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Erste Eheschließung gestört

Frankreich: Bewährungsstrafe für Homo-Hasser

  • 23. April 2014 12 2 Min.

Der Verurteilte hatte die erste schwule Eheschließung in Frankreich gestört - und muss nun Schadensersatz an das Ehepaar zahlen

Ein Jahr nach der Öffnung der Ehe hat ein südfranzösisches Gericht eine Bewährungsstrafe gegen einen Studenten ausgesprochen, der die erste gleichgeschlechtliche Eheschließung im Land störte.

Der 22-jährige Ingenieurswissenschaftler Arnaud B. ist in Montepellier wegen homophober Aktionen zu einer zweimonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt. B. hatte am 29. Mai letzten Jahres mit Rauchbomben und Feuerwerkskörpern vor dem Rathaus gegen Homo-Rechte demonstriert, als sich dort Vincent Autin und Bruno Boileau als erstes homosexuelles Paar des Landes das Ja-Wort gaben. Er soll als Rädelsführer mit vier anderen homophoben Aktivisten unter anderem "Schwuchteln raus" gerufen haben, was der Angeklagte aber im Verfahren leugnete. Er erklärte, er habe lediglich abstrakt gegen die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Eherecht protestiert und daher die Kläger nicht persönlich beleidigt.

Das Gericht glaubte allerdings dieser Argumentation nicht und wies zusätzlich zur Bewährungsstrafe den Täter an, dem Kläger Vincent Autin Schadensersatz in Höhe von 3.800 Euro zu überweisen. Außerdem muss er 1.400 Euro an zwei LGBT-Gruppen spenden, die von den Eheleuten ausgewählt worden waren.

"Es war meine Hochzeit, der glücklichste Tag meines Lebens. Diese Beleidigungen sind schon ein Makel, der nicht mehr entfernt werden kann", sagte Autin während des Verfahrens.

Offene Homophobie ist keine Meinung

Mit dem Urteil folgte das Gericht einem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie hatte argumentiert, dass die offene Homophobie gegen einzelne Schwule keine Meinung sei, sondern eine Straftat, die ebenso wie rassistische Ausbrüche geahndet werden müssten.

Der Anwalt des Angeklagten erklärte dagegen, der Student habe lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Er nannte das Verfahren eine "Hexenjagd" und warnte davor, dass man in Frankreich bald nicht mehr seine persönliche Meinung sagen dürfe.

Die Ehe-Öffnung in Frankreich war am Mittwoch vor genau einem Jahr mit 331 gegen 225 Stimmen in der Nationalversammlung beschlossen worden (queer.de berichtete). (dk)

Youtube | DW-Bericht über die Eheschließung am 29. Mai 2013
-w-

#1 reiserobbyEhemaliges Profil
  • 23.04.2014, 16:10h
  • Ich als Opfer würde Sühne durch Sozialstunden einfordern: Ein Jahr Nacktputzen!
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#2 ExemplarischAnonym
  • 23.04.2014, 16:22h
  • "Sie hatte argumentiert, dass die offene Homophobie gegen einzelne Schwule keine Meinung sei, sondern eine Straftat, die ebenso wie rassistische Ausbrüche geahndet werden müssten."

    Auf solche "Argumentationen" von Staatsanwaltschaften wartet man hierzulande wohl weiterhin vergeblich. Weshalb sollte in der BRD auch irgend jemand Rassismus (gleichzusetzen mit Homofeindlichkeit) als Verbrechen betrachten?
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#3 MikeschAnonym
  • 23.04.2014, 16:38h
  • Antwort auf #1 von reiserobby
  • Sozialstunden?
    Also, ich weiß ja nicht, aber wenn das dort so lasch wie bei uns gehandhabt wird, ist das ja keine angemessene Strafe.

    Da das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte, dass offene Homophobie keine Meinung sei, sondern eine Straftat, ist das schon mal ein gutes Zeichen.
    Darüber hinaus werden neben der Bewährungsstrafe der Schadenersatz und die vorgeschriebene Zahlung ("Spende") an die LBGT-Gruppen vermutlich Wirkung zeigen und, auch nicht unwichtig, auf andere abschreckend wirken, die z.B. der Meinung sind "in Frankreich bald nicht mehr seine persönliche Meinung sagen zu dürfen."
    M.E. ein wichtiges Urteil zur richtigen Zeit.
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