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Nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Bundesregierung plant kleine Verbesserungen für Lebenspartner
- 20. März 2014 2 Min.

Der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht eine teilweise Angleichung vor (Bild: beek100 / wiki commons / by sa 3.0)
Schwarz-Rot will nach Druck aus Karlsruhe 17 von zirka 60 Gesetzen und Verordnungen anpassen, in denen Homo-Paare bislang benachteiligt werden.
Die Bundesregierung plant, die verbleibenden Benachteiligungen eingetragener Lebenspartner gegenüber heterosexuellen Eheleuten im Steuerrecht zu beseitigen. Im Bundesfinanzministerium wurde deshalb der Referentenentwurf "eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" (PDF) verfasst.
Gleichgestellt werden sollen Lebenspartner in 17 Gesetzen oder Verordnungen, in denen sie bislang gegenüber Eheleuten benachteiligt werden. Dazu gehören etwa das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz oder das Wohnungsbau-Prämiengesetz. Auch die Benachteiligung beim Kindergeld soll beseitigt werden, die bereits in einer Oktober 2013 bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesfinanzhofes angemahnt wurde (queer.de berichtete). Diese Änderungen sollen laut dem Entwurf nur zu "geringfügigen Steuermindereinnahmen" führen.
Als Grund für die Änderungen wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2013 angegeben, in denen die Karlsruher Richter die Benachteiligung im Einkommensteuerrecht für verfassungswidrig erklärten (queer.de berichtete). Im vorliegenden Fall ging es um das Steuersplitting, das zu diesem Zeitpunkt nur Heterosexuellen zustand. Der noch "verbliebene Anpassungsbedarf" müsse nun zeitnah umgesetzt werden, heißt es nun im Referentenentwurf.
Grüne kritisieren "Stückwerk"
Der Entwurf berücksichtigt allerdings nur Benachteiligungen, die mit steuerlichen Angelegenheiten in Zusammenhang stehen. Knapp drei Viertel aller Gesetze und Verordnungen, in denen Lebenspartner benachteiligt werden, sollen bislang unangetastet bleiben, dazu zählen etwa das Zwangsversteigerungsgesetz oder die Höfeordnung.
Aus diesem Grund haben die Grünen am Mittwoch Schwarz-Rot für das "Stückwerk" scharf kritisiert. "Statt immer wieder neue Gesetze anzupassen, soll die Bundesregierung das Eheverbot für Lesben und Schwule endlich abschaffen", forderten der innenpolitische Sprecher Volker Beck und die frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws in einer gemeinsamen Erklärung. Erneut wolle die Merkel-Regierung die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft "stümperhaft und unvollständig" umsetzen. "Das zunächst schwarz-gelbe und jetzt schwarz-rote Gewürge um jeden einzelnen Paragrafen muss ein Ende haben. Daher soll die Bundesregierung entweder alle Regelungen auf einem Schlag ändern oder sich die Flickschusterei sparen und endlich die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen", so Beck und Schauws.
Bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungerichts zur Einkommensteuer wollte das damals von der FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geführte Bundesjustizministerium viele der "kleinen" Benachteiligungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern beseitigen (queer.de berichtete). Das wurde damals von der Union abgelehnt. Begründung: Es gebe wichtigere Themen (queer.de berichtete). (dk)














