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Attacke auf NGOs
Uganda plant neues Anti-Homo-Gesetz
- 29. April 2014 2 Min.

Ugandas Innenminister James Baba will sowohl Lesben und Schwule als auch Nicht-Regierungs-Organisationen mundtot machen
Lebenslange Haftstrafen für Lesben und Schwule genügen der Regierung nicht – nun sollen auch NGOs, die sich gegen Diskriminierung einsetzen, verboten werden.
In Uganda herrscht bereits jetzt eine Hexenjagd auf Lesben und Schwule – doch die Regierung kommt in ihrem Kampf gegen Homosexualität noch immer nicht zur Ruhe. Nun diskutiert das Kabinett einer Reuters-Meldung zufolge einen neuen Gesetzentwurf, der es Nichtregierungsorganisationen (NGOs) verbieten soll, sich für LGBT-Rechte einzusetzen.
"Es gibt einige NGOs, die gekommen sind, um unsere Kultur zu untergraben und sehr schlechtes Verhalten wie Homosexualität zu fördern", erklärte Innenminister James Baba gegenüber der Nachrichtenagentur. "Als verantwortungsvolle Regierung müssen wir deshalb handeln. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, werden die NGOs dies nicht mehr tun können."
Maulkorb für alle ausländischen Organisationen
Insgesamt sollen sämtliche Nicht-Regierungs-Organisationen einer noch strengeren Kontrolle unterworfen werden. So müssen sie nach dem Gesetzentwurf künftig ihr jährliches Budget und sämtliche Einnahmequellen komplett offenlegen.
Darüber hinaus soll ausländischen Vereinigungen jegliche Kommentierung der ugandischen Innenpolitik untersagt werden. "Ugander entscheiden darüber, ob Musevini regieren soll oder nicht", rechtfertigte Innenminister Baba den Zensur-Vorstoß. "Was geht ausländische NGOs unsere Politik an?" Der Gesetzentwurf solle noch im Kabinett abgestimmt werden, ehe er ins Parlament eingebracht wird.
Erst im Februar hatte Uganda die Gesetzgebung gegen Homosexuelle deutlich verschärft. Seitdem kann eine homosexuelle Handlung zwischen Männern oder Frauen mit lebenslanger Haft bestraft werden; dazu zählen Anal- und Oralverkehr und die Nutzung von Sextoys. Das "Vergehen von Homosexualität" ist auch gegeben, wenn "er oder sie eine andere Person mit der Intention berührt, einen homosexuellen Akt zu begehen".
Der Versuch eines homosexuellen Aktes ist mit bis zu sieben Jahren Haft strafbar, ebenso wie eine Unterstützung etwa durch die Einrichtung von Räumen "zum Zwecke homosexueller Handlungen". Zudem wird das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder Lebenspartnerschaft mit lebenslänglicher Haft bestraft. Alle Strafen gelten auch dann für Bürger und dauerhafte Bewohner Ugandas, wenn sie im Ausland begangen wurden.
Ein weiterer Paragraf ahndet die "Bewerbung" von homosexuellen Aktivitäten mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Organisationen droht in diesem Fall das Verbot, Verantwortliche müssen mit bis zu sieben Jahren Haft rechnen.
Ursprünglich war in Uganda bei "verschärften" Bedingungen sogar eine Todesstrafe für homosexuelle Handlungen vorgesehen – dies zumindest konnte durch internationalen Druck verhindert werden. (cw)














mich würde interessieren, ob das nicht auch wieder auf eine missionsreise irgendeines westlichen berufshassers zurückzuführen ist wie schon der erste gesetzesentwurf.