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität" in den Entwurf eingefügt. Diese waren im Vorschlag der EU-Kommission nicht enthalten. In Artikel 9 des Entwurfs heißt es nun: "Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität oder die Mitgliedschaft und Betätigung in einer Gewerkschaft hervorgehen, […] ist untersagt".
Der deutsche Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht, ein Mitglied der LGBT-Intergroup im Europaparlament, erklärte als Reaktion auf die Abstimmung, dass die EU-Menschenrechtscharta das Recht des Einzelnen auf Datenschutz garantiere. "Es ist sehr wichtig, dass Menschen nicht die Kontrolle über ihre persönlichen Daten entzogen wird", sagte Albrecht. Das gelte auch für die Merkmale sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität.
Es ist allerdings noch unklar, ob die Verordnung je in Kraft treten wird. Die 28 EU-Mitgliedsstaaten konnten sich bislang noch nicht auf eine gemeinsame Verhandlungsposition einigen. Daher ist eine Einigung vor der Europawahlen Ende Mai diesen Jahres nicht mehr zu schaffen. Auch das neu gewählte Parlament könnte die Entscheidung nach den Wahlen wieder kippen. Albrecht hatte bereits vor der Abstimmung die Bundesregierung von Angela Merkel für die langsame Entwicklung mitverantwortlich gemacht: "Es ist absurd, dass [Angela Merkel] zur Cebit-Eröffnung erneut die Notwendigkeit der EU-Datenschutzverordnung betont, während ihr Innenministerium in Brüssel noch immer auf dem drastischen Schritt besteht, die staatlichen Behörden vom gemeinsamen EU-Datenschutz auszunehmen". (dk)
Links zum Thema:
» Verordnungstext des EU-Parlaments














