Die Gleichstellungsministerin Schleswig-Holsteins, Kristin Alheit (SPD), während der kurzen Debatte
Die Länderkammer hat die Bundesregierung aufgefordert, nicht nur die Sukzessivadoption einzuführen, sondern Lebenspartnern die vollständige Adoption zu ermöglichen.
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag dafür ausgesprochen, schwulen und lesbischen Lebenpartnern ein vollständiges Adoptionsrecht einzuräumen. Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Sukzessivadoption verabschiedete die Länderkammer eine Stellungnahme (PDF), die klarstellt, dass der Entwurf "der völligen rechtlichen Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften noch nicht hinreichend Rechnung trägt".
"Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit eine weitergehende Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Adoptionsrecht erreicht werden kann", so der Beschluss. Die Länderkammer folgte damit gleichlautenden Empfehlungen des federführenden Rechtsausschusses sowie der Ausschüsse für Frauen und Jugend sowie Familie und Senioren.
Eins-zu-eins-Umsetzung
Staatssekretär Christian Lange (SPD) ging nicht wirklich auf die Wünsche der Länderkammer ein
In der Debatte kritisierte die Gleichstellungsministerin Schleswig-Holsteins, Kristin Alheit (SPD), das Verbot der gemeinschaftlichen Adoption "verlängert von Amts wegen die Unklarheit, zu wem das Kind gehört" und belaste vor allem die Kinder. Es widerspreche zudem der Urteilssprechung des Bundesverfassungsgerichts, ein weiteres Urteil in der Sache sei "absehbar".
Christian Lange (SPD), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, sagte, der Entwurf entspreche eins zu eins dem Urteil aus Karlsruhe zur Sukzessivadoption und sei wegen der vom Gericht gesetzten Frist schnell umzusetzen gewesen. Das sei "nicht alles, was Schwule und Lesben wollen, aber ein Schritt in die richtige Richtung". Das Kind erhalte, "wenn auch nacheinander", zwei Elternteile. Auf die Kritik des Hauses ging er nicht näher ein.
"Wie Schwarz-Gelb setzt die schwarz-rote Bundesregierung mit dem Gesetz zur Sukzessivadoption nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um", kritisierte der LSVD am Freitag. "Die SPD muss hier deutliches Profil zeigen, wenn sie sich nicht mitschuldig an der ideologischen Blockade der Union auf Kosten von Regenbogenfamilien machen will. Sie darf sich nicht die Deutungshoheit der Union über die im Koalitionsvertrag vereinbarte Beendigung der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufzwingen lassen. Vor dem Bundesverfassungsgericht gelten keine Wahlversprechen, sondern verfassungskonforme Gesetzgebung."
Änderung im Meldewesen angemahnt
In einer weiteren Stellungnahme zur Neufassung des Meldewesens forderte der Bundesrat von der Bundesregierung eine Überprüfung, wie verhindert werden könne, dass Kirchen vom Eingehen einer Lebenspartnerschaft eines Angestellten erfahren könnten. "Aus der Sicht des Bundesrates kommt hierbei beispielsweise die Einführung einer Widerspruchsmöglichkeit für die betroffenen Personen in Betracht, die zur Folge hat, dass im Melderegister eine bereichsspezifische Übermittlungssperre eingetragen werden kann", so der Beschluss.