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- 15. Dezember 2004 4 Min.
Schwule und Lesben werden nun doch und endlich in Arbeits- und Zivilrecht vor Diskriminierung geschützt.
Von Norbert Blech
Berlin Die rot-grüne Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorgestellt. Es enthält auch einen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität sowohl im Arbeits- als auch im Zivilrecht, letzteres war bis zuletzt in der Koalition umstritten. Das Gesetz soll ferner Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder aufgrund einer Behinderung entgegentreten. Im Arbeitsleben sind Angestelle, Beamte, Auszubildende, Bewerber und Soldaten mit in den Schutz eingeschlossen, sie haben das Recht, sich zu beschweren, ohne deswegen Nachteile zu erlangen. Sie können sich von Betriebsrat oder Verbänden verteten lassen.
Ausnahmen für Kirchen, Vermietungen
Das ADG soll auch bei Kirchen gelten, diese dürfen von Mitarbeitern jedoch "ein loyales
und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen" und eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung durchführen. Im Zivilrecht sind nur Massengeschäfte (inklusive Versicherungen) geschützt, ausgenommen ist der sogenannte "private Nähebereich". "Jeder soll weiter selbst entscheiden können, an wen er die Einliegerwohnung in seinem Haus vermietet", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Diese Ausnahme gilt jedoch nicht bei Diskriminierungen aufgrund von ethnischer Herkunft. Der Diskriminierungsschutz gilt auch nicht bei privaten Geschäften oder Relegungen, beispielsweise bei Testamenten oder privaten Verkäufen.
Wer sich benachteiligt fühlt, kann nach Verabschiedung des Gesetzes auf Unterlassung, Vertragserfüllung oder Schadenersatz (im Arbeitsrecht) klagen. Zentraler Punkt ist die Verschiebung der Beweislast. Wenn ein Einzelner eine Benachteiligung glaubhaft macht, muss das beschuldigte Unternehmen den Gegenbeweis antreten. Die Wirtschaft befürchtet höheren Bürokratieaufwand und damit verbundene höhere Kosten. "Man muss alles dokumentieren. Es gibt dadurch neue Bürokratielasten", sagte Kristina Schütt von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände der "Financial Times Deutschland". "Geschlechtergerechtigkeit und Ausbau des Diskriminierungsschutzes sind keine Luxusartikel, sondern notwendige Zutaten wirksamer Modernisierungsrezepte", findet hingegen Volker Beck, der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag. Im Zeitalter der Globalisierung sei die Anerkennung von Diversity ein "wichtiges Element für wirtschaftlichen Erfolg und für das Ansehen Deutschlands in der Welt".
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Neu eingerichtet wird auch eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Familienministerium samt Beirat, die Kosten dafür werden auf ca. 5,6 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Ihre Aufgaben umfassen die Unterstützung von Benachteiligten bei der Durchsetzung ihrer Rechte durch Information, Beratung, Vermittlung und Mediation, die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen, regelmäßige Vorlage von Berichten an den Bundestag und Öffentlichkeitsarbeit. Bundesbehörden müssen ihr Auskünfte erteilen.
Größere Verbände dürfen Betroffenen helfen und rechtlich unterstützen, eine Verbandsklage ist jedoch nicht vorgesehen. Die Regierung setzt mit dem ADG mit Verspätung vier EU-Vorgaben um. Im Juli 2003 endete die Frist für die Umsetzung der Richtlinie für das Zivilrecht (die weniger Kriterien vorsah, als jetzt umgesetzt werden sollen). Für die Rahmenrichtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf lief die Umsetzungsfrist bereits im Dezember 2003 ab. Für diesen Teilbereich kündigte die EU-Kommission im Sommer diesen Jahres Vertragsverletzungsverfahren u.a. gegen Deutschland an.
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) hat das Vorhaben begrüßt. "Das Gesetz ist ein deutlicher Fortschritt: Es bietet einen umfassenden Diskriminierungsschutz und wird zum Abbau der Benachteiligung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern beitragen", so LSVD-Sprecher Alexander Zinn. "Das Gesetz wird Diskriminierung und Mobbing nicht immer verhindern können – es bietet den Opfern künftig aber mehr Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren." Weitergehende Regelungen hätte sich der LSVD beim Schutz von Angestellten kirchlicher Institutionen gewünscht.
Kritik von FDP und Union, Kirchen, Hauseigentümern
Die FDP kritisierte hingegen den Gesetzentwurf, da er "handwerklich mangelhaft" sei. "Er enthält eine Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, die erst durch die Gerichte konkretisiert werden müssen", was zu mehr Rechtsunsicherheit führte, bemängelten der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Funke, und die frauenpolitische Sprecherin, Ina Lenke. "Da der Gesetzentwurf weit über den Regelungsgehalt der EU-Richtlinien hinausgeht [also auch Lesben und Schwule im Zivilrecht schützt, Anm. der Red.], greift er schwerwiegend in die grundrechtlich geschützte Vertrags- und allgemeine Handlungsfreiheit ein." Der Abbau von Diskriminierungen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich nicht nur per Gesetz verordnen lasse.
Auch die CDU kritisierte den Entwurf. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, warf der Koalition vor, die Bürger massiv einzuschränken. Das Gesetz gehe weit über EU-Recht hinaus und solle gesellschaftspolitische Veränderungen vor Gericht erzwingen. "Das Gesetz kostet Zeit und Geld und bringt Verdruss", sagte Röttgen dem epd. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lobte ihn als Fortschritt. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sah das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen ausreichend berücksichtigt, die katholische Kirche hielt den Gesetzentwurf hingegen für problematisch.
Auch der Verband der Hauseigentümer, Haus und Grund, kritisierte das Gesetz: "In Deutschland stirbt wieder ein Stück persönlicher Freiheit. Vertragspartner sollen gezwungen werden, Verträge gegen ihren Willen abzuschließen", so der Präsident Rüdiger Dorn. Auch angesichts des wirtschaftlichen Niedergangs in Deutschland sei ein solches Gesetz "das Letzte, was man braucht". "Die Folge wird eine Flut von Klagen und Prozessen vor den heute schon völlig überlasteten Gerichten sein", so Dorn.
15. Dezember 2004, zuletzt akt. um 17.30h
Links zum Thema:
» Gesetzentwurf (SPD-Server, PDF)
» Erläuterungen des Bundesjustizministeriums










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