Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?21294

"Archiv der anderen Erinnerungen"

Paragraf 175: Eine Entschuldigung reicht nicht

  • 29. März 2014 17 5 Min.

Jörg Litwinschuh, Chef der Bundes­stiftung Magnus Hirschfeld, und Berlins Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) unterzeichneten die Kooperationsvereinbarung am Freitag in Berlin (Bild: Robert Niedermeier)

Berliner Senat und Bundesstiftung Magnus Hirschfeld vereinbaren Kooperation: Zeitzeugen berichten in einem Video-Archiv über die Verfolgung von LGBT nach 1945.

Von Robert Niedermeier

"Es war jedes Mal wie ein Schlag in die Magengrube, wenn ich über Verhaftungen und Verurteilungen gehört habe"", sagt der 78-jährige Dr. Harm-Peter Dietrich als er über das homophone gesellschaftliche Klima der 1950er- und 1960er-Jahre in Deutschland berichtet. Betretenes Schweigen im Saal des Ortes der Information, welches sich in Berlin unter dem Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas auf der Cora-Berliner-Straße befindet. Dietrich: "An der Kriegsfront wurden solche Leute gleich an die Wand gestellt". Solche menschenverachtenden Sprüche musste sich der Arzt im Ruhestand als junger Mann selbst von Juristen in der eigenen Verwandtschaft anhören, wenn damals über Homosexuelle gesprochen wurde.

Legitimiert durch die bundesdeutsche Gesetzgebung durch den Paragraf 175, der bis 1969 einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stellte, fühlte sich die Bevölkerung ermuntert, Schwule zu verunglimpfen und zu denunzieren. "Es genügte, wenn zwei Männer zusammen in einem Haus übernachteten, um von Nachbarn angezeigt zu werden", erzählt der Mediziner in Anwesenheit der Berliner Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) sowie den weiteren Kooperationspartnern, Aktivisten und Journalisten. Rund 50.000 Männer wurden zwischen 1945 und 1969 nach dem Paragraf 175 verurteilt.

Zeitzeugen berichten von der Repression in den 1950er-und 1960er-Jahren


Opfer und Zeitzeuge Dr. Harm-Peter Dietrich auf der Pressekonferenz am Freitag: "Wir sind eine seltene, vergängliche Ware" (Bild: Robert Niedemeier)

Harm-Peter Dietrich ist wie der 69-jährige Klaus Born und der 79-jährige Günther Hamann einer der Zeitzeugen, die sich für das von der Magnus Hirschfeld-Stiftung initiierte Video-Dokumentations-Projekt "Archiv der anderen Erinnerungen" zur Verfügung stellen. Das von Forscherteams begleitete Video-Archiv soll der Nachwelt eine Erinnerung an die Zeit der Repression bewahren.

Nicht anwesend ist an diesem trüben März-Freitag die trans­sexuelle lesbische Frau Sabine Augstein, deren bereits gedrehtes Video vor Ort gezeigt wird. Der "Schwulen-Paragraf" 175, der seit 1871 in Deutschland galt, von den Nazis verschärft wurde und in der Nazi-Version auch in Westdeutschland Bestand hatte, wirkte sich auch auf die Lebenssituation von Lesben, Transgendern und Intersexuellen aus.

"Es ist höchste Zeit, die Verfolgten zu Wort kommen zu lassen", sagt Senatorin Kolat, die zusammen mit Jörg Litwinschuh, geschäftsführender Vorstand der Bundes­stiftung Magnus Hirschfeld, die Kooperationsvereinbarung zum Video-Projekt unterzeichnet. Weitere Partner sind u.a. die Berliner Humboldt-Universität, vertreten durch die Forschungsstelle "Archiv für Sexualwissenschaft", und das Institut für Zeitgeschichte mit fachlicher Unterstützung des Max-Planck-Institutes.

Senatorin Kolat wünscht, dass sich auch die Bundes­regierung dem Thema verstärkt annähme, und würdigt vor allem den Mut der Zeitzeugen für ihre Offenheit. Geld indes macht sie nicht locker, sondern ruft stattdessen im Saal zu Spenden auf. "Das Projekt ist noch nicht durchfinanziert", betont auch Litwinschuh, "doch wir wollten – auch mit Rücksicht auf das Alter einzelner Zeitzeugen – nicht länger warten."

Linke kritisiert "Primat der symbolischen Politik"


Klaus Born ist der erste Zeitzeuge, der im Dezember 2013 ein Videointerview für das Archiv der anderen Erinnerungen gegeben hat

Klaus Lederer, schwuler Landesvorsitzender der Linken und Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, legt gegenüber queer.de den Finger in genau diese Wunde: "Grundsätzlich gilt in Berlin das Primat der symbolischen Politik." Schirmherrschaften, Ordensverleihungen und die Unterzeichnung von Vereinbarungen ersetzten im rot-schwarzen Berlin, laut Lederer, engagiertes, couragiertes und auch finanziertes öffentliches Handeln. Zwar hätte die Senatsverwaltung es nun endlich geschafft, die bereits für 2012 angekündigte Kooperationsvereinbarung mit der Bundes­stiftung Magnus Hirschfeld abzuschließen. Doch, so kritisiert der Linkspartei-Chef: "Anders als beispielsweise in Rheinland-Pfalz, wo die Landesregierung hierfür auch Finanzmittel zur Verfügung stellt, darf das in Berlin nichts kosten."

Nach der Unterzeichnung ging die Gesprächsrunde auf die kollektive Schuld der gesamten Gesellschaft ein. "Eine Entschuldigung und Erinnern allein reicht nicht aus", sagt ein weiterer Zeitzeuge, der sich im Publikum erhebt und individuelle Entschädigungszahlungen an die Opfer anregt. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass der von den Nazis verschärfte "175er" selbst von heute gehuldigten Politiker-Ikonen wie Konrad Adenauer und dem noch lebenden SPD-Altkanzler Helmut Schmidt unterstützt worden sei. Dietrich appelliert ans Gewissen der heute agierenden Politiker – im Land Berlin und auf Bundesebene. Zwar haben die 1950er- und 1960er Jahre den Deutschen Aufschwung und Wohlstand gebracht, aber es war eine "dunkle, dumpfe und zutiefst kleinbürgerliche Zeit."

Freunde begingen Selbstmord – aus Scham

Gegenüber queer.de berichtet er aus dieser Ära der Unterdrückung und Stigmatisierung: Etwa von präparierten Toilletten (Klappen) in Hamburg. Dort haben sich unter dem damaligen Innensenator Helmut Schmidt, Polizisten hinter Waschraum-Spiegeln von "Klappen" in einem kleinen Raum verschanzt, um Schwule bei sexuellen Handlungen zu ertappen. Aus seiner Zeit in München erzählt er von Polizisten, die Schwule zu Sex motivierten, um sie anschließend festzunehmen. Er selbst wurde nie angeklagt, aber verhört und schikaniert, und Freunde begingen Selbstmord – aus Scham. Dietrich berichtet auch von einen ihm bekannten schwulen Richter aus Hannover, der andere schwule Männer verurteilte. "Eine ganze Generation wurde durch diese Gesetzgebung zu Tätern und Opfern gemacht." Das wirke sich bis ins Heute aus, denn noch immer fühlten sich schwule Männer als minderwertig.

"Der Schaden ist mit Worten nicht gut zu machen", sagt Harm-Peter Dietrich vor dem Podiums-Publikum in Richtung der Senatorin. Dennoch lobt er das Projekt, jedoch nicht ohne Mahnung an die Politik: "Liebe Frau Kolat, helfen Sie mit, Zeitzeugen zu finden, ermutigen Sie diese Menschen mitzumachen", sagt der engagierte Doktor auch in Bezug auf die fragile Finanzierung des Projekts: "Eile ist geboten, ich als Arzt und Betroffener kann es sagen: Wir sind eine seltene, vergängliche Ware."

-w-

#1 warumAnonym
  • 29.03.2014, 12:55h
  • fehlt dieses denkmal, herr lederer?

    www.youtube.com/watch?v=gjndTXyk3mw&list=RDgjndTXyk3mw

    " Der "Schwulen-Paragraf" 175, der seit 1871 in Deutschland galt, von den Nazis verschärft wurde und in der Nazi-Version auch in Westdeutschland Bestand hatte, wirkte sich auch auf die Lebenssituation von Lesben, Transgendern und Intersexuellen aus."
  • Direktlink »
#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 29.03.2014, 13:27h
  • Die Zeitzeugen werden immer weniger. Bleibt zu hoffen, daß diese noch auf den Zug aufspringen!
  • Direktlink »
#3 ConsigliereAnonym
  • 29.03.2014, 14:58h
  • Antwort auf #1 von warum
  • Wirkte sich aus.

    Auf irgendwen. Irgendwie.

    § 175
    (1) Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.
    (2) Bei einem Beteiligten, der zu Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen.

    § 175a
    Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter drei Monaten wird bestraft:
    1. ein Mann, der einen anderen Mann mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt, mit ihm Unzucht zu treiben, oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;
    2. ein Mann, der einen anderen Mann unter Mißbrauch einer durch ein Dienst-, Arbeits- oder Unterordnungsverhältnis begründeten Abhängigkeit bestimmt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;
    3. ein Mann über einundzwanzig Jahre, der eine männliche Person unter einundzwanzig Jahren verführt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;
    4. ein Mann, der gewerbsmäßig mit Männern Unzucht treibt oder von Männern sich zur Unzucht mißbrauchen läßt oder sich dazu anbietet.

    1946-1969: 50000 Verurteilte.

    Männer.
  • Direktlink »