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  • 10. Mai 2014 75 3 Min.

Das neue Bundesmeldegesetz, das am 1. Mai 2015 in Kraft tritt, steht auch wegen der möglichen Weitergabe personenbezogener Daten an Unternehmen in der Kritik (Bild: © Coloures-Pic - Fotolia.com)

Die Bundesregierung will Eingetragene Lebenspartner auch im Melderecht gleichstellen – und damit Verpartnerungen an die Kirchen melden.

Von Micha Schulze

Wenn im Deutschen Bundestag ausgerechnet die Redner der CDU auf die Gleichstellung von Lesben und Schwulen pochen und sich dabei auf das Bundesverfassungsgericht berufen, dann sollte man wohl stutzig werden. In der Tat könnte der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Melderecht, der am Donnerstagabend in erster Lesung beraten wurde, für einige Eingetragene Lebenspartner katastrophale Folgen haben.

Paragraf 42 des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens sieht nämlich vor, dass der Familienstand bei Kirchensteuerpflichtigen, zum Beispiel ob sie geschieden sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben, künftig an die Religionsgemeinschaften übermittelt werden muss. Dies, so befürchten Kritiker nicht ohne Grund, könnte insbesondere in katholischen Einrichtungen zu Entlassungen führen. Im April hatte bereits der Bundesrat eine Änderung verlangt und eine Widerspruchsmöglichkeit für die betroffenen Personen vorgeschlagen, die zur Folge hätte, dass im Melderegister eine Übermittlungssperre eingetragen wird (queer.de berichtete).

Schwarz-Rot setzt auf den Dialog mit der Katholischen Kirche

Sämtliche Redner der schwarz-roten Regierungsmehrheit verteidigten den umstrittenen Passus mit den Vorgaben aus Karlsruhe vom 7. Mai 2013. "Mit dem Änderungsgesetz vollziehen wir diese Gerichtsentscheidung nach, indem wir die relevanten Meldepflichten und -regeln auch auf Lebenspartner ausdehnen, sie nicht lediglich auf Ehegatten beschränkt lassen", erklärte etwa der CDU-Abgeordnete Tim Ostermann. Er sei überzeugt, dass "im Dialog mit den Religionsgemeinschaften für diesen konkreten Personenkreis eine angemessene Regelung" gefunden werde. Schließlich habe die katholische Kirche bereits klargestellt, dass die kirchlichen Einrichtungen die gemeldeten Daten nicht in einem arbeitsrechtlichen Kontext verwenden würden.

Dies hatte das Kommissariat der deutschen Bischöfe in einem Brief vom 6. Mai tatsächlich versprochen: "Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Meldedaten, die der Kirche von den Meldebehörden übermittelt werden, nicht für arbeitsrechtliche Zwecke genutzt werden", heißt es in dem Schreiben. Und weiter: "Ein gegenseitiger Abgleich zwischen Beschäftigtendaten, die vom kirchlichen Arbeitgeber erhoben werden, und den Meldedaten, die die Kirchen von den staatlichen Meldebehörden erhalten, findet nicht statt."

Grüne und Linke gegen Datenweitergabe an die Kirchen


Frank Tempel von der Linksfraktion ist grundsätzlich gegen eine Datenweitergabe an Religionsgemeinschaften (Bild: Die Linke)

Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck hält diese unverbindliche Zusage nicht für praxistauglich: "In vielen Caritas-Vorständen sitzt der Priester, der vorher als Seelsorger nach der Schließung der Lebenspartnerschaft oder der neuen Ehe, zum Jubiläum oder zum 60. Geburtstag mit einem Blumenstrauß oder zum Gespräch bei den Leuten war", sagte er in seiner Bundestagsrede. "Soweit es sich um Beschäftigte der Kirche gehandelt hat und er ihnen dann als Caritas-Vorstand begegnet, hat er das natürlich total vergessen. – Das ist, glaube ich, nicht realitätstauglich."

Solange die katholische Kirche die Homosexualität eines Angestellten als Loyalitätsverletzung bewertet, die zur Kündigung führen kann, dürften keine Meldedaten an Religionsgemeinschaften übermittelt werden, forderte Volker Beck. Der innenpolitische Sprecher der Grünen sprach sich dafür aus, gemeinsam mit den Kirchen und dem Lesben- und Schwulenverband eine verbindliche Regelung zu vereinbaren. "Die beste Lösung wäre: Die katholische Kirche versichert uns, dass sie in Zukunft weder wiederverheiratet Geschiedenen noch eingetragenen homo­sexuellen Lebenspartnern kündigen wird. – Dann wäre ich auch ganz sicher."

Auch Frank Tempel von der Linksfraktion mahnte in der Debatte die "schutzwürdigen Interessen" von verpartnerten und geschiedenen Menschen an. Er sprach sich grundsätzlich gegen Datenübermittlungen an Religionsgemeinschaften aus, schlug als Minimal-Konsens aber die vom Bundesrat vorgeschlagene Widerspruchsmöglichkeit vor.

Diese wird jedoch nicht nur von der Union, sondern auch von den Sozialdemokraten abgelehnt. "Diesen Vorschlag halte ich nicht für zielführend", sagte die SPD-Abgeordnete Gabriele Fograscher. "Wir müssen versuchen, eine andere Lösung zu finden, und die kann es nur zusammen mit der katholischen Kirche geben."

Youtube | Redebeitrag von Volker Beck am 8. Mai im Deutschen Bundestag
-w-

#1 VerstandAnonym
#2 m123Anonym
  • 10.05.2014, 15:24h
  • Die Union will uns diskriminieren. Und die SPD macht dabei mit.
  • Direktlink »
#3 m123Anonym
  • 10.05.2014, 15:26h
  • Trennung von Kirche und Staat ist notwendig.
  • Direktlink »