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Gesetzentwurf der Bundesregierung
Weitere Gleichstellung im Steuerrecht
- 07. Mai 2014 1 Min.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) erwartet durch die Gleichstellung nur "geringfügige Steuermindereinnahmen" (Bild: Bundesministerium der Finanzen, Ilja C. Hendel)
Die Bundesregierung hat am Dienstag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die steuerliche Gleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnern abschließen soll.
Hintergrund: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 7. Mai 2013 hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung zunächst nur eine Gleichstellung im Einkommensteuerrecht vorgenommen, andere Punkte, insbesondere in der Abgabenordnung, jedoch ausgelassen.
Schwarz-Rot hat nun die von Karlsruhe angeordneten Hausaufgaben komplett erledigt. Mit dem Gesetzentwurf 18/1306 soll der noch verbliebene Anpassungsbedarf zur steuerlichen Gleichbehandlung im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, im Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz und im Wohnungsbau-Prämiengesetz umgesetzt werden.
"Auf diese Weise sorgt der Gesetzgeber für eine vollständige Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen", heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Erwartet werden allenfalls geringfügige Steuermindereinnahmen.
Der Gesetzentwurf steht am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. (cw/hib)















Und ich vermute, dass die SPD jetzt denselben faulen Trick wie die FDP versuchen wird, und versuchen wird, das als ihren Erfolg zu verkaufen - obwohl das nur das von Gericht erzwungene ist und kein Jota mehr...