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"Anteckungsgefahr" bei HIV oder Hepatitis
Neuer Skandal um Polizei-Datenbanken
- 24. Mai 2014 3 Min.

Seit 2011 erfassen Polizisten offenbar in ganz Deutschland eine vermeintliche "Ansteckungsgefahr" bei Personen (Bild: schw0schl0 / flickr / by 2.0)
In Berlin und offenbar auch in anderen Bundesländern wird unter anderem bei HIV-positiven Verdächtigen das Merkmal "Ansteckungsgefahr" eingetragen.
Von Norbert Blech
Wenige Jahre nach dem Skandal um "Rosa Listen" bei der Polizei ist nun eine weitere fragwürdige Speicherungspraxis der Behörden bekannt geworden. So finden sich in den Datenbanken der Berliner Polizei wieder Hinweise auf eine HIV-Infektion von Personen.
In die Datenbanken, die Polizisten bei laufenden Ermittlungen zu Personen anlegen, können diverse Merkmale und Warnungen aufgenommen werden, darunter bewaffnet (BEWA), gewalttätig (GEWA) oder Ausbrecher (AUSB). Auch die Merkmale ANST (Ansteckungsgefahr) oder GKR (geisteskrank) können ausgewählt werden. Nach einer Warnung des Bundesdatenschutzbeauftragten, diese beiden Merkmale könnten stigmatisierend sein, hatte das Abgeordnetenhaus von Berlin 1988 beschlossen, dass diese nicht mehr erfasst werden dürfen.
Wie jetzt durch einen Antrag von Grünen, Linken und Piraten im Abgeordnetenhaus bekannt wurde, ist diese Praxis aber wieder eingeführt worden – durch einen entsprechenden Beschluss des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz aus dem Oktober 2011. Der Innensenator habe darüber nicht einmal das Abgeordnetenhaus informiert, kritisiert die Opposition.
Kritierien Verschlusssache
Die Daten werden demnach im Datenverarbeitungssystem der Berliner Polizei, POLIKS, und im polizeilichen Informationssystem INPOL gespeichert, das den Austausch unter den Ländern und mit dem Bund ermöglicht. Zu den Ansteckungskrankheiten zählen HIV sowie Hepatitis B und C – die genauen Kritieren erfuhren die Oppositionspolitiker nicht, da der entsprechende Leitfaden vom Bundeskriminalamt als "Verschlussache" klassifiziert wurde.
Nach einer weiteren Auskunft der Berliner Polizei im Rahmen von parlamentarischen Anfragen waren im Februar 91 Personen in der Datenbank mit dem Merkmal "ansteckend" versehen, zehn mit dem Merkmal "geisteskrank". Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat sich gegen die Speicherung gewandt.
Die Opposition fordert, die Praxis zu beenden und bereits erfolgte Einträge zu löschen. Auch wird der Senat aufgefordert, "sich im Rahmen der Innenministerkonferenz für die bundesweite Abschaffung dieser personengebundenen Hinweise einzusetzen". Die Erfassung sei unnötig, so der Antrag, das zeige bereits, dass man 25 Jahre ohne sie ausgekommen sei.
Kritik der Aids-Hilfe
Zusammen mit der Berliner Aids-Hilfe und zahlreichen Institutionen wie Mann-o-Meter oder Schwulenberatung Berlin hat auch die Deutsche Aids-Hilfe ein Ende der Speicherungs-Praxis gefordert. "Die Kennzeichnung von Menschen mit HIV oder Hepatitis ist stigmatisierend und fachlich unsinnig", so DAH-Vorstand Winfried Holz.
Die Erfassung solle dem Schutz der Beamten dienen, sei aber unsinnig. Der DAH sei kein Fall einer solchen Ansteckung im Dienst bekannt, zudem könnten etwa HIV-Positive bei erfolgreicher Behandlung das Virus nicht übertragen. Auch umgekehrt sage ein fehlendes Merkmal nichts über mögliche Anteckungsmöglichkeiten aus.
Das ganze erinnert an die Debatte um inzwischen ermöglichte HIV-Zwangstest für Unfallopfer (queer.de berichtete) sowie an "Rosa Listen": 2005 hatten Recherchen u.a. von queer.de ergeben, dass die Polizei in vielen Bundesländern eine homosexuelle Orientierung von Verdächtigen sowie teilweise auch von Zeugen oder Tatopfern in ihren Datenbanken erfasste (Übersicht der Berichte). Einige Bundesländer beschlossen danach einen Stopp der umstrittenen Praxis.












