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  • 28. April 2014 69 2 Min.

Die Opposition hält den Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für nicht ausreichend (Bild: BMJ)

Das Bundesjustizministerium will härter gegen Hasskriminalität vorgehen. Allerdings ist von Homophobie keine Rede.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) plant laut Agenturberichten vom Freitag, nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität vorzulegen. Damit reagiert er auf die rechtsextremistischen Anschläge des NSU, die zwischen 2000 und 2007 zehn Menschenleben gekostet haben. Der Referentenentwurf, der bereits an die Bundesländer zur Prüfung übersandt wurde, enthält eine "ausdrückliche" Regelung, "damit rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden können", so Maas gegenüber der "Süddeutschen Zeitung". Das Merkmal "sexuelle Orientierung" soll offenbar nicht ausdrücklich verwendet werden.

Gesonderte Gesetze gegen Hassdelikte gibt es in mehreren europäischen Ländern. Als Vorreiter dieser Gesetzgebung gilt die USA. Dort hat die Bürgerrechtsbewegung 1968 eine Gesetzesverschärfung gegen Verbrechen, die aus Rassenhass begannen wurden, durchgesetzt. 2009 beschloss das amerikanische Repräsentantenhaus schließlich, auch das Merkmal "sexuelle Orientierung" in die "Hate Crime Legislation" aufzunehmen (queer.de berichtete).

Linke kritisiert schwammige Sprache


Rechtspolitikerin Halina Wawzyniak (Linke) (Bild: Halina Wawzyniak / flickr / by 2.0)

Noch ist unklar, wie Hass­verbrechen in Deutschland künftig genau definiert werden sollen. Die Linkspartei kritisierte bereits, dass der Begriff "menschenverachtend", der im Gesetzentwurf auftaucht, zu schwammig sei, wie Rechtsexpertin Halina Wawzyniak erklärte. Für Grünenpolitiker Volker Beck ist das Vorhaben "bloße Symbolik": "Eine stärkere Berücksichtigung der Tatmotive beim Strafmaß klingt zwar schön, ist aber völlig nutzlos, wenn bereits bei der Erfassung die menschenfeindliche Motivation unerkannt bleibt", so Beck. Zunächst müsste die polizeiliche Erfassung von Hass­verbrechen verbessert werden.

Bereits jetzt können Richter in Deutschland die "Beweggründe und Ziele des Täters" bei ihrem Strafmaß berücksichtigen, wie es in Paragraf 46 des Strafgesetzbuches heißt. Maas hält die Verschärfung jedoch für notwendig, damit die "Bedeutung dieser Umstände für die gerichtliche Strafzumessung noch stärker" hervorgehoben werde. (dk)

-w-

#1 PascalAnonym
  • 28.04.2014, 18:12h
  • "damit rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung stärker berücksichtigt werden können"

    Selbst wenn das kommt, zielt das nur auf Rassismus. Homohass als Tatmotiv soll auf Druck der Union nach wie vor nicht strafverschärfend wirken. Und natürlich macht Merkels Pudel das brav mit.
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#2 RassismusAnonym
  • 28.04.2014, 18:13h
  • "Das Merkmal "sexuelle Orientierung" soll offenbar nicht ausdrücklich verwendet werden."
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#3 myysteryAnonym
  • 28.04.2014, 19:50h
  • Die Begrifflichkeiten sind mal wieder sehr verwirrend.

    Rassismus ist klar.

    Fremdenfeindlich? Mmmm...fremdenfeindlich umfasst doch eigentlich feindliche Handlungen gegenüber allen und allem FREMDEN. Für Heterosexuelle, die Homosexuelle angreifen, trifft dies in der Regel zu". Wir sind etwas fremdes, "böses".

    Da Rassismus aber extra aufgeführt wird, muss der Gesetzgeber mal wieder ein anderes Verständnis haben. Meint er mit Fremdenfeindlichkeit also explizit Ausländerfeindlichkeit?
    Ich vermute mal: Ja.

    Das sagt der Entwurf aber so nicht aus. Allein schon deswegen ist der Gesetzesentwurf schlecht. Die Begriffe "Rasissmus" und "Fremdenfeindlichkeit" überschneiden sich zudem. Ein Gesetzesentwurf, der sich nicht einmal klar und unmissverständlich ausdrücken kann, ist mangelhaft.

    Mein Vorschlag: Den Begriff "Rassismus" streichen, den Begriff "Fremdenfeindlichkeit" sinngemäß verstehen und alles wäre gut.
    Oder eben wirklich ausnahmslos jeden Punkt einzeln aufzählen.

    Im Übrigen ist dieser Satz mal wieder nett:
    "Das Merkmal "sexuelle Orientierung" soll offenbar nicht ausdrücklich verwendet werden."
    Homophobie soll also "nicht ausdrücklich" genannt werden soll. Im Umkehrschluss kann man allerdings auch sagen, dass Homophobie eben auch "ausdrücklich nicht" aufgezählt werden soll
    Die gleichen Wörter in unterschiedlicher Reihenfolge. Zwei Aussage, eien schlimmer als die andere, beide jedenfalls total inakzeptabel.

    Homo-Lobby: Wo bist du?????????
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