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Referentenentwurf
Maas will Hasskriminalität härter bestrafen
- 28. April 2014 2 Min.

Die Opposition hält den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für nicht ausreichend (Bild: BMJ)
Das Bundesjustizministerium will härter gegen Hasskriminalität vorgehen. Allerdings ist von Homophobie keine Rede.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant laut Agenturberichten vom Freitag, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität vorzulegen. Damit reagiert er auf die rechtsextremistischen Anschläge des NSU, die zwischen 2000 und 2007 zehn Menschenleben gekostet haben. Der Referentenentwurf, der bereits an die Bundesländer zur Prüfung übersandt wurde, enthält eine "ausdrückliche" Regelung, "damit rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden können", so Maas gegenüber der "Süddeutschen Zeitung". Das Merkmal "sexuelle Orientierung" soll offenbar nicht ausdrücklich verwendet werden.
Gesonderte Gesetze gegen Hassdelikte gibt es in mehreren europäischen Ländern. Als Vorreiter dieser Gesetzgebung gilt die USA. Dort hat die Bürgerrechtsbewegung 1968 eine Gesetzesverschärfung gegen Verbrechen, die aus Rassenhass begannen wurden, durchgesetzt. 2009 beschloss das amerikanische Repräsentantenhaus schließlich, auch das Merkmal "sexuelle Orientierung" in die "Hate Crime Legislation" aufzunehmen (queer.de berichtete).
Linke kritisiert schwammige Sprache

Rechtspolitikerin Halina Wawzyniak (Linke) (Bild: Halina Wawzyniak / flickr / by 2.0)
Noch ist unklar, wie Hassverbrechen in Deutschland künftig genau definiert werden sollen. Die Linkspartei kritisierte bereits, dass der Begriff "menschenverachtend", der im Gesetzentwurf auftaucht, zu schwammig sei, wie Rechtsexpertin Halina Wawzyniak erklärte. Für Grünenpolitiker Volker Beck ist das Vorhaben "bloße Symbolik": "Eine stärkere Berücksichtigung der Tatmotive beim Strafmaß klingt zwar schön, ist aber völlig nutzlos, wenn bereits bei der Erfassung die menschenfeindliche Motivation unerkannt bleibt", so Beck. Zunächst müsste die polizeiliche Erfassung von Hassverbrechen verbessert werden.
Bereits jetzt können Richter in Deutschland die "Beweggründe und Ziele des Täters" bei ihrem Strafmaß berücksichtigen, wie es in Paragraf 46 des Strafgesetzbuches heißt. Maas hält die Verschärfung jedoch für notwendig, damit die "Bedeutung dieser Umstände für die gerichtliche Strafzumessung noch stärker" hervorgehoben werde. (dk)












Selbst wenn das kommt, zielt das nur auf Rassismus. Homohass als Tatmotiv soll auf Druck der Union nach wie vor nicht strafverschärfend wirken. Und natürlich macht Merkels Pudel das brav mit.