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Adoptionsrecht für Lesben und Schwule
Bundesrat macht Schwarz-Rot Dampf
- 01. April 2014 2 Min.

Der Mehrheit im Bundesrat geht der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nicht weit genug (Bild: Dominic Hallau / flickr / by-nd 2.0)
Die Länderkammer fordert eine volle Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnern im Adoptionsrecht.
Nicht nur aus der Opposition wächst der Druck auf die schwarz-rote Bundesregierung, auch der Bundesrat fordert nun, sich nicht mit halben Lösungen zufrieden zu geben.
Hintergrund ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Sukzessivadoption, der der Länderkämmer bereits zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Die drei Ausschüsse für Recht, Familie sowie für Frauen und Jugend begrüßten zwar die vom Verfassungsgericht geforderte Zulassung der Sukzessivadoption als richtigen Schritt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Gleichzeitig beklagten sie jedoch übereinstimmend in ihren mehrheitlich beschlossenen Empfehlungen, dass damit eine komplette Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften noch immer nicht erreicht werde. Der Bundestag solle deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen, wie eine weitergehende Gleichbehandlung erreicht werden kann.
Die abschließende Stellungnahme soll bereits am Freitag nächster Woche in der turnusmäßigen Sitzung des Bundesrats beschlossen werden. Es gilt als sicher, dass die Länderkammer den Empfehlungen der drei Ausschüsse folgen wird.
Hamburg beharrt auf vollständige Gleichstellung

Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) will bei der Gleichstellung von Lesben und Schwulen keine faulen Kompromisse eingehen (Bild: SPD Hamburg)
Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) erklärte dazu gegenüber der "Süddeutschen Zeitung", ihr Bundesland beharre "auf einer vollständigen Gleichstellung von Schwulen und Lesben". Bei einer Adoption dürfe es nicht um die sexuelle Orientierung der künftigen Eltern gehen – stattdessen müsse "ausschließlich das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen". Es sei auch deshalb "nur eine Frage der Zeit, bis das Bundesverfassungsgericht eine gemeinschaftliche Adoption durch eingetragene Lebenspartner zulassen wird".
Die Bundeskabinett hatte Anfang März einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) beschlossen, der eingetragenen Lebenspartnern erlaubt, das adoptierte Kind ihres Partners ebenfalls zu adoptieren ("Sukzessivadoption"). Damit setzte Maas ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2013 eins zu eins um (queer.de berichtete). Bislang durften dem Gesetz nach nur Einzelpersonen oder heterosexuelle Ehepaare Kinder adoptieren. Ein volles Adoptionsrecht für Lesben und Schwule sieht der schwarz-rote Entwurf jedoch nicht vor – dieses lehnt die Union strikt ab.
Im Bundestag pocht unterdessen die Opposition auf eine vollständige Gleichstellung von Lesben und Schwulen. In einer Kleinen Anfrage warf der Grünen-Abgeordnete Volker Beck am Montag der Großen Koalition vor, homosexuelle Paare und ihre potentiellen Adoptivkinder in ihrem Recht auf Gleichbehandlung zu verletzen. (queer.de berichtete). (mize)















Schande ueber deren Haeupter.
Waeren wir in Pflegestationen taetig und ein Herr Gabriel, Schaeuble oder Merkel wuerde meine Dienste beanspruchen, ich wuerde mich ihnen verweigern, so wie ich schon heute Dienst nach Vorschrift machen wuerde.
An den BR und das BVG! Macht endlich Naegel mit Koepfen: Wir wollen die vollstaendige Gleichstellung mit "Ehe und Eheleuten"